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   OLG Hamm, 23.11.2009 - 18 U 48/09   

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https://dejure.org/2009,13903
OLG Hamm, 23.11.2009 - 18 U 48/09 (https://dejure.org/2009,13903)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.2009 - 18 U 48/09 (https://dejure.org/2009,13903)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 2009 - 18 U 48/09 (https://dejure.org/2009,13903)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen leichtfertigen Verhaltens durch den Frachtführer i.S. von Art. 29 des Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr (CMR)

  • tis-gdv.de

    Diebstahl, Leichtfertigkeit

  • rabüro.de

    Zum qualifizierten Verschulden des Frachtführers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    CMR Art. 29
    Begriff der Leichtfertigkeit i.S. von Art. 29 CMR

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 505
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 18 U 48/09
    Leichtfertiges Handeln liegt vor, wenn sich der Frachtführer in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen seines Vertragspartners hinwegsetzt (BGH NJW 2004, 2445; BGH TranspR 2004, 399).

    Diese subjektive Erfordernis des qualifizierten Verschuldens ist anzunehmen, wenn das leichtfertige Verhalten nach seinem Inhalt und nach den Umständen, unter denen es aufgetreten ist, diese Folgerung rechtfertigt (vgl. BGH NJW 2004, 2445).

  • BGH, 06.06.2007 - I ZR 121/04

    Pflichten des Frachtführers bei der Beförderung von Transportgut ohne Kenntnis

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 18 U 48/09
    Bei der zugeladenen Ware handelte es sich anerkanntermaßen um besonders diebstahlgefährdetes Gut, weil es leicht absetzbar ist (vgl. BGH TranspR 2007, 423).

    ( 4. ) Der Wertung des gesamten Verhaltens als qualifiziertes Verschulden im Sinne von § 435 HGB steht auch nicht die Entscheidung BGH I ZR 212/04 (TranspR 2007, 423) entgegen, in der die Annahme eines qualifizierten Verschuldens abgelehnt wurde.

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 85/04

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer;

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 18 U 48/09
    Das gilt selbst dann, wenn der Versicherer den Schaden noch nicht reguliert hat (BGH TranspR 2006, 166).

    Ob eine eigene oder eine fremde Rechtsangelegenheit vorliegt, ist daher davon abhängig, in wessen wirtschaftlichem Interesse die Besorgung der Angelegenheit liegt (BGH TranspR 2006, 166).

  • OLG Düsseldorf, 09.10.2002 - 18 U 38/02

    Sorgfaltspflichten Frachtführer - Kühlung von Lebensmitteln - Kontrolle durch

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 18 U 48/09
    Es ist anerkannt, dass die gerichtliche Schadensregulierung von Versicherern, insbesondere im Bereich der Transportversicherungen, nach Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG erlaubnisfrei war (OLG Düsseldorf TranspR 2003, 107; Kleine-Cosack, RDG, 2. Aufl. 2008, Anhang zu §§ 1-5 Rdnrn. 161, 163 m. w. N.).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 18 U 48/09
    Leichtfertiges Handeln liegt vor, wenn sich der Frachtführer in krasser Weise über die Sicherheitsinteressen seines Vertragspartners hinwegsetzt (BGH NJW 2004, 2445; BGH TranspR 2004, 399).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96

    Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2009 - 18 U 48/09
    Die Haftungsbegrenzungen des Art. 23 CMR gelten nach Art. 29 CMR nämlich nicht, wenn der Frachtführer oder seine Bediensteten oder sonstige Personen, deren er sich bei Ausführung der Beförderung bedient, vorsätzlich gehandelt haben oder ihnen ein Verschulden zur Last fällt, das nach § 435 HGB dem Vorsatz gleichsteht, also wenn sie leichtfertig und in dem Bewusstsein gehandelt haben, dass ein Schaden eintreten werde (vgl. BGH, NJW-RR 1999, 254).
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