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   OLG Hamm, 24.07.2009 - 26 U 65/09   

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https://dejure.org/2009,21605
OLG Hamm, 24.07.2009 - 26 U 65/09 (https://dejure.org/2009,21605)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2009 - 26 U 65/09 (https://dejure.org/2009,21605)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2009 - 26 U 65/09 (https://dejure.org/2009,21605)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich der Führung eines Fristenkalenders bei der Zustellung von Entscheidungen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 517 Abs. 1; ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist; Anforderungen an die Büroorganisation hinsichtlich der Führung des Fristenkalenders bei der Zustellung von Entscheidungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.05.1993 - XII ZR 44/92

    Beginn und Lauf von Rechtsmittelfristen bei Urteilsberichtigung; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2009 - 26 U 65/09
    Unterzeichnet er ein Empfangsbekenntnis gleichwohl ohne vorherige Fristennotierung, so hat er zumindest durch einen eigenhändigen Vermerk auf der Urteilsausfertigung über den Zustellungszeitpunkt, Bestimmung einer Wiedervorlagefrist und die Sicherstellung der Fristennotierung dafür Sorge zu tragen, dass Fehlerquellen bei der Behandlung von Fristen ausgeschlossen sind (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1213, 1214).
  • BGH, 27.09.2007 - IX ZA 14/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Rechtsmittelfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2009 - 26 U 65/09
    Ein Anwalt darf das Empfangsbekenntnis über eine Urteilszustellung erst unterzeichnen und zurückgeben, wenn in den Handakten die Rechtsmittelfrist festgehalten und vermerkt ist, dass die Frist im Fristenkalender notiert worden ist (vgl. Born, NJW 2009, S. 2179, 2182; BGH, Beschluss vom 27.09.2007, BeckRS 2007 17105).
  • BGH, 13.07.2004 - XI ZB 33/03

    Beginn der Wiedereinsetzungwfrist

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2009 - 26 U 65/09
    Eine solche Prüfungspflicht besteht auch bei der Zustellung einer vollstreckbaren Urteilsausfertigung (vgl. BGH, NJW-RR 2005, 76, 77).
  • BGH, 05.03.2002 - VI ZR 286/01

    Pflicht des Rechtsanwalts zur eigenverantwortlichen Prüfung des Ablaufs einer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2009 - 26 U 65/09
    Der Anwalt hat die Einhaltung seiner Anweisungen zur Berechnung einer Frist, ihrer Notierung auf den Handakten, zur Eintragung im Fristenkalender sowie zur Bestätigung der Kalendereintragung durch einen Erledigungsvermerk auf den Handakten stets selbst zu prüfen, wenn ihm die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt werden (vgl. Born, NJW 2009, S. 2179, 2182/2183; BGH, NJW-RR 2002, 860; NJW 2001.1430, 1431).
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