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   OLG Hamm, 22.12.2011 - I-23 W 3/11   

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https://dejure.org/2011,28198
OLG Hamm, 22.12.2011 - I-23 W 3/11 (https://dejure.org/2011,28198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.12.2011 - I-23 W 3/11 (https://dejure.org/2011,28198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Dezember 2011 - I-23 W 3/11 (https://dejure.org/2011,28198)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 188
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11
    Darüber hinaus führt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15.09.2011 (2 BvR 1516/11) aus, dass es Aufgabe der Rechtsprechung sei, diesen Begriff auszufüllen und zu definieren.

    Die Ausführungen der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts in seinem obiter dictum in dem Beschluss vom 15. September 2011 (2 BvR 1516/11 dort unter Rdnr. 34 ff) vermögen nicht zu überzeugen.

  • EGMR, 11.07.2006 - 54810/00

    Einsatz von Brechmitteln; Selbstbelastungsfreiheit (Schutzbereich; faires

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11
    Dieses Prinzip, welchem Verfassungsrang nachkommt (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., Einleitung Rn 29 a) und auch in Art. 6 EMRK (vgl. EMRK, NJW 2006, 3117) verankert ist, räumt dem Betroffenen die Freiheit ein, selbst darüber zu befinden, ob er an der Aufklärung des Sachverhalts aktiv mitwirken will oder nicht.
  • BGH, 28.07.2009 - 3 StR 80/09

    Selbstbelastungsfreiheit; Nemo-tenetur-Grundsatz; zulässiges

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11
    Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet aktiv zur Sachaufklärung beizutragen (BGH, NStZ 09, 705).
  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11
    Schweigt ein Straftäter und kann somit keine ausreichende Gefährlichkeitsprognose gestellt werden, gehen entsprechende Unsicherheiten zu Lasten des Verurteilten, wenn das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit im Hinblick auf den Rang des bedrohten Rechtsgutes besonders hoch ist (KG Berlin, 02.08.2000 zu AZ: 5 Ws 437/2000; OLG Hamm 16.08.2007 zu AZ: 3 Ws 385/07; Thüringer Oberlandesgericht 03.07.2008 zu AZ: 1 Ws 231/08; OLG Karlsruhe 26.07.2004 in NStZ-RR 2005, 172; BGH 25.04.2003 zu STB 4/03 und 1 AR 266/03).
  • EGMR, 13.01.2011 - 17792/07

    Kallweit ./. Deutschland

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11
    Der EMR differenziert in seiner Kallweit-Entscheidung zwischen einer "serious dissocial personality disorder",die für den Beschwerdeführer festgestellt wurde, aber nicht genüge, und einer "true mental disorder" (vgl. Kallweit v. Germany Nr. 17792/07 Rn. 54).
  • EGMR, 13.01.2011 - 6587/04

    Verstoß gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit durch die nachträgliche

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11
    März 2008)."(so der EGMR in der Entscheidung Haindl vom 13.1. 2011 Nr. 6587/04 in der Übersetzung des Justizministeriums).
  • OLG Jena, 03.07.2008 - 1 Ws 231/08

    Reststrafenaussetzung

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11
    Schweigt ein Straftäter und kann somit keine ausreichende Gefährlichkeitsprognose gestellt werden, gehen entsprechende Unsicherheiten zu Lasten des Verurteilten, wenn das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit im Hinblick auf den Rang des bedrohten Rechtsgutes besonders hoch ist (KG Berlin, 02.08.2000 zu AZ: 5 Ws 437/2000; OLG Hamm 16.08.2007 zu AZ: 3 Ws 385/07; Thüringer Oberlandesgericht 03.07.2008 zu AZ: 1 Ws 231/08; OLG Karlsruhe 26.07.2004 in NStZ-RR 2005, 172; BGH 25.04.2003 zu STB 4/03 und 1 AR 266/03).
  • OLG Karlsruhe, 26.07.2004 - 1 Ws 189/04

    Strafrestaussetzung: Anforderungen an die Kriminalprognose bei Sexualdelikten

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11
    Schweigt ein Straftäter und kann somit keine ausreichende Gefährlichkeitsprognose gestellt werden, gehen entsprechende Unsicherheiten zu Lasten des Verurteilten, wenn das Sicherheitsinteresse der Allgemeinheit im Hinblick auf den Rang des bedrohten Rechtsgutes besonders hoch ist (KG Berlin, 02.08.2000 zu AZ: 5 Ws 437/2000; OLG Hamm 16.08.2007 zu AZ: 3 Ws 385/07; Thüringer Oberlandesgericht 03.07.2008 zu AZ: 1 Ws 231/08; OLG Karlsruhe 26.07.2004 in NStZ-RR 2005, 172; BGH 25.04.2003 zu STB 4/03 und 1 AR 266/03).
  • OLG Nürnberg, 21.07.2011 - 15 W 1400/11

    Therapieunterbringung: Anwendbarkeit des für die nachträglich angeordnete

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11
    Die Gefahr der Begehung schwerster Gewaltdelikte ist bei der Anwendung des ThUG nicht notwendig (OLG Nürnberg, Beschluss vom 21.07.2011 zu 15 W 1400/11 ThUG u. 15 W 1400/11).
  • EGMR, 24.10.1979 - 6301/73

    WINTERWERP v. THE NETHERLANDS

    Auszug aus OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11
    "Im Sinne von Art. 5 Abs. 1 e kann einer Person wegen einer psychischen Erkrankung die Freiheit nur entzogen werden, wenn die 3 folgenden Mindestvoraussetzungen vorliegen: Erstens muss die psychische Erkrankung zuverlässig nachgewiesen sein, d. h. eine tatsächliche psychische Störung muss aufgrund objektiver ärztlicher Fachkompetenz vor einer zuständigen Behörde festgestellt werden; zweitens muss die psychische Störung derart oder des Grades sein, die eine Zwangsunterbringung rechtfertigt; drittens hängt die Fortdauer der Unterbringung vom Fortbestehen einer derartigen Störung ab( siehe Winterwerp ./. die Niederlande , 24. Oktober 1979, Rdnr. 39, Serie A Band 33; Varbanov ./. Bulgarien , Individualbeschwerde Nr. 31365/96, Rdnrn. 45 und 47, ECHR 2000-X; Hutchison Reid ./. Vereinigtes Königreich , Individualbeschwerde Nr. 50272/99, Rdnr. 48, ECHR 2003-IV; und Shtukaturov ./. Russland , Individualbeschwerde Nr. 44009/05, Rdnr. 114, 27.
  • KG, 02.08.2000 - 5 Ws 437/00
  • RG, 01.06.1908 - I 385/07

    Örtliches Recht für Konnossemente. Baratterie.

  • RG, 27.05.1889 - I 87/89

    Markenschutz.

  • OLG Schleswig, 13.06.2012 - 17 W 13/11

    Zu den Voraussetzungen einer Unterbringung nach dem ThUG - Sicherungsverwahrung;

    Insoweit liegt die Situation auch grundlegend anders als bei im Rahmen des § 57 StGB bei vorzeitiger Haftentlassung zu treffenden Prognoseentscheidungen (zutreffend OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2011 I - 23 W 3/11 .-, bei juris, Rn, 62 f.).
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