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   OLG Hamm, 24.05.2012 - I-21 U 95/11   

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https://dejure.org/2012,60679
OLG Hamm, 24.05.2012 - I-21 U 95/11 (https://dejure.org/2012,60679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.05.2012 - I-21 U 95/11 (https://dejure.org/2012,60679)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 2012 - I-21 U 95/11 (https://dejure.org/2012,60679)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung eines Werkvertrags wegen verspätet angebotener Werkleistung; Bestehen einer freien Kündigung eines Werkvertrags gem. § 8 Nr. 1 Abs. 1 VOB/B oder einer außerordentlichen Kündigung nach § 8 Nr. 3 Abs. 1 S. 1 VOB/B; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber besteht trotz Bedenken auf die Ausführung: Auftragnehmer darf nicht einstellen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber besteht trotz Bedenken auf die Ausführung: Auftragnehmer darf nicht einstellen! (IBR 2014, 471)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 20.07.2004 - 17 U 262/01

    Verhalten des Auftragnehmers nach Bedenkenanmeldung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2012 - 21 U 95/11
    Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn der Durchführung der Bauarbeiten gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen, insbesondere Gefahren für Leib und Leben drohen (vgl. OLG Karlsruhe , IBR 2004, 684) und der Klägerin die Durchführung der Arbeiten daher unzumutbar war (§ 242 BGB).

    Der Senat hält in diesem Zusammenhang an seiner Auffassung fest, dass es insoweit auf eine ex-post-Betrachtung ankommt und nicht auf die ex-ante-Sicht der Klägerin (vgl. OLG Karlsruhe aaO. mit Anm. Englert , aaO. sowie IBR 2005, 315).

  • BGH, 12.03.2004 - V ZR 257/03

    Wiederholung der erstinstanzlichen Beweisaufnahme im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2012 - 21 U 95/11
    Dies ist der Fall, wenn sie unvollständig oder in sich widersprüchlich ist, oder wenn sie gegen Denkgesetzte oder Erfahrungssätze verstößt (vgl. BGH NJW 2004, 1876 mwN.).
  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2012 - 21 U 95/11
    Eine Fehlerhaftigkeit folgt jedoch nicht schon daraus, dass eine andere Würdigung des Beweisergebnisses denkbar ist (vgl. BGH NJW 2005, 1583 [1584]).
  • OLG Frankfurt, 08.02.1994 - 10 U 14/93

    Schadensersatz wegen Verzuges ohne vereinbarte Fertigstellungsfrist?

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2012 - 21 U 95/11
    Im Hinblick darauf, dass die Parteien am 06.07.2007 vereinbart hatten, dass "frühestmöglich" mit den Arbeiten begonnen werde sowie mit Rücksicht auf den Umstand, dass die Parteien zugleich ursprünglich noch angestrebt hatten, dass die Arbeiten bis zum 03.08.2007, dem Ende der Schulferien, bereits abgeschlossen sein sollten, haben sie die Frist des § 5 Nr. 2 Satz 2 VOB/B konkludent abbedungen, was ihnen freistand (vgl. OLG Frankfurt/M. , NJW-RR 1994, 1361; Kapellmann/Messerschmidt/ Langen , 2. Aufl. 2007, § 5 VOB/B, Rdnr. 71).
  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 24 U 77/21

    Rechte der Parteien eines Werkvertrags bei Änderungen des Leistungsumfangs auf

    Das Landgericht führt jedoch zu Recht aus, dass der Unternehmer keinen Anspruch darauf hat, dass der Besteller seinen Bedenken Rechnung trägt, sondern die Leistungspflicht grundsätzlich fortbesteht, sofern der Besteller trotz der vorgetragenen Bedenken die Ausführung verlangt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 24.05.2012 - 21 U 95/11, BeckRS 2014, 12255).
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