Rechtsprechung
OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Burhoff online
StPO § 267
Tatbestandskennziffer; Voreintragungen; Feststellungen; Rechtsfolgen - openjur.de
Vorbelastung, Tatbestandskennziffer
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
StVG § 25 Abs. 1, BKatV § 4 Abs. 2 S. 2
Vorbelastung, Tatbestandskennziffer
- verkehrslexikon.de
Zur Bedeutung der Tatbestandskennziffern bei der Feststellung einschlägiger Vorbelastungen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Urteilsgründe bei straßenverkehrsrechtlicher Vorbelastung
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Urteilsgründe bei straßenverkehrsrechtlicher Vorbelastung; Tatbestandskennziffer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bielefeld, 23.07.2008 - 10 OWi 589/08
- OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
- OLG Hamm, 22.12.2009 - 3 Ss OWi 844/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- OLG Jena, 23.05.2006 - 1 Ss 54/06
Anwendung des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs durch das Gericht - …
Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt sich auch nicht aus der Tatbestandskennziffer im Beschluss des Amtsgerichts O. Abgesehen davon, dass diese schon nicht im angefochtenen Urteil mitgeteilt wird, also der Senat auch nicht überprüfen kann, ob das Amtsgericht von der Tatbestandskennziffer auf den richtigen Verkehrsverstoß geschlossen hat, handelt es sich bei den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, wie er vom Kraftfahrbundesamt herausgegeben wird, und dem die Tatbestandskennziffern entnommen werden, lediglich um eine verwaltungsinterne Richtlinie, die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet (OLG Hamm Beschl. v. 23.01.2007 - 2 SsOWi 896/06 - juris; OLG Jena Beschl. v. 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 - juris; vgl. auch OLG Düsseldorf v. 15.06.2000 - 2a SsOWi 129/00 - juris;… König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24 StVG Rdn. 64). - BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82
Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener …
Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 27.01.2009 - 3 Ss 567/08; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01). - OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 896/06
Analogie; verbotene; BußgeldkatalogVO; vergleichbarer Verstoß, Bezugnahme
Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt sich auch nicht aus der Tatbestandskennziffer im Beschluss des Amtsgerichts O. Abgesehen davon, dass diese schon nicht im angefochtenen Urteil mitgeteilt wird, also der Senat auch nicht überprüfen kann, ob das Amtsgericht von der Tatbestandskennziffer auf den richtigen Verkehrsverstoß geschlossen hat, handelt es sich bei den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, wie er vom Kraftfahrbundesamt herausgegeben wird, und dem die Tatbestandskennziffern entnommen werden, lediglich um eine verwaltungsinterne Richtlinie, die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet (OLG Hamm Beschl. v. 23.01.2007 - 2 SsOWi 896/06 - juris; OLG Jena Beschl. v. 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 - juris; vgl. auch OLG Düsseldorf v. 15.06.2000 - 2a SsOWi 129/00 - juris;… König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24 StVG Rdn. 64).
- OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ss OWi 811/05
Telefon: Handybenutzung; Pkw; laufender Motor
Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
Die Angabe der Kennziffer dient lediglich Eintragungszwecken in das Verkehrszentralregister (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 SsOWi 811/05 - juris). - OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08
verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit …
Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 27.01.2009 - 3 Ss 567/08; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01). - OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 2a Ss OWi 129/00
Bindung der Richter an verwaltungsinterne Richtlinien für die Bußgeldbemessung
Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt sich auch nicht aus der Tatbestandskennziffer im Beschluss des Amtsgerichts O. Abgesehen davon, dass diese schon nicht im angefochtenen Urteil mitgeteilt wird, also der Senat auch nicht überprüfen kann, ob das Amtsgericht von der Tatbestandskennziffer auf den richtigen Verkehrsverstoß geschlossen hat, handelt es sich bei den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, wie er vom Kraftfahrbundesamt herausgegeben wird, und dem die Tatbestandskennziffern entnommen werden, lediglich um eine verwaltungsinterne Richtlinie, die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet (OLG Hamm Beschl. v. 23.01.2007 - 2 SsOWi 896/06 - juris; OLG Jena Beschl. v. 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 - juris; vgl. auch OLG Düsseldorf v. 15.06.2000 - 2a SsOWi 129/00 - juris;… König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24 StVG Rdn. 64). - OLG Hamm, 29.08.2001 - 2 Ss 488/01
Beweiswürdigung, Anforderungen, Ausführungen im Urteil, Lücken
Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 27.01.2009 - 3 Ss 567/08; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01).
- OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RBs 90/16
Verkehrsordnungswidrigkeit; Geschwindigkeitsüberschreitung; Regelgeldbuße; …
Zwar ist bereits mehrfach entschieden, dass dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog als bloßer verwaltungsinterner Richtlinie keinerlei Bindungswirkung für das Gericht zukommt (OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2009 - 3 Ss OWi 844/08 -, juris, m.w.N.).Die Angabe der Kennziffer des Tatbestandskatalogs im Urteil dient demgegenüber lediglich Eintragungszwecken in das Verkehrszentralregister (OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2009, a.a.O.) und kann für sich genommen allenfalls eine grobe Orientierungshilfe darstellen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 Ss 230/09 -, juris).