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   OLG Hamm, 24.05.2013 - I-30 U 4/11   

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https://dejure.org/2013,20634
OLG Hamm, 24.05.2013 - I-30 U 4/11 (https://dejure.org/2013,20634)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.05.2013 - I-30 U 4/11 (https://dejure.org/2013,20634)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 2013 - I-30 U 4/11 (https://dejure.org/2013,20634)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Mietvertrag, Schriftform, Bestimmbarkeit, Eintrittsrecht, Beurkundungspflicht, Treuwidrigkeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Mietvertrag, Schriftform, Bestimmbarkeit, Eintrittsrecht, Beurkundungspflicht, Treuwidrigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Pachtobjekts bei Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages; Anforderungen an die Form der Vereinbarung eines Eintrittsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Bezeichnung des Pachtobjekts bei Abschluss eines langfristigen Pachtvertrages; Anforderungen an die Form der Vereinbarung eines Eintrittsrechts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pachtvertrag: Berufung auf Schriftformwidrigkeit treuwidrig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Pachtvertrag: Anforderungen an die Schriftform (IMR 2013, 463)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (23)

  • OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 66/11

    Gewerberaummiete: Entfallen der mehrjährigen Befristung bei ohne Schriftform

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 4/11
    Der Senat hat die Akten 10 O 92/09 LG Münster = 30 U 43/10 OLG Hamm und 10 O 465/08 LG Münster = 30 U 66/11 OLG Hamm beigezogen und die Parteien angehört.

    Vom Räumungs-und Herausgabeantrag des Klägers werden die in dem - vorher rechtshängig gewordenen - Verfahren 30 U 66/11 OLG Hamm herausverlangten Flächen nicht mehr umfasst.

    "Landpachtvertrages" aus 2004 sind und die der Kläger im Verfahren 30 U 66/11 OLG Hamm von dem Beklagten (und von den Eheleuten N) zurückverlangt.

    Insoweit wird auf das - ebenfalls - am 24.05.2013 verkündete Urteil des Senats (30 U 66/11 OLG Hamm) Bezug genommen.

  • BGH, 25.07.2007 - XII ZR 143/05

    Rechtsfolgen einer allgemeinen salvatorischen Klausel in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 4/11
    In dem Fall ist es erforderlich, aber auch ausreichend, die Anlagen im Mietvertrag so genau zu bezeichnen, dass sie dem Mietvertrag zweifelsfrei zugeordnet werden können (BGH NJW 2007, 3202).

    Dabei ist grds. zu berücksichtigen, dass im Zusammenhang mit der Formnichtigkeit nur ganz besondere Umstände im Einzelfall den Einwand unzulässiger Rechtsausübung begründen können (BGH WM 2007, 1946).

    Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der eine Vertragspartner den anderen schuldhaft von der Einhaltung der Schriftform abgehalten oder sich sonst einer besonders schweren Treuepflichtverletzung schuldig gemacht hat oder wenn bei Formnichtigkeit die Existenz der anderen Vertragspartei bedroht wäre (BGH NJW 2007, 3202).

  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 4/11
    Nach der sog. Auflockerungsrechtsprechung des BGH ist eine körperliche Verbindung der einzelnen Urkundsbestandteile aber (jetzt) nicht mehr erforderlich (BGH NJW 1998, 58; BGH GE 2008, 195 = BeckRS 2007, 65112).

    Um die Formerfordernisse der §§ 126, 550 BGB zu erfüllen, genügt eine gedankliche Verbindung derart, dass sich zweifelsfrei ein sachlicher Zusammenhang der einzelnen Seiten ergibt, z. B. aus fortlaufender Paginierung der Blätter, fortlaufender Nummerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitlicher grafischer Gestaltung, inhaltlichem Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen, wobei nicht jeweils sämtliche Merkmale vorliegen müssen (BGH NJW 1998, 58; BGH NJW-RR 2004, 586).

  • BGH, 07.07.1999 - XII ZR 15/97

    Formgültigkeit der Verlängerung eines auf zehn Jahre abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 4/11
    Eine feste, körperliche Verbindung der einzelnen Blätter mittels Heftklammer (BGH NJW 1999, 3257, 3259) ist hierzu geeignet.

    Erforderlich ist aber, dass sich zumindest die notwendige Bestimmbarkeit im Zeitpunkt des Vertragsschlusses aus in Bezug genommenen Anlagen ergibt oder weil der Mieter das Mietobjekt bereits bei Abschluss des Mietvertrages nutzt, so dass sich der Umfang der bisherigen Nutzung als Auslegungshilfe anbietet (BGH NJW 2000, 354, 357; NJW 1999, 3257).

  • BGH, 21.11.2007 - XII ZR 149/05

    Wahrung der Schriftform bei einem langfristigen Mietvertrag; Vertretung einer BGB

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 4/11
    Nach der sog. Auflockerungsrechtsprechung des BGH ist eine körperliche Verbindung der einzelnen Urkundsbestandteile aber (jetzt) nicht mehr erforderlich (BGH NJW 1998, 58; BGH GE 2008, 195 = BeckRS 2007, 65112).

    Die Zusammenfassung von Mietvertrag und Anlagen zu einer einheitlichen Urkunde erfolgt durch eine feste körperliche Verbindung oder durch eine zweifelsfreie gedankliche Verbindung auch ohne Beifügung oder Paraphierung der Anlagen (BGH GE 2008, 195 = BeckRS 2007, 65112).

  • OLG Hamburg, 15.02.1991 - 11 U 203/90

    Wann Formfreiheit bei Grundstücksoptionen?

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 4/11
    Optionen kommen in den Rechtsformen des Vorvertrages (vgl. OLG Hamburg WM 1991, 1178), was hier zu verneinen ist (s.o.), des einseitig bindenden Angebots sowie des durch Potestativbedingung aufschiebend bedingten Vertrages vor.

    (4) Die Vorhand (vgl. Soergel, aaO, Rd. 13 ff.; Münchener Kommentar, aaO, RdNr. 62; Wufka in Staudinger, BGB, 2006, zu § 311b RdNr. 67; Ellenberger in Palandt, BGB, 72. Aufl. vor § 145 RdNr. 24; Weidenkaff in Palandt, BGB, 72. Aufl., vor § 463 RdNr. 12; Juris-PK zu § 311b RdNr. 133) ist die durch Vertrag begründete Verpflichtung, einen Gegenstand, bevor der Vorhandverpflichtete ihn an einen anderen veräußert, dem Vorhandberechtigten anzubieten (sog. Angebotsvorhand) oder zumindest den Vorhandberechtigten über die Veräußerungsabsicht zu informieren, ihm Angebote anderer Interessenten mitzuteilen und mit ihm über die Veräußerung zu verhandeln, sog. Verhandlungsvorhand (Kramer EwiR 1991, 547, Aufsatz zu OLG Hamburg WM 1991, 1178; OLG München WuM 1999, 2006).

  • BGH, 29.10.1986 - VIII ZR 253/85

    Berechnung des Zeitpunkts der frühestmöglichen Kündigung eines Mietvertrages;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 4/11
    Dabei stellt jede Änderung der Mietfläche durch Erweiterung oder Reduzierung der vermieteten Flächen grds. eine wesentliche Änderung dar (BGH NJW 1992, 2283; BGH NZM 2012, 502; BGH NJW 1987, 948; OLG Frankfurt, BeckRS 2010, 01505).
  • BGH, 26.02.1992 - XII ZR 129/90

    Schriftform bei Nachtragsurkunde zum Mietvertrag - Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 4/11
    Dabei stellt jede Änderung der Mietfläche durch Erweiterung oder Reduzierung der vermieteten Flächen grds. eine wesentliche Änderung dar (BGH NJW 1992, 2283; BGH NZM 2012, 502; BGH NJW 1987, 948; OLG Frankfurt, BeckRS 2010, 01505).
  • BGH, 18.10.1995 - VIII ZR 149/94

    Rechtsnatur der Zustimmung zur Vertragsübernahme

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 4/11
    Es handelt sich daher lediglich um die - formfrei wirksame - Zustimmung zur Vertragsübernahme (vgl. BGH WM 1996, 128; Bydlinski in Münchener Kommentar, aaO, zu Vorb. 414 ff, RdNr.7; Weidenkaff in Palandt, aaO, RdNr. 13).
  • BGH, 25.04.1996 - IX ZR 177/95

    Wegfall der Geschäftsgrundlage für die Bürgschaft eines finanziell nicht

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 4/11
    Maßgeblich ist, welche Entscheidung die (beiden) Parteien bei Kenntnis der Teilnichtigkeit nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte getroffen hätten (BGH NJW 1996, 2088).
  • BGH, 30.01.1997 - IX ZR 133/96

    Behandlung eines teilweise formunwirksamen Bürgschaftsvertrages

  • BGH, 28.04.1999 - VIII ARZ 1/98

    Der Erwerber einer vermieteten Eigentumswohnung wird alleiniger Vermieter, auch

  • BGH, 29.09.1999 - XII ZR 313/98

    Wahrung der Schriftform eines langfristigen Grundstückspachtvertrages

  • BGH, 18.12.2002 - XII ZR 253/01

    Wahrung der Schriftform eines Mietvertrages; Bezugnahme auf Anlagen

  • BGH, 21.01.2004 - VIII ZR 99/03

    Erhöhung einer Teilinklusivmiete wegen gestiegener Betriebskosten

  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 29/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages bei Eintritt

  • BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 71/07

    Kündigungsfrist eines am 1.9.2001 bestehenden, auf unbestimmte Zeit eingegangenen

  • BGH, 07.05.2008 - XII ZR 69/06

    Einhaltung der Schriftform bei Personenmehrheit auf Seite des Vermieters oder

  • BGH, 17.01.2012 - II ZR 197/10

    BGB-Gesellschaft: Bereicherungshaftung des ausgeschiedenen Gesellschafters für

  • BGH, 24.01.2012 - VIII ZR 235/11

    Wohnraummiete: Schriftformerfordernis bei Auswechslung des Mietgegenstandes unter

  • BGH, 30.01.2013 - XII ZR 38/12

    Gewerberaummiete: Anforderungen an die wegen der Vertragslaufzeit erforderlichen

  • OLG Frankfurt, 21.11.2008 - 2 U 94/08

    Anforderungen an die Form einer Vereinbarung der Mietvertragsparteien über die

  • BGH, 19.09.2007 - XII ZR 198/05
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 2 U 71/14

    Veräußerung einer vermieteten Gewerbefläche: Identität von Veräußerer und

    Bindet sich hingegen nur eine Partei, während die Gegenpartei ihre Entscheidung vorbehält, liegt in der Regel ein Vertragsangebot mit verlängerter Bindungswirkung - Option - und nicht ein bedingter Vertrag vor (Ellenberger, aaO, Rdnr. 10, m.w.N.; siehe zum Ganzen auch Armbrüster in: Erman, BGB, 14. Aufl., Vorbem. § 158, Rdnr. 14 ff; Westermann, aaO, Rdnr. 60, m.w.N.; Stellmann in: Lindner-Figura/Opreé/Stellmann, Geschäftsraummiete, 3. Aufl., Kap. 3, Rdnr. 72 ff, m.w.N.; OLG Hamm, Urteil vom 24. Mai 2013 - 30 U 4/11 -, juris, m.w.N.).
  • OLG Hamm, 24.05.2013 - 30 U 66/11

    Anforderungen an die Bezeichnung des Pachtobjekts in einem langfristigen

    Der Kläger ist - seit 2008 - Eigentümer des Wald- und Grünlandgrundstücks, Flurstück X der Flur S 7. Dieses Flurstück bildet mit weiteren Grundstücken den ca. 130 ha großen "Tiergarten Schloss S", den der Kläger im Verfahren 30 U 4/11 OLG Hamm vom Beklagten zu 2.) heraus verlangt (mit Ausnahme der in diesem Verfahren heraus verlangten Flächen).

    Über die Wirksamkeit und den Fortbestand dieses Vertrages streiten sich der Kläger und der Beklagte zu 2.) in einem anderen vor dem Senat geführten Verfahren (10 U 122/10 LG Münster = 30 U 4/11 OLG Hamm).

    Der Senat hat die Akten 10 O 92/09 LG Münster = 30 U 43/10 OLG Hamm und 10 = 122/10 LG Münster = 30 U 4/11 OLG Hamm beigezogen und die Parteien angehört.

    Insoweit wird auf das - ebenfalls - am 24.05.2013 verkündete Urteil des Senats (30 U 4/11 OLG Hamm) Bezug genommen.

    Im Übrigen kann die tatsächliche Nutzung vorliegend auch nicht zur Konkretisierung herangezogen werden, weil der Beklagte zu 2.) jedenfalls die drei zuletzt im Vertrag aufgeführten Teilflächen aufgrund des Nutzungsvertrages aus 2003, welcher Gegenstand des Verfahrens 30 U 4/11 OLG Hamm ist, genutzt hat.

  • KG, 18.04.2019 - 18 U 15/19

    Einstweilige Verfügungsverfahren einer Wohnungsbaugesellschaft gegen den Vollzug

    Gegen die Annahme eines vertraglichen Vorkaufsrechts spricht auch, dass den jeweiligen Mietern keine Berechtigung zur Ausübung eines Rechts gewährt worden ist, vielmehr begründet die Regelung lediglich eine Verpflichtung für die Verfügungsbeklagte zu 1) (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 24.05.2013, 30 U 4/11, juris Rn. 98).

    Eine Andienungspflicht dahingehend, einen Vertrag zu bestimmten Konditionen anbieten zu müssen, besteht nur, wenn der Inhalt des vom Verpflichteten zu machenden Angebots - wie beim Vorvertrag - so bestimmt oder bestimmbar ist, dass das Gericht ohne eigenes Ermessen den ins Angebot aufzunehmenden wesentlichen Vertragsinhalt durch Urteil feststellen kann (OLG Hamm, Urteil v. 24.05.2013, 30 U 4/11, juris Rn. 99).

  • OLG Brandenburg, 12.02.2015 - 5 U (Lw) 45/14

    Landpachtvertrag: Wirksamkeit einer Verlängerungsvereinbarung

    Die im Vertrag fehlende Grundbuchblattnummer sowie ein fehlender Lageplan bzw. die fehlende Beschreibung der örtlichen Lage mache es für einen Dritten als möglichen Grundstückserwerber unmöglich, aus dem Vertragstext die Örtlichkeit der Pachtfläche auszumachen (OLG Hamm, Urt. V. 24. Mai 2013 - 30 U 4/11).

    Der insoweit vom Kläger in der Berufungsbegründung in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Hamm vom 24. Mai 2013 (Az. 30 U 4/11) lässt sich dies, worauf die Berufungserwiderung zu Recht hinweist, gerade nicht entnehmen.

  • OLG Saarbrücken, 28.07.2016 - 4 U 14/15

    Honorarvereinbarung für die Übertragung einer Grundstücksankaufsoption:

    Optionen kommen in den Rechtsformen des Vorvertrages, des durch Potestativbedingung aufschiebend bedingten Vertrages sowie des einseitig bindenden Angebots vor (zur Abgrenzung: OLG Hamm, Urteil vom 24.5.2013 - 30 U 4/11, bei Juris Rn. 95).
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