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   OLG Hamm, 23.11.2018 - I-15 W 231/18   

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https://dejure.org/2018,44180
OLG Hamm, 23.11.2018 - I-15 W 231/18 (https://dejure.org/2018,44180)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.11.2018 - I-15 W 231/18 (https://dejure.org/2018,44180)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. November 2018 - I-15 W 231/18 (https://dejure.org/2018,44180)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    GNotKG § 36 Abs. 1, § 53 Abs. 1; BGB § 1116 Abs. 3
    Festsetzung des Geschäftswerts bei nachträglicher Eintragung der Aufhebung eines Grundschuldbriefausschlusses nach allgemeiner Geschäftswertvorschrift des GNotKG

  • ra.de
  • rewis.io
  • notar-drkotz.de

    Geschäftswert - nachträgliche Eintragung der Aufhebung Briefausschluss für Grundschuld

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GNotKG § 36 Abs. 1
    Geschäftswert der nachträglichen Eintragung der Aufhebung des Briefausschlusses

  • rechtsportal.de

    Geschäftswert für die nachträgliche Eintragung der Aufhebung des Briefausschlusses

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2019, 87
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Bamberg, 20.02.2017 - 3 W 47/15

    Geschäftswert im Grundbuchverfahren - Aufhebung des Ausschlusses der

    Auszug aus OLG Hamm, 23.11.2018 - 15 W 231/18
    Der Geschäftswert für die nachträgliche Eintragung der Aufhebung des Briefausschlusses (§ 1116 Abs. 3 BGB) ist nach der allgemeinen Geschäftswertvorschrift des § 36 Abs. 1 GNotKG zu bestimmen, da das GNotKG keine spezielle Regelung für die nachträgliche Eintragung der Aufhebung des Briefausschlusses enthält (im Ergebnis ebenso OLG Bamberg FGPrax 2017, 234).

    Der Senat tritt insoweit im Ergebnis der Rechtsprechung des OLG Bamberg (RPfleger 2017, 593 = JurBüro 2017, 535 = FGPrax 2017, 234) bei, wenn er auch die dortige Argumentation nicht in Gänze zu teilen vermag.

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