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   OLG Hamm, 23.05.2011 - II-8 UF 77/11   

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https://dejure.org/2011,28658
OLG Hamm, 23.05.2011 - II-8 UF 77/11 (https://dejure.org/2011,28658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2011 - II-8 UF 77/11 (https://dejure.org/2011,28658)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2011 - II-8 UF 77/11 (https://dejure.org/2011,28658)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Gewaltschutzverfahren; einstweilige Anordnung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1 GewSchG, 823, 1004 BGB
    Gewaltschutzverfahren; einstweilige Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erlass einer Gewaltschutzanordnung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewSchG § 1
    Erlass einer Gewaltschutzanordnung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Gewaltschutzgesetz nicht bei Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet anwendbar

Verfahrensgang

  • AG Warendorf - 9 F 52/11
  • OLG Hamm, 23.05.2011 - II-8 UF 77/11

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 645
  • MMR 2012, 129
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 4 WF 115/12

    Schutzumfang von § 1 GewSchG

    Nicht durch § 1 Abs. 1 GewSchG geschützt ist hingegen die allgemeine Handlungsfreiheit, weshalb beispielsweise bei Nötigungen, die nicht mit der Verletzung eines der in § 1 Abs. 1 oder 2 GewSchG genannten Rechtsgüter verbunden sind, keine Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz, sondern lediglich - vor dem Zivilgericht geltend zu machende - allgemeine Unterlassungsansprüche nach §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 240 StGB gegeben sind (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2007, 921; OLG Hamm, FamRZ 2012, 645 = BeckRS 2011, 25808; Heinke, § 1, Rdnr. 9; Krüger in Münchener Kommentar, § 1 GewSchG, Rdnr. 11; Brudermüller in Palandt; § 1 GewSchG, Rdnr. 4 unter Verweis auf BT-Drs.
  • OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 9 UF 184/18

    Rechtfertigung eines Näherungsverbots bei wiederholt korrigiertem Vorbringen

    Im Übrigen eröffnet selbst die Verwirklichung des Beleidigungstatbestandes (jedenfalls in einem Einzelfall) noch nicht den Schutzbereich des § 1 GewSchG (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 23. November 2011, Az. 8 UF 77/11 - zitiert nach juris).
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