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   OLG Hamm, 24.05.2013 - I-9 U 197/12   

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https://dejure.org/2013,48730
OLG Hamm, 24.05.2013 - I-9 U 197/12 (https://dejure.org/2013,48730)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.05.2013 - I-9 U 197/12 (https://dejure.org/2013,48730)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Mai 2013 - I-9 U 197/12 (https://dejure.org/2013,48730)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 03.02.2011 - IX ZR 141/10

    Entbehrlichkeit eines gerichtlichen Hinweises; Verletzung der materiellen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 9 U 197/12
    Soweit die Berufung Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der materiellen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) und damit Verfahrensfehler rügt, geht die Verfahrensrüge zwar nicht schon deshalb ins Leere, weil es an der gebotenen (vgl. hierzu BGH, BeckRS 2011, 04185; NJW-RR 1998, 1268, 1270; GRUR 2008, 1126, 1127 RN 12) Darlegung fehlte, was der Kläger erstinstanzlich bei Gewährung rechtlichen Gehörs bzw. auf einen gerichtlichen Hinweis konkret vorgetragen hätte, sondern deshalb, weil die von ihm zweitinstanzlich zusätzlich angebotenen Beweismittel in Form des Zeugenbeweises ungeeignet sind - mit der Folge, dass weder dargelegt noch sonst ersichtlich ist, inwieweit das erstinstanzliche Urteil auf dem gerügten Verfahrensfehler beruhen könnte.
  • OLG Hamm, 07.09.2012 - 9 W 4/12

    Verwertbarkeit der Feststellungen eines Strafurteils im Zivilverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 9 U 197/12
    Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen (so der Senat in ständiger Rspr., zuletzt Beschluss vom 07.09.2012 - 9 W 4/12; so auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss vom 21.09.2011 - 7 U 2719/11).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 9 U 197/12
    Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen iSd § 529 Abs. 1 ZPO liegen nur dann vor, wenn aus der für den Senat gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der erneuten Beweiserhebung die erstinstanzliche Feststellung keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (so BGH, NJW 2006, 152, 153 mwN).
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07

    Weisse Flotte

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 9 U 197/12
    Soweit die Berufung Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der materiellen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) und damit Verfahrensfehler rügt, geht die Verfahrensrüge zwar nicht schon deshalb ins Leere, weil es an der gebotenen (vgl. hierzu BGH, BeckRS 2011, 04185; NJW-RR 1998, 1268, 1270; GRUR 2008, 1126, 1127 RN 12) Darlegung fehlte, was der Kläger erstinstanzlich bei Gewährung rechtlichen Gehörs bzw. auf einen gerichtlichen Hinweis konkret vorgetragen hätte, sondern deshalb, weil die von ihm zweitinstanzlich zusätzlich angebotenen Beweismittel in Form des Zeugenbeweises ungeeignet sind - mit der Folge, dass weder dargelegt noch sonst ersichtlich ist, inwieweit das erstinstanzliche Urteil auf dem gerügten Verfahrensfehler beruhen könnte.
  • OLG Zweibrücken, 01.07.2010 - 4 U 7/10

    Bindungswirkung des Strafurteils für die Zivilgerichte

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 9 U 197/12
    Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen (so der Senat in ständiger Rspr., zuletzt Beschluss vom 07.09.2012 - 9 W 4/12; so auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss vom 21.09.2011 - 7 U 2719/11).
  • OLG München, 21.09.2011 - 7 U 2719/11

    Freie Beweiswürdigung: Verwertung der tatbestandlichen Feststellungen in einem

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 9 U 197/12
    Allerdings darf der Zivilrichter die vom Strafgericht getroffenen Feststellungen nicht ungeprüft übernehmen; er hat vielmehr die in der Beweisurkunde dargelegten Feststellungen einer eigenen kritischen Überprüfung zu unterziehen (so der Senat in ständiger Rspr., zuletzt Beschluss vom 07.09.2012 - 9 W 4/12; so auch OLG Zweibrücken, NJW-RR 2011, 496; OLG München, Beschluss vom 21.09.2011 - 7 U 2719/11).
  • OLG Stuttgart, 12.04.2011 - 5 Ws 6/11

    Eröffnungsverfahren: Anforderungen an die Bewertung einer belastenden

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 9 U 197/12
    Denn diffizile Beweiswürdigungsfragen dürfen nicht im Wege einer nicht-unmittelbaren vorläufigen Tatbewertung des über die Eröffnung entscheidenden Gerichts womöglich endgültig - § 211 StPO - entschieden werden (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Justiz 2011, 218; NStZ-RR 2012, 117).
  • BGH, 03.03.1998 - X ZR 14/95

    Unternehmer ausnahmsweise trotz Abnahme für Fehlerfreiheit beweispflichtig!

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 9 U 197/12
    Soweit die Berufung Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör und der materiellen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) und damit Verfahrensfehler rügt, geht die Verfahrensrüge zwar nicht schon deshalb ins Leere, weil es an der gebotenen (vgl. hierzu BGH, BeckRS 2011, 04185; NJW-RR 1998, 1268, 1270; GRUR 2008, 1126, 1127 RN 12) Darlegung fehlte, was der Kläger erstinstanzlich bei Gewährung rechtlichen Gehörs bzw. auf einen gerichtlichen Hinweis konkret vorgetragen hätte, sondern deshalb, weil die von ihm zweitinstanzlich zusätzlich angebotenen Beweismittel in Form des Zeugenbeweises ungeeignet sind - mit der Folge, dass weder dargelegt noch sonst ersichtlich ist, inwieweit das erstinstanzliche Urteil auf dem gerügten Verfahrensfehler beruhen könnte.
  • OLG Stuttgart, 08.11.2011 - 4 Ws 247/11

    Eröffnung des Hauptverfahrens: Zuständigkeit der Schwurgerichtskammer bei einem

    Auszug aus OLG Hamm, 24.05.2013 - 9 U 197/12
    Denn diffizile Beweiswürdigungsfragen dürfen nicht im Wege einer nicht-unmittelbaren vorläufigen Tatbewertung des über die Eröffnung entscheidenden Gerichts womöglich endgültig - § 211 StPO - entschieden werden (vgl. hierzu OLG Stuttgart, Justiz 2011, 218; NStZ-RR 2012, 117).
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