Rechtsprechung
OLG Hamm, 23.10.2015 - 26 U 182/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Verletzung der Speiseröhre bei einer Operation an der Halswirbelsäule
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Verletzung der Speiseröhre bei einer Operation an der Halswirbelsäule
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachweis eines ärztlichen Behandlungsfehlers bei einer Verletzung der Speiseröhre im Zuge einer Operation an der Halswirbelsäule; Nachweis eines ärztliche Behandlungsfehlers bei einer Verletzung der Speiseröhre im Zuge einer Operation an der Halswirbelsäule
Kurzfassungen/Presse (9)
- christmann-law.de (Kurzinformation)
Zweifache Verletzung der Speiseröhre bei einer Operation an der Halswirbelsäule durch Schere: Schmerzensgeld EUR 20.000
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verletzung der Speiseröhre während einer Operation als ärztlicher Behandlungsfehler
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
20.000 Euro Schmerzensgeld nach behandlungsfehlerhafter Speiseröhrenverletzung
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verletzung der Speiseröhre während einer Operation als ärztlicher Behandlungsfehler
- aerztezeitung.de (Pressemeldung, 05.01.2016)
Fehlende Kontrolle zählt als Arztfehler
- prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)
Verletzung der Speiseröhre bei Halswirbelsäulenoperation
- prof-mayer-kollegen.de (Kurzinformation)
20.000 Euro Schmerzensgeld nach Speiseröhrenverletzung
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn bei Operation an der Halswirbelsäule Speiseröhre wegen unterlassener Überprüfung der Lage verletzt wird
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Patient hat nach behandlungsfehlerhafter Speiseröhrenverletzung Anspruch auf 20.000 Euro Schmerzensgeld - Unterlassen einer Kontrolle der Lage der Speiseröhre bei der Operation stellt Behandlungsfehler dar
Verfahrensgang
- LG Bochum, 09.10.2013 - 6 O 81/11
- OLG Hamm, 23.10.2015 - 26 U 182/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.04.2014 - VI ZR 382/12
Krankenhaushaftung wegen Geburtsschäden: Beweiswert von Leitlinien ärztlicher …
Auszug aus OLG Hamm, 23.10.2015 - 26 U 182/13
Dieser entspricht der naturwissenschaftlichen Erkenntnis und der ärztlichen Erfahrung, die zur Erreichung des ärztlichen Behandlungsziels erforderlich sind und sich in der Erprobung bewährt haben, also demeinigen Verhalten, das von einem gewissenhaften und aufmerksamen Arzt in der konkreten Behandlungsituation aus der berufsfachlichen Sicht seines Fachbereichs im Zeitpunkt der Behandlung erwartet werden kann (vgl. etwa BGH-Urteil v. 15.04.2014 - VI ZR 382/12 -, GesR 2014, S.404) .