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   OLG Hamm, 23.11.1981 - 4 REMiet 8/81   

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https://dejure.org/1981,1812
OLG Hamm, 23.11.1981 - 4 REMiet 8/81 (https://dejure.org/1981,1812)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.1981 - 4 REMiet 8/81 (https://dejure.org/1981,1812)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 1981 - 4 REMiet 8/81 (https://dejure.org/1981,1812)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erhebung einer Räumungsklage und gleichzeitige Kündigung des Mietverhältnisses über Wohnraum ; Wirksamkeit der Kündigungserklärung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kündigung im Prozeß; Abschrift/beglaubigte der Kündigung; Beglaubigung/der Kündigung; Kündigung/Schriftform; Prozeßbevollmächtigter/Kündigung durch; Rechtsstreit/Kündigung im; Schriftform/der Kündigung; Schriftsatz/prozessualer als Kündigungserklärung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 564a Abs. 1 S. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1982, 452
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Zweibrücken, 17.02.1981 - 3 W 191/80
    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1981 - 4 REMiet 8/81
    Das Landgericht ist der Auffassung, daß es zur Entscheidung des Rechtsstreites auf die in den erwähnten Schriftsätzen vom 7.11.1980 und vom 10.6.1981 erklärten fristlosen Kündigungen ankommen, meint jedoch, daß entgegen der Entscheidung des OLG Zweibrücken vom 17.2.1981 - 3 W 191/80-(MDR 1981, S. 581) dem Schriftformerfordernis des § 564 a Abs. 1 S. 1 BGB nur dann genüge getan sei, wenn - anders als hier - die für den Mieter bestimmten Abschriften des prozessualen Schriftsatzes nicht nur mit einem Prozeßbevollmächtigten des Vermieters unterzeichneten Beglaubigungsvermerk versehen, sondern eigenhändig oder vom Bevollmächtigten unterschrieben sind.
  • RG, 11.11.1927 - III B 17/27

    Berufungsbegründung. Form

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1981 - 4 REMiet 8/81
    Indes läßt es, wie bereits das OLG Zweibrücken in seinem Rechtsentscheid unter Hinweis auf die Entscheidungen RGZ 119, S. 62, BGH LM ZPO § 519 , Nr. 14; BAG NJW 1979, 183 dargelegt hat, die Rechtsprechung schon im prozessualen Bereich für bestimmende Schriftsätze seit langem genügen, wenn die eigenhändig beglaubigte Abschrift etwa einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift bei Gericht eingeht.
  • BAG, 30.05.1978 - 1 AZR 664/75

    Rechtsmittelschrift - Rechtsmittelbegründungsschrift - Postulationsfähiger

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1981 - 4 REMiet 8/81
    Indes läßt es, wie bereits das OLG Zweibrücken in seinem Rechtsentscheid unter Hinweis auf die Entscheidungen RGZ 119, S. 62, BGH LM ZPO § 519 , Nr. 14; BAG NJW 1979, 183 dargelegt hat, die Rechtsprechung schon im prozessualen Bereich für bestimmende Schriftsätze seit langem genügen, wenn die eigenhändig beglaubigte Abschrift etwa einer Rechtsmittel- oder Rechtsmittelbegründungsschrift bei Gericht eingeht.
  • BGH, 11.05.1979 - V ZR 75/78

    Rechtsstellung des durch rechtswidrige Drohung zum Abschluß eines Vertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1981 - 4 REMiet 8/81
    5) Diese Beurteilung insgesamt schließt freilich nicht aus - zwingt den Senat aber auch nicht zu einem Beschlußsatz einschränkenden Hinweis -, daß in besonders gelagerten Ausnahmefällen Konstellationen denkbar sind, in denen ausnahmsweise der Prozeßbevollmächtigte mit seiner Unterschrift unter den Beglaubigungsvermerk ausdrücklich und von daher erkennbar nur die Übereinstimmung der Abschrift mit der Urschrift bezeugen will, wie es (was hier abschließend nicht entschieden zu werden braucht) das Bayerische Oberste Landgericht im Anschluß an die Entscheidung BAG, NJW 1979, S. 1983 etwa für den Fall annehmen will, daß der Prozeßbevollmächtigte mit dem Beglaubigungsvermerk ausdrücklich nur die Übereinstimmung der Abschrift mit einer nicht von ihm selbst stammenden Urkunde bezeugt.
  • BayObLG, 14.07.1981 - Allg. Reg. 32/81
    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1981 - 4 REMiet 8/81
    Der Senat tritt dem bei und weiß sich für die Vorlagefrage sachlich in Übereinstimmung auch mit dem Bayerischen Obersten Landesgericht, das in seinem Rechtsentscheid vom 14.7.191 (WuM 1981, S. 200) im Anschluß an die vorgenannte Entscheidung des OLG Zweibrücken für den Fall der in der Klageschrift enthaltenen Kündigung dahin entscheiden hat, daß die Erhebung einer Räumungsklage zugleich eine Kündigung des Mietverhältnisses über Räumungsklage zugleich eine Kündigung des Mietverhältnisses über Wohnraum enthalten könne, wenn die dem Mieter zugegangene Abschrift der Klageschrift vom Vermieter oder seinem Prozeßbevollmächtigten unterzeichnet ist und wenn für den beklagten Mieter eindeutig erkennbar ist, daß neben der Klage als Prozeßhandlung eine Kündigung des Mietverhältnisses als materiellrechtliche Willenserklärung abgegeben worden ist.
  • LG Karlsruhe, 24.02.1978 - 9 S 486/77
    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.1981 - 4 REMiet 8/81
    LG Karlsruhe, MDR 1978, S. 672; LG Hamburg, WuM 1977, S. 184 und MDR 1975 S. 143, 1974 S. 584; Staudinger-Sonnenschein, § 564 a BGB Rdn. 12; Sternel, Mietrecht, 2. Aufl., S. 48, Schmid, Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch Klageerhebung, WuM 1981, S. 171.
  • BGH, 04.07.1986 - V ZR 41/86

    Kostenberechnung bei Erledigung der Hauptsache - Verfassungsmäßigkeit einer

    Hat allerdings der Prozeßbevollmächtigte des Vermieters oder Verpächters die Kündigung selbst ausgesprochen oder führt dieser, wie im vorliegenden Fall, als Rechtsanwalt den Prozeß selbst, so wird dem Formerfordernis im allgemeinen auch dann Genüge getan, wenn der Anwalt den Beglaubigungsvermerk auf der der anderen Partei nach den oben genannten Vorschriften zugestellten Abschrift des Schriftsatzes unterschrieben hat (vgl. zu § 564 a Abs. 1 Satz 1 BGB: OLG Zweibrücken OLGZ 1981, 350, 352; BayObLG NJW 1981, 2197, 2198 f; OLG Hamm NJW 1982, 452, 453 [OLG Hamm 23.11.1981 - 4 ReMiet 8/81], jeweils m.w.N.; ebenso Stang a.a.O. § 7 Rdn. 2).
  • AG Gelsenkirchen, 27.10.2016 - 205 C 5/16

    Räumungsanspruch bei fristloser Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses;

    32/81">WuM 1981, 200; OLG Hamm RE 23.11.1981 NJW 1982, 452 = WuM 1982, 44; Blank/Börstinghaus Miete/Blank BGB § 568 Rn. 15, beck-online).
  • AG Gelsenkirchen, 02.09.2016 - 205 C 5/16

    Abmahnung muss deutlich machen, dass Mietverhältnis auf dem Spiel steht!

    Erforderlich ist allerdings, dass der Beglaubigungsvermerk vom Verfasser des Schriftsatzes, der die Kündigung enthält, eigenhändig unterzeichnet ist (OLG Zweibrücken RE 17.2.1981 OLGZ 1981, 350 = WuM 1981, 178; BayObLG RE 14.7.1981 BayObLGZ 1981, 232 = NJW 1981, 2197 = WuM 1981, 200; OLG Hamm RE 23.11.1981 NJW 1982, 452 = WuM 1982, 44; Blank/Börstinghaus Miete/Blank BGB § 568 Rn. 15, beckonline).
  • AG Rheinbach, 23.08.2023 - 3 C 110/21

    Mietkürzung wegen Hochwasserschäden und deren Instandsetzung?

    Eine Unterschrift des Bevollmächtigten unter der Zweitausfertigung des Schriftsatzes ist neben oder statt der Unterschrift unter dem Beglaubigungsvermerk dann nicht erforderlich (OLG Hamm, Rechtsentscheid vom 23.11.1981 -4 REMiet 8/81, NJW 1982, 452).
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