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OLG Hamm, 23.05.2011 - II-8 UF 77/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Gewaltschutzverfahren; einstweilige Anordnung
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 1 GewSchG, 823, 1004 BGB
Gewaltschutzverfahren; einstweilige Anordnung - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erlass einer Gewaltschutzanordnung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GewSchG § 1
Erlass einer Gewaltschutzanordnung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- online-und-recht.de (Kurzinformation)
Gewaltschutzgesetz nicht bei Veröffentlichung von Nacktbildern im Internet anwendbar
Verfahrensgang
- AG Warendorf - 9 F 52/11
- OLG Hamm, 23.05.2011 - II-8 UF 77/11
Papierfundstellen
- FamRZ 2012, 645
- MMR 2012, 129
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 15.05.2012 - 4 WF 115/12
Schutzumfang von § 1 GewSchG
Nicht durch § 1 Abs. 1 GewSchG geschützt ist hingegen die allgemeine Handlungsfreiheit, weshalb beispielsweise bei Nötigungen, die nicht mit der Verletzung eines der in § 1 Abs. 1 oder 2 GewSchG genannten Rechtsgüter verbunden sind, keine Ansprüche nach dem Gewaltschutzgesetz, sondern lediglich - vor dem Zivilgericht geltend zu machende - allgemeine Unterlassungsansprüche nach §§ 1004, 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 240 StGB gegeben sind (vgl. OLG Rostock, FamRZ 2007, 921; OLG Hamm, FamRZ 2012, 645 = BeckRS 2011, 25808; Heinke, § 1, Rdnr. 9; Krüger in Münchener Kommentar, § 1 GewSchG, Rdnr. 11; Brudermüller in Palandt; § 1 GewSchG, Rdnr. 4 unter Verweis auf BT-Drs. - OLG Brandenburg, 26.11.2018 - 9 UF 184/18
Rechtfertigung eines Näherungsverbots bei wiederholt korrigiertem Vorbringen
Im Übrigen eröffnet selbst die Verwirklichung des Beleidigungstatbestandes (jedenfalls in einem Einzelfall) noch nicht den Schutzbereich des § 1 GewSchG (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 23. November 2011, Az. 8 UF 77/11 - zitiert nach juris).