Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.04.2009 - 2 Ss OWi 213/09 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Burhoff online
BKatV § 4
Fahrverbot; Absehen; Gründe; berufliche; - openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Kein Absehen vom Regelfahrverbot bei Alkoholverstoß nur wegen der Angaben des Betroffenen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Absehen vom Regelfahrverbot wegen Existenzgefährdung bei Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss durch einen Frisör
- blutalkohol , S. 426
- Judicialis
BKatV § 4
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BKatV § 4
Absehen vom Regelfahrverbot wegen Existenzgefährdung bei Führen eines Kfz unter Alkoholeinfluss durch einen Frisör - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Iserlohn - 18 OWi 764 Js 950/08 OWi 365/08
- OLG Hamm, 21.04.2009 - 2 Ss OWi 213/09
- OLG Hamm, 23.04.2009 - 2 Ss OWi 213/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- OLG Hamm, 16.03.2006 - 2 Ss OWi 96/06
Fahrverbot; Auswirkungen; Dritte; Begründung der Entscheidung
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2009 - 2 Ss OWi 213/09
Bereits die Prüfung und Darlegung eines Ausnahmefalls zum Regelfahrverbot einer Ordnungswidrigkeit nur nach § 24 StVG und nicht nach § 24a StVG wegen der Unterstützung eines pflegebedürftigen Angehörigen erfordert detaillierte Angaben zum Umfang der erforderlichen Hilfsleistungen und die auf Tatsachen gestützte Feststellung, dass diese Hilfestellung von keiner anderen, unentgeltlichen Betreuungsperson gewährt werden kann und dass dem Bedürftigen die Beschäftigung einer professionellen Hilfe nicht zuzumuten ist (z. vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 16.3.2002, 2 Ss OWi 96/06).Es ist nämlich nicht ausreichend vorgetragen, inwieweit der Nachbar gerade auf die Fahr- und Versorgungsdienste des Betroffenen angewiesen ist (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 16. März 2006 in 2 Ss OWi 96/06 und auch den Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 30. Oktober 2004 in 4 Ss OWi 697/03; Beschluss des hiesigen 5. Senats für Bußgeldsachen vom 30. Oktober 2004 in 5 Ss OWi 837/00).
- OLG Karlsruhe, 10.11.2004 - 1 Ss 94/04
Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Beschränkung der …
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2009 - 2 Ss OWi 213/09
Soll vom Regelfall der Verhängung eines Fahrverbotes abgesehen werden, so bedarf aber es wegen der grundsätzlich gebotenen Gleichbehandlung aller Verkehrsteilnehmer aber einer besonders eingehenden und sorgfältigen Überprüfung der Einlassung des Betroffenen, um das missbräuchliche Behaupten eines solchen Ausnahmefalls auszuschließen und auch dem Rechtsbeschwerdegericht die Nachprüfung der richtigen Rechtsanwendung zu ermöglichen (z. vgl. OLG Karlsruhe, Beschluß vom 8.8.2005, Verkehrsrechtliche Mitteilung 2005, 91 und OLG Karlsruhe, Beschluß vom 10.11.2004, NJW 2005, 450). - OLG Hamm, 30.10.2003 - 4 Ss OWi 697/03
Absehen vom Fahrverbot, kranke Mutter zu versorgen
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2009 - 2 Ss OWi 213/09
Es ist nämlich nicht ausreichend vorgetragen, inwieweit der Nachbar gerade auf die Fahr- und Versorgungsdienste des Betroffenen angewiesen ist (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 16. März 2006 in 2 Ss OWi 96/06 und auch den Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 30. Oktober 2004 in 4 Ss OWi 697/03; Beschluss des hiesigen 5. Senats für Bußgeldsachen vom 30. Oktober 2004 in 5 Ss OWi 837/00).
- OLG Hamm, 08.07.2003 - 2 Ss OWi 482/03
Geschwindigkeitsüberschreitung, Feststellungen, Geständnis des Betroffenen, …
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2009 - 2 Ss OWi 213/09
Deshalb hat das Amtsgericht eine auf Tatsachen gestützte, besonders eingehende Begründung zu geben, in der es im einzelnen darlegt, welche besonderen Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht es gerechtfertigt erscheinen lassen, vom Regelfahrverbot abzusehen (z. vgl. BHGSt 38, 125, 123, OLG Hamm, Beschluß vom 28.3.2003, 2 Ss OWi 482/2003). - BGH, 17.03.1992 - 4 StR 367/91
Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2009 - 2 Ss OWi 213/09
"Zwar unterliegt es in erster Linie der tatrichterlichen Würdigung, ob ganz besondere Gründe vorliegen, die ausnahmsweise Anlass geben könnten, von der Verhängung eines Fahrverbotes nach § 25 Absatz 1 Satz 2 StVG in Verbindung mit § 4 Absatz 3 BKatV abzusehen (z. vgl. BGHSt 38, 231, 237), jedoch steht dem Tatrichter kein rechtlich ungebundenes freies Ermessen zu. - OLG Hamm, 31.08.2000 - 5 Ss OWi 837/00
Fahrverbot, Möglichkeit, vom Fahrverbot absehen zu können, bewusst sein, …
Auszug aus OLG Hamm, 23.04.2009 - 2 Ss OWi 213/09
Es ist nämlich nicht ausreichend vorgetragen, inwieweit der Nachbar gerade auf die Fahr- und Versorgungsdienste des Betroffenen angewiesen ist (vgl. hierzu Beschluss des erkennenden Senats vom 16. März 2006 in 2 Ss OWi 96/06 und auch den Beschluss des hiesigen 4. Senats für Bußgeldsachen vom 30. Oktober 2004 in 4 Ss OWi 697/03; Beschluss des hiesigen 5. Senats für Bußgeldsachen vom 30. Oktober 2004 in 5 Ss OWi 837/00).
- OLG Hamm, 17.12.2021 - 4 RBs 278/21
Fahrverbot; Absehen; Regelfahrverbot; Beweiswürdigung
Deshalb hat das Amtsgericht eine auf Tatsachen gestützte, besonders eingehende Begründung zu geben, in der es im Einzelnen darlegt, welche besonderen Umstände in objektiver und subjektiver Hinsicht es gerechtfertigt erscheinen lassen, vom Regelfahrverbot abzusehen (vgl. nur OLG Hamm Beschl. v. 23.4.2009 - 2 Ss OWi 213/09 = BeckRS 2009, 25877 m.w.N.).