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   OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16   

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https://dejure.org/2016,37540
OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16 (https://dejure.org/2016,37540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.08.2016 - 32 Sa 39/16 (https://dejure.org/2016,37540)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. August 2016 - 32 Sa 39/16 (https://dejure.org/2016,37540)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gerichtsstandbestimmung, Schmerzensgeld, Streitwert, Verweisung, Bindungswirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert einer unbezifferten Schmerzensgeldklage; Bindungswirkung einer auf einem zu niedrig bemessenen Streitwert beruhenden Verweisung

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 36 I Nr. 6, 281
    Gerichtsstandbestimmung; Schmerzensgeld; Streitwert; Verweisung; Bindungswirkung

  • rechtsportal.de

    ZPO §§ 36 I Nr. 6, 281
    Streitwert einer unbezifferten Schmerzensgeldklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 17.05.2011 - X ARZ 109/11

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16
    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11, juris Rn. 19).

    Ein Verweisungsbeschluss kann als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar und damit als willkürlich zu beurteilen sein, wenn das verweisende Gericht eine sich aufdrängende, seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02 -, juris Rn. 14ff.).

  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16
    Ein Verweisungsbeschluss kann als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar und damit als willkürlich zu beurteilen sein, wenn das verweisende Gericht eine sich aufdrängende, seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 12; BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02 -, juris Rn. 14ff.).

    Ein erst auf (mehrfachen) Hinweis des angerufenen Gerichts zu seiner Unzuständigkeit gestellter Verweisungsantrag nimmt einem verweisenden Beschluss die Willkür nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02, beck-online Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003 - 1Z AR 75/03, Rn. 15, juris).

  • BGH, 09.06.2015 - X ARZ 115/15

    Örtliche Zuständigkeit: Bindungswirkung eines fehlerhaften Verweisungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16
    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11, juris Rn. 19).

    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss einen über einen einfachen Rechtsfehler hinausgehenden, schwerwiegenden Fehler aufweist, der unter Umständen begangen wurde, die den Verweisungsbeschluss in der Gesamtbetrachtung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und offensichtlich unhaltbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 11f. m.w.N.).

  • BGH, 12.06.2012 - X ZR 104/09

    Antimykotischer Nagellack II

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16
    Anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung des BGH in dem vom Landgericht T zitierten Beschluss vom 12.06.2012 - X ZR 104/09.

    Zwar ist dort - für einen Anspruch auf angemessene Erfindervergütung - ausgeführt, dass offensichtlich übertriebene Einschätzungen und Angaben insbesondere zu Umständen, über die der Beklagte erst Auskunft erteilen soll, für die Bemessung des Streitwerts außer Betracht zu bleiben haben (BGH, a.a.O., NZA-RR 2012, 492, 493, beck-online Rn. 6 und 8).

  • OLG Hamm, 24.07.2012 - 32 Sa 62/12

    Zuständigkeitsbestimmung, Streitwert, Schmerzensgeld, Bindungswirkung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16
    Ein solcher Ausnahmefall ist insbesondere dann gegeben, wenn ein Gericht den Sachverhalt, das Klagebegehren oder den Zuständigkeitsstreitwert evident falsch erfasst oder der Beschluss sonst ohne nachvollziehbare Begründung der Zuständigkeit des anderen Gerichts ist (Senat, Beschluss vom 24.07.2012 - 32 SA 62/12, NRWE, Rn. 26 m.w.N.; Greger in: Zöller, a.a.O., § 281 ZPO Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 27.05.2013 - 32 Sa 8/13

    Bindungswirkung der Verweisung des Rechtsstreits im Stadium der Prüfung der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16
    Die sachliche Zuständigkeit wird, was sich ohne weiteres aus dem Gesetz ergibt, nicht originär durch einen Streitwertbeschluss begründet, sondern bemisst sich nach § 1 ZPO in Verbindung mit den Vorschriften des GVG und ergänzend den §§ 3-9 ZPO (vgl. Senat, Beschluss vom 27.05.2013 - 32 SA 8/13, BeckRS 2013, 11175, beck-online).
  • BGH, 30.04.1996 - VI ZR 55/95

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16
    Da das Begehren des Klägers nicht unterschritten werden kann, ohne dass der Kläger beschwert wäre, erreicht der Streitwert jedenfalls die von diesem angegebene Höhe (BGH, Urteil vom 30.04.1996 - VI ZR 55/95, NJW 1996, 2425, beck-online).
  • OLG Hamm, 29.07.2011 - 32 Sa 57/11

    Zuständigkeit der Kartellgerichte für Streitigkeiten gem. § 102 EnWG

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16
    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z. B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015 - X ARZ 115/15, juris Rn. 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011 - X ARZ 109/11, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 29.07.2011 - 32 SA 57/11, juris Rn. 19).
  • BayObLG, 17.07.2003 - 1Z AR 75/03

    Fehlende Bindungswirkung eines unter Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16
    Ein erst auf (mehrfachen) Hinweis des angerufenen Gerichts zu seiner Unzuständigkeit gestellter Verweisungsantrag nimmt einem verweisenden Beschluss die Willkür nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 10.09.2002 - X ARZ 217/02, beck-online Rn. 14; BayObLG, Beschluss vom 17.07.2003 - 1Z AR 75/03, Rn. 15, juris).
  • KG, 15.03.2010 - 12 W 9/10

    Bemessung des Gebührenstreitwerts: Unbezifferter Schmerzensgeldantrag mit Angabe

    Auszug aus OLG Hamm, 23.08.2016 - 32 Sa 39/16
    Der Kläger ist aber berechtigt, den Streitwert durch verbindliche Angaben nach oben und unten zu begrenzen (Herget in Zöller, a.a.O.; beck-online; Wern in: Geigel, Haftpflichtprozess, 27. Auflage 2015, 3. Teil, 41. Kapitel, Rn. 17, beck-online; KG, Beschluss vom 15.5. 2010 - 12 W 9/10, NZV 2011, 88, beck-online).
  • OLG Hamm, 15.01.2018 - 32 SA 53/17

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für ein

    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 9; BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11, juris Rn 12; Senat, Beschlüsse vom 23.08.2016, 32 SA 39/16, und vom 29.07.2011, 32 SA 57/11; jeweils zitiert nach juris).

    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss einen über einen einfachen Rechtsfehler hinausgehenden, schwerwiegenden Fehler aufweist, der unter Umständen begangen wurde, die den Verweisungsbeschluss in der Gesamtbetrachtung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und offensichtlich unhaltbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15, juris Rn 11f; m.w.N.; Senat, Beschluss vom 23.08.2016, 32 SA 39/16; jeweils zitiert nach juris).

  • OLG Hamm, 30.10.2017 - 32 SA 55/17

    Gerichtsstandbestimmung; Prozesskostenhilfeverfahren; Streitwertfestsetzung;

    Hierfür genügt nicht, dass der Beschluss inhaltlich unrichtig oder fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15; BGH, Beschluss vom 17.05.2011; X ARZ 109/11; Senat, Beschlüsse vom 23.08.2016, 32 SA 39/16 und vom 29.07.2011, 32 SA 57/11; jeweils zitiert nach juris).

    Willkür liegt nur vor, wenn der Verweisungsbeschluss einen über einen einfachen Rechtsfehler hinausgehenden, schwerwiegenden Fehler aufweist, der unter Umständen begangen wurde, die den Verweisungsbeschluss in der Gesamtbetrachtung bei verständiger Würdigung der das Grundgesetz beherrschenden Gedanken als schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar und offensichtlich unhaltbar erscheinen lassen (BGH, Beschluss vom 09.06.2015, X ARZ 115/15 m.w.N.; Senat, Beschluss vom 23.08.2016, 32 SA 39/16; jeweils zitiert nach juris).

    Ein Verweisungsbeschluss kann als nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar und damit als willkürlich zu beurteilen sein, wenn das verweisende Gericht eine sich aufdrängende, seine Zuständigkeit begründende Norm nicht zur Kenntnis genommen oder sich ohne weiteres darüber hinweggesetzt hat (BGH, Beschluss vom 17.05.2011, X ARZ 109/11; BGH, Beschluss vom 10.09.2002, X ARZ 217/02; Senat Beschluss vom 23.08.2016, 32 SA 39/16).

    Daher kann das Gericht im Rahmen der vorläufigen Wertfestsetzung gemäß § 63 Abs. 1 S. 1 GKG auf offensichtlich übertriebene Einschätzungen einwirken (Senat, Beschluss vom 23.08.2016, 32 SA 39/16; vgl. a. Herget in: Zöller, a.a.O).

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