Rechtsprechung
   OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,5778
OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08 (https://dejure.org/2009,5778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08 (https://dejure.org/2009,5778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 2009 - 3 Ss OWi 844/08 (https://dejure.org/2009,5778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,5778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Bedeutung der Tatbestandskennziffern bei der Feststellung einschlägiger Vorbelastungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei straßenverkehrsrechtlicher Vorbelastung

  • Judicialis

    StVG § 25 Abs. 1; ; BKatV § 4 Abs. 2 S. 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei straßenverkehrsrechtlicher Vorbelastung; Tatbestandskennziffer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Jena, 23.05.2006 - 1 Ss 54/06

    Anwendung des bundeseinheitlichen Tatbestandskatalogs durch das Gericht -

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt sich auch nicht aus der Tatbestandskennziffer im Beschluss des Amtsgerichts O. Abgesehen davon, dass diese schon nicht im angefochtenen Urteil mitgeteilt wird, also der Senat auch nicht überprüfen kann, ob das Amtsgericht von der Tatbestandskennziffer auf den richtigen Verkehrsverstoß geschlossen hat, handelt es sich bei den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, wie er vom Kraftfahrbundesamt herausgegeben wird, und dem die Tatbestandskennziffern entnommen werden, lediglich um eine verwaltungsinterne Richtlinie, die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet (OLG Hamm Beschl. v. 23.01.2007 - 2 SsOWi 896/06 - juris; OLG Jena Beschl. v. 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 - juris; vgl. auch OLG Düsseldorf v. 15.06.2000 - 2a SsOWi 129/00 - juris; König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24 StVG Rdn. 64).
  • BGH, 03.02.1983 - 1 StR 823/82

    Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung nach zu Unrecht erlittener

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 27.01.2009 - 3 Ss 567/08; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01).
  • OLG Hamm, 23.01.2007 - 2 Ss OWi 896/06

    Analogie; verbotene; BußgeldkatalogVO; vergleichbarer Verstoß, Bezugnahme

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt sich auch nicht aus der Tatbestandskennziffer im Beschluss des Amtsgerichts O. Abgesehen davon, dass diese schon nicht im angefochtenen Urteil mitgeteilt wird, also der Senat auch nicht überprüfen kann, ob das Amtsgericht von der Tatbestandskennziffer auf den richtigen Verkehrsverstoß geschlossen hat, handelt es sich bei den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, wie er vom Kraftfahrbundesamt herausgegeben wird, und dem die Tatbestandskennziffern entnommen werden, lediglich um eine verwaltungsinterne Richtlinie, die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet (OLG Hamm Beschl. v. 23.01.2007 - 2 SsOWi 896/06 - juris; OLG Jena Beschl. v. 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 - juris; vgl. auch OLG Düsseldorf v. 15.06.2000 - 2a SsOWi 129/00 - juris; König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24 StVG Rdn. 64).
  • OLG Hamm, 01.12.2005 - 2 Ss OWi 811/05

    Telefon: Handybenutzung; Pkw; laufender Motor

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Die Angabe der Kennziffer dient lediglich Eintragungszwecken in das Verkehrszentralregister (vgl. OLG Hamm Beschl. v. 01.12.2005 - 2 SsOWi 811/05 - juris).
  • OLG Hamm, 27.01.2009 - 3 Ss 567/08

    verschlossenes Behältnis; Schutzvorrichtung gegen Wegnahme; Urkundenbeweis mit

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 27.01.2009 - 3 Ss 567/08; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01).
  • OLG Düsseldorf, 15.06.2000 - 2a Ss OWi 129/00

    Bindung der Richter an verwaltungsinterne Richtlinien für die Bußgeldbemessung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Die Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung ergibt sich auch nicht aus der Tatbestandskennziffer im Beschluss des Amtsgerichts O. Abgesehen davon, dass diese schon nicht im angefochtenen Urteil mitgeteilt wird, also der Senat auch nicht überprüfen kann, ob das Amtsgericht von der Tatbestandskennziffer auf den richtigen Verkehrsverstoß geschlossen hat, handelt es sich bei den bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog für Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten, wie er vom Kraftfahrbundesamt herausgegeben wird, und dem die Tatbestandskennziffern entnommen werden, lediglich um eine verwaltungsinterne Richtlinie, die keine Bindungswirkung für das Gericht entfaltet (OLG Hamm Beschl. v. 23.01.2007 - 2 SsOWi 896/06 - juris; OLG Jena Beschl. v. 23.05.2006 - 1 Ss 54/06 - juris; vgl. auch OLG Düsseldorf v. 15.06.2000 - 2a SsOWi 129/00 - juris; König in: Hentschel/u.a. Straßenverkehrsrecht 40. Aufl. § 24 StVG Rdn. 64).
  • OLG Hamm, 29.08.2001 - 2 Ss 488/01

    Beweiswürdigung, Anforderungen, Ausführungen im Urteil, Lücken

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ss OWi 844/08
    Rechtsfehlerhaft ist eine Beweiswürdigung insbesondere, wenn sie in sich widersprüchlich, lückenhaft oder unklar ist oder gegen Denk- und Erfahrungssätze verstößt (BGH NStZ 1983, 277, 278; OLG Hamm Beschl. v. 27.01.2009 - 3 Ss 567/08; OLG Hamm Beschl. v. 06.12.2007 - 3 Ss 492/07; OLG Hamm Beschl. v. 29.08.2001 - 2 Ss 488/01).
  • OLG Hamm, 29.09.2016 - 1 RBs 90/16

    Verkehrsordnungswidrigkeit; Geschwindigkeitsüberschreitung; Regelgeldbuße;

    Zwar ist bereits mehrfach entschieden, dass dem bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog als bloßer verwaltungsinterner Richtlinie keinerlei Bindungswirkung für das Gericht zukommt (OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2009 - 3 Ss OWi 844/08 -, juris, m.w.N.).

    Die Angabe der Kennziffer des Tatbestandskatalogs im Urteil dient demgegenüber lediglich Eintragungszwecken in das Verkehrszentralregister (OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2009, a.a.O.) und kann für sich genommen allenfalls eine grobe Orientierungshilfe darstellen (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 15. Oktober 2009 - 1 Ss 230/09 -, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht