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   OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01   

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https://dejure.org/2001,13103
OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01 (https://dejure.org/2001,13103)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.10.2001 - 5 U 71/01 (https://dejure.org/2001,13103)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Oktober 2001 - 5 U 71/01 (https://dejure.org/2001,13103)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss von Lieferverträgen über den Bezug von Flüssiggas unter zur Verfügungstellung von Flüssiggasbehältern; Befüllung eines im Eigentum einer Flüssiggasfirma stehenden Behälters durch eine andere Firma unter Vortäuschung des Eigentums an dem Behälter und unter ...

  • rewis.io
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.05.1988 - V ZR 269/86

    Eigentum an Blockhaus mit festem Fundament

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
    Hat im Einzelfall - etwa bei unterirdisch installierten Behältern, wenn dem Kunden ein Wahlrecht eingeräumt wird (vgl. BGHZ 104, 298) - ein Eigentumsübergang auf den Kunden stattgefunden, so hat die Klägerin auch keinen Anspruch gegen die Beklagte.
  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88

    Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
    Der Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 BGB besteht verschuldensunabhängig; auch das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit ist nicht erforderlich (BGHZ 110, 313).
  • BGH, 21.06.1974 - V ZR 164/72

    Zur Duldung eines Oberbaus

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
    Die Beklagte hat die Möglichkeit der Abhilfe, also zur Unterlassung des störenden Verhaltens (vgl. BGHZ 62, 388, 393).
  • BGH, 30.10.1998 - V ZR 64/98

    Formulierung eines Unterlassungsgebots betreffend Geruchsbelästigungen;

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
    Die vorangegangene Verletzung begründet eine tatsächliche Vermutung für die Wiederholungsgefahr, an deren Widerlegung durch die Beklagte als Störerin hohe Anforderungen zu stellen sind (vgl. BGHZ 140, 1).
  • KG, 09.01.2001 - 5 U 7319/99

    Betanken von Flüssiggastanks - Unterlassungsanspruch des Eigentümers - Befüllen

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
    Die Klägerin nimmt Bezug auf die Entscheidungen des Oberlandesgerichts München vom 6. August 2001 (14 W 140/01) und des Kammergerichts vom 9. Januar 2001 (5 U 7319/99).
  • BGH, 07.04.2000 - V ZR 39/99

    Frankfurter Drogenhilfezentrum

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
    Entscheidend ist, dass die Beeinträchtigung von der Beklagten adäquat (mit-)verursacht worden ist (vgl. BGH NJW 2000, 2901).
  • BGH, 15.07.1999 - I ZR 204/96

    Kontrollnummernbeseitigung - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
    Der Erfolg, der erzielt werden soll, ist aber bestimmt anzugeben (BGH NJW 99, 3638).
  • BGH, 30.05.1962 - V ZR 121/60

    Besitzstörung durch Lärmeinwirkung bei Abbrucharbeiten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
    Arbeiter (BGH NJW 1962, 1342).
  • BGH, 10.04.1956 - I ZR 165/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
    Das Eigentum an Limonadenflaschen wird dadurch verletzt, dass Konkurrenten sie in ihren Betrieben mit Getränken abfüllen (BGH GRUR 1957, 84, 85).
  • BAG, 23.02.1979 - 1 AZR 172/78

    Kernbereich koalitionsmäßiger Betätigung - Gewerkschaftliche Werbung auf

    Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2001 - 5 U 71/01
    Auch das Anbringen von Beschriftungen ist als Eigentumsverletzung angesehen worden (BAG NJW 1979, 1847 - Anbringen von Gewerkschaftsemblemen an Schutzhelmen, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen).
  • BGH, 09.03.2000 - III ZR 356/98

    Zur Wirksamkeit einer Vergütungsvereinbarung eines Zahnarztes

  • OLG Hamm, 13.03.2003 - 5 U 87/03

    Unterlassung der Befüllung von Flüssiggasbehältern eines Mitbewerbers auf dem

    Damit nahm die Beklagte eine Herrschaftsposition ein, die ihr nach der Eigentumsordnung nicht zukam (Urteile Senat vom 10.6.2002, 5 U 41/02; 22.10.2001, 5 U 71/01; KG Berlin, Urteil vom 9.1.2001, KGR 2001, 199).

    Jedenfalls ist der Kunde nicht befugt, den Tank der Klägerin beim Wegfall der Bezugsverpflichtung für Fremdbefüllungen zu nutzen (Urteile Senat vom 10.6.2002, 5 U 41/02; 22.10.2001, 5 U 71/01).

  • OLG Hamm, 29.01.2004 - 5 U 131/03
    Mit dem Befüllen von in fremdem Eigentum stehenden Tanks - hier durch die Beklagte hinsichtlich der den genannten Kunden überlassenen Tanks der Klägerin - wird eine Herrschaftsposition erlangt, die dem Befüllenden nach der Eigentumsordnung nicht zukommt; dies stellt eine Beeinträchtigung des Eigentums in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes i.S.d. § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB dar (Urteile des Senats vom 13.10.2003, 5 U 87/03; 10.6.2002, 5 U 41/02; 22.10.2001, 5 U 71/01; OLG Nürnberg, Urteil vom 28.07.2003, 8 U 2402/02; KG Berlin, Urteil vom 9.1.2001, KGR 2001, 199).

    Jedenfalls ist der Kunde nicht befugt, den Tank der Klägerin beim Wegfall der Bezugsverpflichtung für Fremdbefüllungen zu nutzen (Urteile des Senats vom 13.10.2003, 5 U 87/03; 10.6.2002, 5 U 41/02; 22.10.2001, 5 U 71/01).

  • OLG Düsseldorf, 23.11.2005 - 11 U 37/04

    Anspruch eines Wettbewerbers gegen einen anderen Wettbewerber auf Unterlassung

    Denn das Prozessgericht erster Instanz hat im Vollstreckungsverfahren zwar eine rechtliche Prüfung des Eigentums vorzunehmen, dessen Bestehen aber bei der Vollstreckung gemäß § 890 ZPO wegen Eigentumsstörungen immer mit zu prüfen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 22.10.2001 - 5 U 71/01 -).
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