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   OLG Hamm, 23.10.2007 - 28 U 29/07   

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OLG Hamm, 23.10.2007 - 28 U 29/07 (https://dejure.org/2007,10942)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.10.2007 - 28 U 29/07 (https://dejure.org/2007,10942)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Oktober 2007 - 28 U 29/07 (https://dejure.org/2007,10942)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    BGB § 133; ; BGB § ... 157; ; BGB § 193 Abs. 1 Nr. 3; ; BGB § 195; ; BGB § 199; ; BGB § 202; ; BGB § 203; ; BGB § 225; ; BGB § 242; ; BGB § 276 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 488 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 490 Abs. 1; ; BGB § 611; ; BGB § 675; ; BGB § 675 Abs. 1; ; BGB § 765; ; BGB § 767 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 768; ; BGB § 768 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 779; ; BRAO § 51b a.F.; ; BRAO § 51b 1. Alt. a.F.; ; BRAO § 51b 2. Alt. a.F.; ; ZPO § 282; ; ZPO § 296; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; EGBGB Art. 229 § 12

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltshaftung wegen entstandener Verjährungseinrede des Bürgen wegen Nichtbeachtung der Akzessorietät zur Hauptforderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.10.2005 - IV ZR 89/05

    Erstmalige Berufung des Versicherers auf den Ablauf der Klagefrist in der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 28 U 29/07
    Da ein Verzicht auf Rechte im allgemeinen nicht zu vermuten ist, muss ein unzweideutiges Verhalten festgestellt werden, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann (BGH NJW 2006, 298, 299; BGH NJW 2002, 1788, 1790; BGH NJW 1997, 2110, 2111).
  • BGH, 19.01.2006 - III ZR 105/05

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen ein

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 28 U 29/07
    Die Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Beklagten als solche ist ebenso unstreitig wie die für die Bestimmung des Mandatsendes - und damit des Verjährungsbeginns (hierzu s.u.) - grundlegenden Tatsachen nämlich das Schreiben und die Gebührenrechnung des Beklagten vom 06.01.2003 ( zur Zulassung einer erst in zweiter Instanz erhobenen Verjährungseinrede, wenn diese auf der Grundlage unstreitigen Tatsachenvorbringens zu beurteilen ist, vg. schon Senat, Urt. 23.2.2006, 28 U 217/04 = BeckRS 2006 03935; BGH NJW-RR 2006, 630; OLG Celle NJW-RR 2006, 1530, 1531).
  • OLG Hamm, 23.02.2006 - 28 U 217/04

    Einrede der Verjährung; neues Verteidigungsmittel; schriftliche Entscheidung des

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 28 U 29/07
    Die Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Beklagten als solche ist ebenso unstreitig wie die für die Bestimmung des Mandatsendes - und damit des Verjährungsbeginns (hierzu s.u.) - grundlegenden Tatsachen nämlich das Schreiben und die Gebührenrechnung des Beklagten vom 06.01.2003 ( zur Zulassung einer erst in zweiter Instanz erhobenen Verjährungseinrede, wenn diese auf der Grundlage unstreitigen Tatsachenvorbringens zu beurteilen ist, vg. schon Senat, Urt. 23.2.2006, 28 U 217/04 = BeckRS 2006 03935; BGH NJW-RR 2006, 630; OLG Celle NJW-RR 2006, 1530, 1531).
  • BGH, 22.04.1997 - XI ZR 127/96

    Wirkung eines vertraglich begründeten Pfandrechts an einer

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 28 U 29/07
    Da ein Verzicht auf Rechte im allgemeinen nicht zu vermuten ist, muss ein unzweideutiges Verhalten festgestellt werden, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann (BGH NJW 2006, 298, 299; BGH NJW 2002, 1788, 1790; BGH NJW 1997, 2110, 2111).
  • OLG Celle, 25.07.2006 - 16 U 23/06

    Schadensersatzforderung gegen den Landkreis auf Grund einer Amtspflichtverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 28 U 29/07
    Die Erhebung der Einrede der Verjährung durch den Beklagten als solche ist ebenso unstreitig wie die für die Bestimmung des Mandatsendes - und damit des Verjährungsbeginns (hierzu s.u.) - grundlegenden Tatsachen nämlich das Schreiben und die Gebührenrechnung des Beklagten vom 06.01.2003 ( zur Zulassung einer erst in zweiter Instanz erhobenen Verjährungseinrede, wenn diese auf der Grundlage unstreitigen Tatsachenvorbringens zu beurteilen ist, vg. schon Senat, Urt. 23.2.2006, 28 U 217/04 = BeckRS 2006 03935; BGH NJW-RR 2006, 630; OLG Celle NJW-RR 2006, 1530, 1531).
  • BGH, 07.03.2002 - IX ZR 293/00

    Bestreiten des Zugangs eines Schecks durch den Gläubiger; Einhaltung der Frist

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 28 U 29/07
    Da ein Verzicht auf Rechte im allgemeinen nicht zu vermuten ist, muss ein unzweideutiges Verhalten festgestellt werden, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann (BGH NJW 2006, 298, 299; BGH NJW 2002, 1788, 1790; BGH NJW 1997, 2110, 2111).
  • BGH, 24.03.1988 - IX ZR 114/87

    Sorgfaltspflichten des zum Prozeßbevollmächtigten bestellten Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 28 U 29/07
    Insoweit war zur Verhütung von Schäden zum Nachteil des Mandanten auf dem sichersten Weg (vgl. dazu: BGH NJW 1988, 3013, 3015; Rinsche/Fahrendorf/Terbille, Die Haftung des Rechtsanwalts, 7. Auflage, Rdz. 535 ff.) Vorsorge dagegen zu treffen, dass sich der Bürge gemäß § 768 BGB auf die Verjährung der Hauptforderung berufen konnte.
  • BGH, 10.10.1991 - IX ZR 38/91

    Feststellungsinteresse eines Rechtsanwalts an Nichtbestehen einer Regreßpflicht

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 28 U 29/07
    Jedoch verjährt jeder Schadensersatzanspruch regelmäßig drei Jahre nach dem Mandatsende (BGH NJW 1992, 436, 437).
  • BGH, 09.07.1998 - IX ZR 272/96

    Geltendmachung einer verjährten Forderung gegen den Bürgen; Präklusion von

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 28 U 29/07
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ist es dem Bürgen auch nicht verwehrt, sich trotz "rechtzeitiger" eigener, sogar rechtskräftig entschiedener Inanspruchnahme aus der Bürgschaft und einer daraufhin getroffenen Ratenzahlungsvereinbarung auf eine spätere Verjährung der Hauptforderung zu berufen (BGH NJW 1998, 2972, 2973; NJW 1999, 278, 279).
  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97

    Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2007 - 28 U 29/07
    Dies kann bereits aufgrund der tatsächlichen Vermutung des aufklärungsgerechten Verhaltens festgestellt werden (BGH NJW 2000, 2814, 2815; BGH NJW-RR 1999, 641, 642; BGH NJW 1998, 749, 750; BGH NJW 1993, 3259).
  • BGH, 24.01.2002 - IX ZR 228/00

    Anpassung des Erbbauzinses

  • BGH, 30.03.2000 - IX ZR 53/99

    Haftung des Steuerberaters

  • BGH, 05.11.1998 - IX ZR 48/98

    Einwand der Verjährung der Aufforderung durch den Bürgen

  • BGH, 13.11.1997 - IX ZR 37/97

    Haftpflicht des Rechtsanwalts; Anscheinsbeweis für beratungsgemäßes Verhalten

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BGH, 23.05.1985 - IX ZR 102/84

    Entstehen des sekundären Schadensersatzanspruchs gegen einen Rechtsanwalt;

  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

  • BGH, 09.12.1999 - IX ZR 129/99

    Verjährung des Sekundäranspruchs gegen den Rechtsanwalt

  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

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