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OLG Hamm, 23.10.1991 - 3 Ss 311/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- BGH, 18.10.1983 - VI ZR 146/82
Sicherungspflichten des Ölanlieferers beim Befüllen eines Heizöltanks
Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1991 - 3 Ss 311/91
Er hat zunächst zu prüfen, ob die Tanks des Beziehers die bestellte Ölmenge fassen können; er hat zu Beginn des Einfüllvorgangs seine Instrumente am Tankfahrzeug zu überprüfen und sich außerdem vom einwandfreien Funktionieren der Tankanlage zu überzeugen; er hat sich während des Überholvorgangs hin und wieder durch einen Blick in den Tankraum zu vergewissern, daß dort alles in Ordnung ist (kurze Kontrollgänge) und gegen Ende der Befüllung die Pumpe zu drosseln und den Abfüllvorgang zu beobachten oder beobachten zu lassen; nach Abschluß des Abfüllvorgangs hat er noch einen Blick in den Tankraum zu werfen (BGH NJW 1978/1576 f; BGH NJW 1983, 1108 ff; BGH NJW 84, 233 f BGH VersR 1985/575). - BGH, 18.01.1983 - VI ZR 97/81
Zu den Kontrollpflichten des Tankwagenfahrers beim Befüllen von Heizöltanks sowie …
Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1991 - 3 Ss 311/91
Er hat zunächst zu prüfen, ob die Tanks des Beziehers die bestellte Ölmenge fassen können; er hat zu Beginn des Einfüllvorgangs seine Instrumente am Tankfahrzeug zu überprüfen und sich außerdem vom einwandfreien Funktionieren der Tankanlage zu überzeugen; er hat sich während des Überholvorgangs hin und wieder durch einen Blick in den Tankraum zu vergewissern, daß dort alles in Ordnung ist (kurze Kontrollgänge) und gegen Ende der Befüllung die Pumpe zu drosseln und den Abfüllvorgang zu beobachten oder beobachten zu lassen; nach Abschluß des Abfüllvorgangs hat er noch einen Blick in den Tankraum zu werfen (BGH NJW 1978/1576 f; BGH NJW 1983, 1108 ff; BGH NJW 84, 233 f BGH VersR 1985/575). - BGH, 12.03.1985 - VI ZR 192/83
Sorgfaltspflicht - Ölanlieferer - Heizöftank - Befüllen - Überlaufen
Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1991 - 3 Ss 311/91
Er hat zunächst zu prüfen, ob die Tanks des Beziehers die bestellte Ölmenge fassen können; er hat zu Beginn des Einfüllvorgangs seine Instrumente am Tankfahrzeug zu überprüfen und sich außerdem vom einwandfreien Funktionieren der Tankanlage zu überzeugen; er hat sich während des Überholvorgangs hin und wieder durch einen Blick in den Tankraum zu vergewissern, daß dort alles in Ordnung ist (kurze Kontrollgänge) und gegen Ende der Befüllung die Pumpe zu drosseln und den Abfüllvorgang zu beobachten oder beobachten zu lassen; nach Abschluß des Abfüllvorgangs hat er noch einen Blick in den Tankraum zu werfen (BGH NJW 1978/1576 f; BGH NJW 1983, 1108 ff; BGH NJW 84, 233 f BGH VersR 1985/575). - BGH, 06.06.1978 - VI ZR 156/76
Pflichten des Öllieferanten beim Befüllen eines mit einem Grenzwertgeber …
Auszug aus OLG Hamm, 23.10.1991 - 3 Ss 311/91
Er hat zunächst zu prüfen, ob die Tanks des Beziehers die bestellte Ölmenge fassen können; er hat zu Beginn des Einfüllvorgangs seine Instrumente am Tankfahrzeug zu überprüfen und sich außerdem vom einwandfreien Funktionieren der Tankanlage zu überzeugen; er hat sich während des Überholvorgangs hin und wieder durch einen Blick in den Tankraum zu vergewissern, daß dort alles in Ordnung ist (kurze Kontrollgänge) und gegen Ende der Befüllung die Pumpe zu drosseln und den Abfüllvorgang zu beobachten oder beobachten zu lassen; nach Abschluß des Abfüllvorgangs hat er noch einen Blick in den Tankraum zu werfen (BGH NJW 1978/1576 f; BGH NJW 1983, 1108 ff; BGH NJW 84, 233 f BGH VersR 1985/575).