Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Abschluss von Lieferverträgen über den Bezug von Flüssiggas unter zur Verfügungstellung von Flüssiggasbehältern; Befüllung eines im Eigentum einer Flüssiggasfirma stehenden Behälters durch eine andere Firma unter Vortäuschung des Eigentums an dem Behälter und unter ...
- rewis.io
Verfahrensgang
- LG Münster, 07.03.2001 - 4 O 276/00
- OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (11)
- BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86
Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
Hat im Einzelfall - etwa bei unterirdisch installierten Behältern, wenn dem Kunden ein Wahlrecht eingeräumt wird (vgl. BGHZ 104, 298) - ein Eigentumsübergang auf den Kunden stattgefunden, so hat die Klägerin auch keinen Anspruch gegen die Beklagte. - BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88
Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB besteht verschuldensunabhängig; auch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ist nicht erforderlich (BGHZ 110, 313). - BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72
Zur Duldung eines Oberbaus
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
Die Beklagte hat die Möglichkeit der Abhilfe, also zur Unterlassung des störenden Verhaltens (vgl. BGHZ 62, 388, 393).
- BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98
Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen; …
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
Die vorangegangene Verletzung begründet eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, an deren Widerlegung durch die Beklagte als Störerin hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGHZ 140, 1). - KG, 09.01.2001 - 5 U 7319/99
Betanken von Flüssiggastanks - Unterlassungsanspruch des Eigentümers - Befüllen …
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
Die Klägerin nimmt Bezug auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München vom 6. August 2001 (14 W 140/01) und des Kammergerichts vom 9. Januar 2001 (5 U 7319/99). - BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99
Frankfurter Drogenhilfezentrum
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
Entscheidend ist, dass die Beeinträchtigung von der Beklagten adäquat (mit-)verursacht worden ist (vgl. BGH NJW 2000, 2901). - BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96
Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
Der Erfolg, der erzielt werden soll, ist aber bestimmt anzugeben (BGH NJW 99, 3638). - BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60
Besitzstörung durch Lärmeinwirkung bei Abbrucharbeiten
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
Arbeiter (BGH NJW 1962, 1342). - BGH, 10.04.1956 - I ZR 165/54
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
Das Eigentum an Limonadenflaschen wird dadurch verletzt, dass Konkurrenten sie in ihren Betrieben mit Getränken abfüllen (BGH GRUR 1957, 84, 85). - BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 172/78
Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung - Gewerkschaftliche Werbung auf …
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
Auch das Anbringen von Beschriftungen ist als Eigentumsverletzung angesehen worden (BAG NJW 1979, 1847 - Anbringen von Gewerkschaftsemblemen an Schutzhelmen, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen). - BGH, 09.03.2000 - III ZR 356/98
Zur Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung eines Zahnarztes
- OLG Hamm, 13.03.2003 - 5 U 87/03
Unterlassung der Befüllung von Flüssiggasbehältern eines Mitbewerbers auf dem …
Damit nahm die Beklagte eine Herrschaftsposition ein, die ihr nach der Eigentumsordnung nicht zukam (Urteile Senat vom 10.6.2002, 5 U 41/02; 22.10.2001, 5 U 71/01; KG Berlin, Urteil vom 9.1.2001, KGR 2001, 199).Jedenfalls ist der Kunde nicht befugt, den Tank der Klägerin beim Wegfall der Bezugsverpflichtung für Fremdbefüllungen zu nutzen (Urteile Senat vom 10.6.2002, 5 U 41/02; 22.10.2001, 5 U 71/01).
- OLG Hamm, 29.01.2004 - 5 U 131/03 Mit dem Befüllen von in fremdem Eigentum stehenden Tanks - hier durch die Beklagte hinsichtlich der den genannten Kunden überlassenen Tanks der Klägerin - wird eine Herrschaftsposition erlangt, die dem Befüllenden nach der Eigentumsordnung nicht zukommt; dies stellt eine Beeinträchtigung des Eigentums in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes i.S.d. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB dar (Urteile des Senats vom 13.10.2003, 5 U 87/03; 10.6.2002, 5 U 41/02; 22.10.2001, 5 U 71/01; OLG Nürnberg, Urteil vom 28.07.2003, 8 U 2402/02; KG Berlin, Urteil vom 9.1.2001, KGR 2001, 199).
Jedenfalls ist der Kunde nicht befugt, den Tank der Klägerin beim Wegfall der Bezugsverpflichtung für Fremdbefüllungen zu nutzen (Urteile des Senats vom 13.10.2003, 5 U 87/03; 10.6.2002, 5 U 41/02; 22.10.2001, 5 U 71/01).
- OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04
Anspruch eines Wettbewerbers gegen einen anderen Wettbewerber auf Unterlassung …
Denn das Prozessgericht erster Instanz hat im Vollstreckungsverfahren zwar eine rechtliche Prüfung des Eigentums vorzunehmen, dessen Bestehen aber bei der Vollstreckung gemäß § 890 ZPO wegen Eigentumsstörungen immer mit zu prüfen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22.10.2001 - 5 U 71/01 -).