Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3593
OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98 (https://dejure.org/1999,3593)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.1999 - 5 UF 190/98 (https://dejure.org/1999,3593)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 1999 - 5 UF 190/98 (https://dejure.org/1999,3593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,3593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 534 Abs. 1; ; ZPO § 93 a Abs. 1; ; ZPO § 93 a Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; BGB § 1572 Nr. 1; ; BGB § 1579 Nr. 3; ; BGB § 1578 Abs. 2; ; BGB § 1578 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berücksichtigung trennungsbedingter Vermögensumschichtung bei Trennungsunterhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 611 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
    Im Ausgangspunkt ist also dem Antragsteller darin Recht zu geben, daß die tatsächliche Einkommens- und Vermögenssituation - auf seiner Seite: das Eigentum an der genannten Wohnung, auf seiten der Antragsgegnerin: die Zinserträge aus dem Erlös bzw. das am 25.11.1998 erworbene Wohnungseigentum - als nicht eheprägend betrachtet werden muß, weil das mit einem Miethaus bebaute Grundstück ohne die Trennung nicht veräußert worden wäre (vgl. dazu BGH - FamRZ 1990, Seite 269, 272; - FamRZ 1986, Seite 439, 440; - FamRZ 1985, Seite 354, 355).

    Dies hat der Bundesgerichtshof regelmäßig für den eheprägenden Wohnvorteil entschieden, der trotz Verkaufs des Familieneigenheims während der Trennungszeit bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts berücksichtigt wird (vgl. z.B. BGH - FamRZ 1985, Seite 354 ff).

  • BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 16/85

    Minderung der Bedürftigkeit durch Erträge aus einer Vermögensumschichtung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
    Im Ausgangspunkt ist also dem Antragsteller darin Recht zu geben, daß die tatsächliche Einkommens- und Vermögenssituation - auf seiner Seite: das Eigentum an der genannten Wohnung, auf seiten der Antragsgegnerin: die Zinserträge aus dem Erlös bzw. das am 25.11.1998 erworbene Wohnungseigentum - als nicht eheprägend betrachtet werden muß, weil das mit einem Miethaus bebaute Grundstück ohne die Trennung nicht veräußert worden wäre (vgl. dazu BGH - FamRZ 1990, Seite 269, 272; - FamRZ 1986, Seite 439, 440; - FamRZ 1985, Seite 354, 355).
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91

    Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
    Dieser ist ohne Berücksichtigung der Kapitaleinkünfte, d.h. auf der Basis von 1.317,00 DM (2.020,00 DM ./. 703, 00 DM) zu ermitteln, da diese ihr unabhängig von dem Erreichen der Altersgrenze weiter zufließen werden (vgl. BGH - FamRZ 1992, Seite 423, 425).
  • BGH, 04.11.1987 - IVb ZR 81/86

    Berücksichtigung nach Scheidung eintretender Einkommensminderungen; Bemessung des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
    Es entspricht gemäß § 1577 Abs. 2 BGB der Billigkeit, den Rentenversicherungsanteil, den die Antragsgegnerin durch ihre überobligationsmäßige Tätigkeit erzielt, aus denselben Erwägungen wie beim Elementarunterhalt hälftig zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH - FamRZ 1988, Seite 145 ff).
  • BGH, 19.12.1989 - IVb ZR 9/89

    Unterhaltsrechtlicher Ausgleich der nachträglichen Bewilligung von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.1999 - 5 UF 190/98
    Im Ausgangspunkt ist also dem Antragsteller darin Recht zu geben, daß die tatsächliche Einkommens- und Vermögenssituation - auf seiner Seite: das Eigentum an der genannten Wohnung, auf seiten der Antragsgegnerin: die Zinserträge aus dem Erlös bzw. das am 25.11.1998 erworbene Wohnungseigentum - als nicht eheprägend betrachtet werden muß, weil das mit einem Miethaus bebaute Grundstück ohne die Trennung nicht veräußert worden wäre (vgl. dazu BGH - FamRZ 1990, Seite 269, 272; - FamRZ 1986, Seite 439, 440; - FamRZ 1985, Seite 354, 355).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht