Rechtsprechung
OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
StPO § 331; StPO § 354
Verschlechterungsverbot; Freiheitsstrafe; Geldstrafe; eigene Sachentscheidung; - openjur.de
Verschlechterungsverbot, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StPO §§ 331 Abs. 1; 354 Abs. 1 analog
Verschlechterungsverbot, Geldstrafe statt Freiheitsstrafe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtmäßigkeit der Verhängung einer Geldstrafe statt einer Freiheitsstrafe durch ein Berufungsgericht; Verhängung einer die Dauer einer früheren Freiheitsstrafe übersteigenden Zahl von Tagessätzen durch ein Berufungsgericht als eine mit dem Verschlechterungsverbot ...
- Judicialis
- rewis.io
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 02.07.2007 - 5 Ns 21/07
- OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07
Papierfundstellen
- NJW 2008, 1014 (Ls.)
- NStZ-RR 2008, 118
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 03.01.1992 - 1 Ws 2/92
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07
Der Verstoß gegen § 331 StPO ist von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHSt 29, 269, 270; OLG Düsseldorf, VRs 82, 455, 457).Voraussetzung dafür ist, dass sicher ausgeschieden werden kann, dass die Strafkammer bei Beachtung des Verschlechterungsverbotes auf eine geringere Strafe als vom Amtsgericht festgesetzt, erkannt hätte und dass ausgeschlossen werden kann, dass im Falle der Zurückverweisung der Sache die neu entscheidende Strafkammer diese noch unterschritten hätte (vgl.: BayObLG NStZ-RR 2004, 22, 23; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.1992 - 1 Ws 2/92, 5 Ss 364/91; BGH/Kusch NStZ-RR 2000, 40).
- OLG Koblenz, 13.05.1985 - 2 Ss 156/85
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07
Nach herrschender Ansicht verstößt es gegen das Verschlechterungsverbot, wenn das Berufungsgericht eine Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe verhängt und die Zahl der Tagessätze die Dauer der früheren Freiheitsstrafe überschreitet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.1986 - 5 Ss 197/86 - OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.1985 - 2 Ss 156/85 - Meyer-Goßner, 50. Aufl., § 331 Rdnr. 13; vgl. auch: OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1016).Wesentliches Argument für diese Ansicht ist, dass für den Fall, dass die Geldstrafe nicht beigetrieben wird, der Angeklagte nach dem Strafausspruch der Berufungsinstanz eine längere (Ersatz-)Freiheitsstrafe (§ 43 StGB) als nach dem Urteil des Amtsgerichts zu verbüßen hätte (OLG Koblenz, Urteil vom 13.05.1985 - 2 Ss 156/85 -).
- OLG Düsseldorf, 29.09.1986 - 5 Ss 197/86
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07
Nach herrschender Ansicht verstößt es gegen das Verschlechterungsverbot, wenn das Berufungsgericht eine Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe verhängt und die Zahl der Tagessätze die Dauer der früheren Freiheitsstrafe überschreitet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.1986 - 5 Ss 197/86 - OLG Koblenz…, Urteil vom 13.05.1985 - 2 Ss 156/85 - Meyer-Goßner, 50. Aufl., § 331 Rdnr. 13; vgl. auch: OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1016).
- BGH, 18.08.2004 - 2 StR 249/04
Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Härteausgleich; erlassene …
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07
Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts analog § 354 Abs. 1 StPO sollten hierdurch nicht abgeschafft werden, vielmehr sollte das mögliche Entscheidungsspektrum der Revisionsgerichte erweitert werden (Güntge NStZ 2005, 208, 209; vgl. auch BGH NJW 2005, 912, 913). - BayObLG, 11.09.2003 - 1St RR 108/03
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07
Voraussetzung dafür ist, dass sicher ausgeschieden werden kann, dass die Strafkammer bei Beachtung des Verschlechterungsverbotes auf eine geringere Strafe als vom Amtsgericht festgesetzt, erkannt hätte und dass ausgeschlossen werden kann, dass im Falle der Zurückverweisung der Sache die neu entscheidende Strafkammer diese noch unterschritten hätte (vgl.: BayObLG NStZ-RR 2004, 22, 23; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 03.01.1992 - 1 Ws 2/92, 5 Ss 364/91; BGH/Kusch NStZ-RR 2000, 40). - BGH, 07.05.1980 - 2 StR 10/80
Verhängung einer Freiheitsstrafe anstelle und in Höhe der im ersten Urteil …
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07
Der Verstoß gegen § 331 StPO ist von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHSt 29, 269, 270; OLG Düsseldorf, VRs 82, 455, 457). - BGH, 08.12.2004 - 1 StR 483/04
Gesetzlicher Richter: eigene Sachentscheidung bei nicht rechtsfehlerfreiem …
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07
Entscheidungsmöglichkeiten des Revisionsgerichts analog § 354 Abs. 1 StPO sollten hierdurch nicht abgeschafft werden, vielmehr sollte das mögliche Entscheidungsspektrum der Revisionsgerichte erweitert werden (Güntge NStZ 2005, 208, 209; vgl. auch BGH NJW 2005, 912, 913). - OLG Düsseldorf, 08.02.1993 - 2 Ss 389/92
Auszug aus OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss 437/07
Nach herrschender Ansicht verstößt es gegen das Verschlechterungsverbot, wenn das Berufungsgericht eine Geldstrafe anstelle einer Freiheitsstrafe verhängt und die Zahl der Tagessätze die Dauer der früheren Freiheitsstrafe überschreitet (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.09.1986 - 5 Ss 197/86 - OLG Koblenz…, Urteil vom 13.05.1985 - 2 Ss 156/85 - Meyer-Goßner, 50. Aufl., § 331 Rdnr. 13; vgl. auch: OLG Düsseldorf, NJW 1994, 1016).
- OLG Celle, 11.02.2009 - 32 Ss 225/08
Verbot der reformatio in peius bei Verhängung einer Geldstrafe
Denn mit diesen Änderungen durch das Justizmodernisierungsgesetz sollten die Entscheidungsmöglichkeiten der Revisionsgerichte im Interesse der Verfahrensvereinfachung und Verfahrensbeschleunigung erweitert und keineswegs eingeschränkt werden (ebenso OLG Hamm NStZ-RR 2008, 118 = juris m.w.N.).