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   OLG Hamm, 23.11.2005 - 30 U 45/05   

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https://dejure.org/2005,4165
OLG Hamm, 23.11.2005 - 30 U 45/05 (https://dejure.org/2005,4165)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.2005 - 30 U 45/05 (https://dejure.org/2005,4165)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 2005 - 30 U 45/05 (https://dejure.org/2005,4165)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vermietung von Büroräumen für eine Anwaltspraxis; Anspruch auf Schadensersatz auf Grund eines Mietverhältnisses; Abgabe einer Willenserklärung im Namen des Vertretenen; Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit einer Urkunde; Wirksamkeit eines Angebots auf Abschluss ...

  • Judicialis

    BGB § 126; ; BGB § ... 145; ; BGB § 147 Abs. 2; ; BGB § 150 Abs. 1; ; BGB § 151; ; BGB § 151 S. 1; ; BGB § 164; ; BGB § 164 Abs. 1; ; BGB § 164 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 164 Abs. 1 S. 2; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 286 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB § 314 Abs. 4; ; BGB § 535; ; BGB § 537; ; BGB § 542 Abs. 1; ; BGB § 543 Abs. 2 Ziff. 3 a; ; BGB § 550; ; BGB § 566 a. F.; ; BGB § 566 S. 1 a. F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzliche Schriftform bei einem Mietvertrag - Wirksame Vertretung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schriftform: Vertragsschluss durch konkludentes Handeln?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Befristeter Mietvertrag: Schriftformerfordernis ja - aber nicht für den Vertrag? (IMR 2006, 1048)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2006, 2005
  • ZMR 2006, 205
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.02.1994 - LwZR 4/93

    Unterzeichnung der Verlängerungsvereinbarung zu einem Landpachtvertrag durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2005 - 30 U 45/05
    Unterzeichnet für eine Vertragspartei ein Vertreter den Mietvertrag, muß dies in der Urkunde - in der Regel durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz - hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen (BGHZ 125, 175 (178); BGH NJW 2003, 2053 f. m. w. N.; BGH NJW 2004, 1103 f. m. w. N.; Bub/Treyer/Heile, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rdn. 758).
  • KG, 06.05.1976 - 22 U 1702/75
    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2005 - 30 U 45/05
    Die Vertragsurkunde, die die Vermutung der Vollständigkeit und Richtigkeit für sich hat (vgl. KG OLGZ 77, 487; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl. 2005, § 125 Rn. 15), spricht dagegen.
  • BGH, 06.04.2005 - XII ZR 132/03

    Formularmäßige Vereinbarung einer salvatorischen Erhaltungsklausel bei

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2005 - 30 U 45/05
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs steht der Wahrung der Schriftform das Fehlen eines Vertretungszusatzes neben der Unterschrift aber dann nicht entgegen, wenn - wie im vorliegenden Fall - Unterzeichnende nicht selbst Vertragspartei werden sollte und sich somit aus den Umständen ergibt, dass er die eine Vertragspartei vertreten sollte (BGH NZM 2005, 502 f.).
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 88/95

    Begriff der Verwendungen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2005 - 30 U 45/05
    Die gesetzliche Annahmefrist setzt sich zusammen aus der Zeit für die Übermittlung des Antrages an den Empfänger, dessen Bearbeitungs- und Überlegungszeit sowie aus der Zeit für die Übermittlung der Antwort an den Antragenden (BGH NJW 1996, 921).
  • LG Göttingen, 25.08.2004 - 5 S 123/03

    Haftung eines Automobilherstellers für das Inverkehrbringen eines fehlerhaften

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2005 - 30 U 45/05
    Die gegen diese Urteile eingelegten Rechtsmittel der Beklagten hatten keinen Erfolg und wurden durch Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 20.12.2005 - 5 S 202/02 - und durch Urteil der 5. Zivilkammer des Landgerichts Bochum vom 16.01.2004 - 5 S 123/03 - zurückgewiesen.
  • BGH, 05.11.2003 - XII ZR 134/02

    Kündigung eines nicht der Schriftform genügenden langfristigen Mietvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2005 - 30 U 45/05
    Unterzeichnet für eine Vertragspartei ein Vertreter den Mietvertrag, muß dies in der Urkunde - in der Regel durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz - hinreichend deutlich zum Ausdruck kommen (BGHZ 125, 175 (178); BGH NJW 2003, 2053 f. m. w. N.; BGH NJW 2004, 1103 f. m. w. N.; Bub/Treyer/Heile, Handbuch der Geschäfts- und Wohnraummiete, 3. Aufl., II Rdn. 758).
  • BGH, 24.02.2010 - XII ZR 120/06

    Gewerberaummiete: Schriftformerfordernis für die Verlängerung der Annahmefrist;

    Die Gegenmeinung lässt demgegenüber in Fällen der verspäteten Annahme eines Mietvertragsangebots für die Wahrung der Form nach §§ 550, 126 Abs. 2 BGB die Einhaltung der "äußeren Form" genügen (OLG Jena NZM 2008, 572, 573; OLG Hamm ZMR 2006, 205, 206; Neuhaus, Handbuch der Geschäftsraummiete 3. Aufl. Rdn. 304; Pleister/Ehrich ZMR 2009, 818; Lützenkirchen WuM 2008, 119, 130; Schultz NZM 2007, 509 f.; Stiegele NZM 2004, 606, 607; Wichert ZMR 2005, 593, 594 f.; differenzierend: MünchKomm/Bieber BGB 5. Aufl. § 550 Rdn. 10).

    Eine solche Urkunde informiert den Erwerber über die Bedingungen des Mietvertrages, in die er, wenn der Mietvertrag mit diesem Inhalt zustande gekommen ist bzw. noch besteht, eintritt (vgl. OLG Jena NZM 2008, 572, 573; OLG Hamm ZMR 2006, 205, 206; Schultz NZM 2007, 509; Stiegele NZM 2004, 606, 607; Wichert ZMR 2005, 593, 595).

  • KG, 25.01.2007 - 8 U 129/06

    Mietvertrag: Wahrung der Schriftform im Falle einer Nachtragsvereinbarung bei

    Der Senat vermag der in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretenen Auffassung, wonach es in solchen Fällen nur auf die Schriftlichkeit der vorhandenen Erklärungen und damit nur die äußere Form ankommt (z.B. OLG Hamm, Urteil vom 23.11.2005 - 30 U 45/05 -, ZMR 2006, 2005; Stiegele, NZM 2004, 606 ff.; Wichert, ZMR 2005, 593 ff.) nicht zu folgen.
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