Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.02.2011 - II-8 UF 218/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Zweites Versäumnisurteil; Berufung; Anforderungen an die Berufungsbegründung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 514 Abs. 2, 520 Abs. 3 Nr. 2, 522 Abs. 1 ZPO
Zweites Versäumnisurteil; Berufung; Anforderungen an die Berufungsbegründung - NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Die Berufung gegen eines zweites Versäumnisurteil aus Gründen fehlender Säumnis muss innerhalb der Berufungsbegründungsfrist gerügt werden; Anforderungen an die Begründung der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil
- iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Berufung gegen zweites Versäumnisurteil auch auf die fehlende Säumnis in zwei aufeinanderfolgenden gestützt werden, § 345, 514 Abs. 2 ZPO
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 514 Abs. 2; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2
Anforderungen an die Begründung der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Essen-Borbeck, 14.09.2010 - 10 F 137/09
- OLG Hamm, 23.02.2011 - II-8 UF 218/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 10 U 189/99
Zweites Versäumnisurteil - zulässiger Einspruch gegen erstes Urteil - Einwände …
Auszug aus OLG Hamm, 23.02.2011 - 8 UF 218/10
Allerdings kann die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil auch darauf gestützt werden, dass das zweite Versäumnisurteil zu Unrecht ergangen ist, weil die Voraussetzungen des § 345 ZPO nicht vorgelegen haben (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 280), also die prozessuale Lage für den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils (Säumnis der Partei in zwei aufeinanderfolgenden Terminen) nicht gegeben gewesen sei.