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   OLG Hamm, 23.04.2004 - 10 UF 44/02   

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https://dejure.org/2004,11171
OLG Hamm, 23.04.2004 - 10 UF 44/02 (https://dejure.org/2004,11171)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.04.2004 - 10 UF 44/02 (https://dejure.org/2004,11171)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. April 2004 - 10 UF 44/02 (https://dejure.org/2004,11171)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2005, 297 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZR 79/84

    Darlegungslast des Unterhalt begehrenden, arbeitslosen Ehegatten

    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2004 - 10 UF 44/02
    Er muss vortragen und ggf. beweisen, welche konkreten Bemühungen er entfaltet hat, um Arbeit zu finden (BGH FamRZ 1986, 244, 246; OLG Hamm FamRZ 1985, 588; OLG Hamm FamRZ 1983, 927).
  • OLG Hamm, 05.05.1983 - 3 UF 519/82
    Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2004 - 10 UF 44/02
    Er muss vortragen und ggf. beweisen, welche konkreten Bemühungen er entfaltet hat, um Arbeit zu finden (BGH FamRZ 1986, 244, 246; OLG Hamm FamRZ 1985, 588; OLG Hamm FamRZ 1983, 927).
  • OLG Hamm, 10.12.2013 - 2 UF 216/12

    Dienstwagen zur privaten Nutzung erhöht unterhaltspflichtiges Einkommen

    Nach Ziffer 4 der Hammer Leitlinien bieten die hierfür steuerlich in Ansatz gebrachten Beträge einen Anhaltspunkt für die Bewertung des geldwerten Vorteils (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 23.04.2004 - 10 UF 44/02 - OLGR Hamm 2004, 304; vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 15. September 2009 - 17 UF 128/09 - FamRZ 2010, 217).
  • OLG Saarbrücken, 28.04.2010 - 9 WF 41/10

    Minderjährigenunterhalt: Zurechnung fiktiver Einkünfte aus abhängiger Tätigkeit

    Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Antragsgegner unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Brandenburg, 18.05.2006 - 9 UF 238/05

    Kindesunterhalt: Umfang der Darlegungs- und Beweislast für die Leistungsfähigkeit

    Auch ältere Arbeitnehmer sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts im Familienrecht absolute Priorität genießt (OLG Saarbrücken ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Brandenburg, 23.08.2007 - 9 UF 115/05

    Krankenversicherungsunterhalt: Fortführung der privaten Krankenvollversicherung

    Ein allgemeiner Grundsatz, dass ab einem bestimmten Alter die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit annähernd aussichtslos erscheint, existiert nicht (OLG Saarbrücken ZFE 2005, 100 f für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm FamRZ 2005, 297 für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Saarbrücken, 17.10.2008 - 9 WF 89/08

    Arbeitsloser Unterhaltspflichtiger muss sich um jede Art von Tätigkeit bemühen

    Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Beklagte unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Brandenburg, 24.01.2008 - 9 WF 364/07

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Abänderungsklage gegen eine

    Auch ältere Arbeitnehmer sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (OLG Saarbrücken ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Saarbrücken, 07.10.2009 - 9 WF 113/09

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Leistungsunfähigkeit des

    Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Beklagte unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
  • OLG Saarbrücken, 05.10.2009 - 9 WF 111/09

    Erwerbsobliegenheiten des Unterhaltsschuldners gegenüber minderjährigen Kindern

    Auch ältere Arbeitnehmer, wozu der Beklagte unzweifelhaft nicht gehört, sind - trotz schwieriger allgemeiner wirtschaftlicher Lage - von ihrer Darlegungslast nicht befreit, da die Sicherstellung des Minderjährigenunterhalts (Regelbetrages) im Familienrecht absolute Priorität genießt (vgl. hierzu auch OLG Saarbrücken, ZFE 2005, 100 f. - für 63-jährigen Unterhaltsschuldner; OLG Hamm, FamRZ 2005, 297 - für 57-jährigen Unterhaltsschuldner).
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