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   OLG Hamm, 23.05.1995 - 27 U 30/93   

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OLG Hamm, 23.05.1995 - 27 U 30/93 (https://dejure.org/1995,6916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.1995 - 27 U 30/93 (https://dejure.org/1995,6916)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 27 U 30/93 (https://dejure.org/1995,6916)
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  • KG, 31.10.1994 - 12 U 4031/93

    Haftungsverteilung bei Verletzung eines Kleinkindes

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.1995 - 27 U 30/93
    Daran scheitert auch die Anwendung des § 31 BGB (vgl. Urteil des KG vom 31. Oktober 1994 in NZV 1995, 109 f).
  • BGH, 01.03.1988 - VI ZR 190/87

    Kinderspielplatz - § 823 Abs. 1 BGB, Verkehrssicherungspflicht, § 254 BGB,

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.1995 - 27 U 30/93
    Soweit jedoch die Mutter des Klägers von der Haftung befreit ist, fehlt es bereits an einer Schadenszurechnung (auch) zu ihren Lasten und also an den Voraussetzungen eines Gesamtschuldnerverhältnisses (vgl. Urteil des BGH vom 1. März 1988 in NJW 1988, 2667 ff. zu einem ähnlich gelagerten Fall).
  • BGH, 16.01.1979 - VI ZR 243/76

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines nicht hinreichend beaufsichtigten, noch

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.1995 - 27 U 30/93
    Zwar kommt in Betracht, daß diese allein wegen des geringeren Sorgfaltsmaßstabes nach § 1664 I BGB von einer Gesamtschuldnerhaftung gemäß § 840 BGB (vgl. dazu Urteil des BGH vom 16. Januar 1969 in BGHZ 73, 190 ff.) befreit ist, was einem Ausgleichsanspruch der Beklagten entgegenstünde (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 20. Januar 1992 in VersR 1993, 493 ff.).
  • BGH, 08.03.1951 - III ZR 65/50

    Zurechnung des Verschuldens des gesetzlichen Vertreters im Rahmen des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.1995 - 27 U 30/93
    Deren Fremdverschulden braucht sich der Kläger nicht wie ein eigenes Verschulden anrechnen zu lassen, da § 278 BGB im Rahmen der Mithaftung gemäß § 254 I BGB nur bei bestehender Sonderbeziehung Anwendung findet und eine solche durch das Kindschaftsverhältnis nicht begründet wird (vgl. Urteil des BGH vom 8. März 1951 in BGHZ 1, 248 ff.).
  • OLG Hamm, 20.01.1992 - 6 U 183/91

    Anwendung der Haftungserleichterung des § 1664 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) bei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.1995 - 27 U 30/93
    Zwar kommt in Betracht, daß diese allein wegen des geringeren Sorgfaltsmaßstabes nach § 1664 I BGB von einer Gesamtschuldnerhaftung gemäß § 840 BGB (vgl. dazu Urteil des BGH vom 16. Januar 1969 in BGHZ 73, 190 ff.) befreit ist, was einem Ausgleichsanspruch der Beklagten entgegenstünde (vgl. Urteil des OLG Hamm vom 20. Januar 1992 in VersR 1993, 493 ff.).
  • BGH, 18.04.1978 - VI ZR 81/76

    Haftungseinheit - Zurechnungseinheit - Bereicherungsanspruch - Ausgleichsanspruch

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.1995 - 27 U 30/93
    Der Kläger bildete mit seiner Mutter auch keine "Zurechnungseinheit" (vgl. Urteil des BGH vom 18. April 1978 in VersR 78, 735 f.), weil es hierbei um das Einstehenmüssen für Eige nverschulden - womöglich erhöht durch Verschmelzung mit Gefahrerhöhungsbeiträgen Dritter - geht und der Kläger überhaupt nicht schuldfähig gewesen ist.
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