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   OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15   

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https://dejure.org/2015,9096
OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15 (https://dejure.org/2015,9096)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.03.2015 - 2 Ws 34/15 (https://dejure.org/2015,9096)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. März 2015 - 2 Ws 34/15 (https://dejure.org/2015,9096)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Burhoff online

    JGG § 42; JGG § 103; StPO § 7; StPO § 8; StPO § 13; StPO § 16
    Verbundenes Jugendstrafverfahren, Auswahlermessen, Staatsanwaltschaft, örtliche Zuständigkeit

  • openjur.de

    Verbundenes Jugendstrafverfahren, Auswahlermessen, Staatsanwaltschaft, örtliche Zuständigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Verbundenes Jugendstrafverfahren, Auswahlermessen, Staatsanwaltschaft, örtliche Zuständigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auswahlermessen der Staatsawaltschaft zwischen mehreren örtlich zuständigen Jugendgerichten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JGG § 42 Abs. 1, § 103; StPO §§ 7, 8, 13, 16
    Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft zwischen mehreren örtlich zuständigen Jugendgerichten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Jena, 29.01.2009 - 1 Ws 30/09

    Auswahl unter mehreren Gerichtsständen durch die Staatsanwaltschaft;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft findet daher - spiegelbildlich zu einer einsetzenden Prüfungskompetenz des angegangenen Gerichts im Rahmen des § 16 StPO - seine Grenze bei einer willkürlichen Bestimmung der Zuständigkeit (so auch Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.01.2009, 1 Ws 30/09, juris; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., Vor § 7 Rn. 10).
  • BGH, 06.06.1957 - 2 ARs 63/57
    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Das gleiche gilt für das Verhältnis zwischen den Gerichtsständen der StPO und den besonderen Gerichtsständen, zu denen § 42 JGG gehört; die darin vorgesehenen örtlichen Zuständigkeiten treten selbständig neben die allgemeinen Gerichtsstände (BGHSt 10, 323; BGH, Beschluss vom 08.04.2003 - 2 ARs 74/03, BeckRS 2003 30315105; Karlsruher-Kommentar-Scheuten, StPO, 7. Aufl., Vor §§ 7-21 Rn. 1; Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 6. Aufl., § 42 Rn. 1; Lange, NStZ 1995, 110).
  • BGH, 14.05.2008 - 2 ARs 168/08

    Zuständigkeitsbestimmung (Kompetenzkonflikt); Auswahlermessen der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Sowohl im Verhältnis der besonderen Gerichtsstände des § 42 Abs. 1 zu den Gerichtsständen des allgemeinen Verfahrensrechts als auch im Verhältnis der Gerichtsstände des § 42 Abs. 1 Nr. 1-3 JGG untereinander enthält § 42 Abs. 2 JGG lediglich eine Richtline für das Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft , nicht aber eine durch das angegangene Gericht bei der Prüfung der eigenen Zuständigkeit gemäß § 16 StPO zu beachtende Vorrangsbestimmung (vgl. BGH, NStZ 2008, 695; Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl., § 42 Rn. 7).
  • BGH, 10.05.2006 - 2 ARs 176/06

    Zuständigkeitsbestimmung; erhebliche Erschwernisse für das Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Soweit das Landgericht Bochum die von der Staatsanwaltschaft getroffene Auswahlentscheidung in Anlehnung an § 42 Abs. 3 JGG und die hierzu vom Bundesgerichtshof ergangenen Entscheidungen (vgl. u. a. Beschluss vom 10.05.2006 - 2 ARs 176/06 - in StraFo 2006, 415) deshalb für ermessensfehlerhaft erachtet, weil erhebliche Erschwernisse für das Verfahren bei Durchführung des Hauptverfahrens gegen die Angeschuldigten zu I., IV. und V. vor dem für ihren Aufenthaltsort zuständigen Gericht nicht ersichtlich seien, merkt der Senat an, dass § 42 Abs. 3 JGG hier nicht einschlägig ist.
  • BGH, 08.04.2003 - 2 ARs 74/03

    Rechtsfehlerhafte Abgabe an das Wohnsitzgericht des Angeklagten gemäß § 42 Abs. 3

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Das gleiche gilt für das Verhältnis zwischen den Gerichtsständen der StPO und den besonderen Gerichtsständen, zu denen § 42 JGG gehört; die darin vorgesehenen örtlichen Zuständigkeiten treten selbständig neben die allgemeinen Gerichtsstände (BGHSt 10, 323; BGH, Beschluss vom 08.04.2003 - 2 ARs 74/03, BeckRS 2003 30315105; Karlsruher-Kommentar-Scheuten, StPO, 7. Aufl., Vor §§ 7-21 Rn. 1; Diemer/Schatz/Sonnen, JGG, 6. Aufl., § 42 Rn. 1; Lange, NStZ 1995, 110).
  • OLG Hamm, 10.09.1998 - 2 Ws 376/98

    Auswahlermessen der Staatsanwaltschaft hinsichtlich Gerichtsstand bei

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Mit Blick auf diese Maßstäbe darf die Auswahl der Staatsanwaltschaft - schon zur Sicherung elementarer verfassungsrechtlicher Grundsätze wie dem Gebot des gesetzlichen Richters gemäß Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG und dem aus Art. 3 GG und dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Willkürverbot - nicht auf unsachlichen, sich von gesetzlichen Wertungen gänzlich entfernenden Erwägungen beruhen (vgl. OLG Hamm, NStZ-RR 1999, 16 zu §§ 7 ff. StPO; Karlsruher-Kommentar-Scheuten, aaO., Rn. 3).
  • OLG Hamm, 02.11.2010 - 5 Ws 364/10

    Gemeinsame Verhandlung bei Vorwurf von Straftaten gegenüber Jugendlichen und

    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    Der Senat bemerkt in diesem Zusammenhang auch, dass es wertungswidersprüchlich erschiene, die im pflichtgemäßen Ermessen der Staatsanwaltschaft Bochum stehende Entscheidung, die Verfahren gegen die Angeschuldigten aus den genannten Gründen aufgrund des persönlichen und sachlichen Zusammenhangs zur Erforschung der Wahrheit und im Interesse einer geordneten Rechtspflege gemäß § 103 Abs. 1 JGG zu verbinden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2010, 5 Ws 364/10, BeckRS 2011, 07224), über die Statuierung eines gerichtlich zu überprüfenden Vorrangs der besonderen Gerichtsstände gemäß § 42 JGG gegenüber dem allgemeinen Gerichtsstand nach § 7 StPO für einen Teil der Angeschuldigten zu unterlaufen.
  • LG Verden, 22.11.2007 - 3-36/07
    Auszug aus OLG Hamm, 24.03.2015 - 2 Ws 34/15
    b) Der weitergehenden - auch durch das Landgericht Bochum in der angefochtenen Entscheidung vertretenen - Ansicht, wonach die Entschließung der Staatsanwaltschaft (auch) einer Überprüfung der Sachlichkeit der Gründe und der Fehlerfreiheit der Ermessensausübung unterliegen soll (vgl. LG Kaiserslautern, Beschluss vom 24.05.2006, 8 Qs 12/16, juris; LG Verden, Beschluss vom 22.11.2007, 3 - 36/07, juris; Eisenberg, JGG, 17. Aufl., § 42 Rn. 16; ähnlich Ostendorf-Schady, aaO., Rn. 11: "Einhaltung der Grenzen des eingeräumten Ermessens"; Diemer/Schatz/Sonnen, aaO., Rn. 21: "Vertretbarkeit der Ermessensausübung"), vermag der Senat nicht zu folgen.
  • OLG Hamm, 08.09.2016 - 1 Ws 408/16

    Örtliche Zuständigkeit, Gerichtsstand des Zusammenhangs, Auswahlermessen der StA

    Bei der Entscheidung, bei welchem von mehreren nach §§ 7 ff. StPO örtlich zuständigen Gerichten sie Anklage erheben will, kommt der Staatsanwaltschaft ein Auswahlermessen zu (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, a. a. O., vor § 7 Rn. 10 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2015 - III-2 Ws 34/15 -, juris).
  • OLG Hamm, 01.09.2016 - 1 Ws 371/16

    Gerichtsstand des Ergreifungsortes erstreckt sich auch auf andere Straftaten des

    Bei der Entscheidung, bei welchem von mehreren nach §§ 7 ff. StPO örtlich zuständigen Gerichten sie Anklage erheben will, kommt der Staatsanwaltschaft ein Auswahlermessen zu (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, a. a. O., vor § 7 Rn. 10 m. w. N.; OLG Hamm, Beschluss vom 24. März 2015 - III-2 Ws 34/15 -, juris).
  • LG Hamburg, 21.06.2021 - 617 Qs 17/21

    Rechtliche Überprüfung der Ermessensausübung einer Staatsanwaltschaft bei der

    Das von der Staatsanwaltschaft ausgeübte Auswahlermessen ist nur darauf überprüfbar, ob es sachfremd oder willkürlich ausgeübt wurde, wie dies auch bei der Auswahl zwischen den Gerichtsständen des § 42 Abs. 1 JGG und den allgemeinen Gerichtsständen der StPO gilt (vgl. dazu OLG Hamm, Beschluss vom 24.03.2015 - 2 Ws 34/15, BeckRS 2015, 8301 m.w.Nachw.).
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