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   OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18   

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https://dejure.org/2018,52248
OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18 (https://dejure.org/2018,52248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.07.2018 - 5 RVs 103/18 (https://dejure.org/2018,52248)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Juli 2018 - 5 RVs 103/18 (https://dejure.org/2018,52248)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rewis.io
  • strafrechtsiegen.de

    Erschleichen von Beförderungsleistungen - Kurze Freiheitsstrafe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision; Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" im Sinne des § 265a StGB ; Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei sogenannten Bagatelldelikten (hier: "Schwarzfahrerei"); Übermaßverbot

  • rechtsportal.de

    Kurze Freiheitsstrafe bei Leistungserschleichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei "Schwarzfahren" möglich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe bei "Schwarzfahren" möglich

Verfahrensgang

  • LG Essen - 31 Ns 76/17
  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 09.02.1998 - 2 BvR 1907/97

    Zur Verfassungsmäßigkeit einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
    Es ist nicht erforderlich, dass der Täter etwa eine konkrete Schutzvorrichtung überwinden oder eine Kontrolle umgehen muss (so auch BVerfG NJW 1998, 1135).
  • BGH, 09.11.1995 - 4 StR 650/95

    Ausgleich besonderer Härten bei der Strafbemessung, wenn die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
    Soweit in diesem Zusammenhang seitens der Strafkammer der drohende Widerruf der jeweiligen Strafaussetzungen zur Bewährung infolge der nunmehrigen Verurteilung bei der Strafzumessung nicht ausdrücklich strafmildernd aufgeführt wurde, lässt der Senat an dieser Stelle dahinstehen, ob der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ein drohender Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache wegen der neuen Verurteilung ein bestimmender oder jedenfalls zu erörternder Strafzumessungsgesichtspunkt ist (so aber BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009, Az. 5 StR 243/09 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 09. November 1995, Az. 4 StR 650/95 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. September 2010, Az. 3 RVs 117/10 - zitiert nach juris), zu folgen ist.
  • BGH, 15.11.2007 - 4 StR 400/07

    Voraussetzungen einer Divergenzvorlage (Abgrenzung von nicht vorlagefähigen

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
    Ob die Verhängung einer die gesetzliche Mindeststrafe übersteigenden Freiheitsstrafe schuldangemessen ist, entscheidet sich vielmehr auch bei den Bagatelldelikten nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007, Az. 4 StR 400/07; Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 2015 in III-5 RVs 76/14; Senatsbeschlüsse vom 04. Januar 2018 in III-5 RVs 150/17 und vom 22. September 2016 in III-5 RVs 68/16; KG Berlin, Beschluss vom 04. November 2008, Az. (4) 1Ss 375/08 (249/08); OLG München, Beschluss vom 10. August 2009, Az. 5 St RR 201/09).
  • BGH, 08.01.2009 - 4 StR 117/08

    Auslegung des Erschleichens einer Beförderungsleistung (Analogieverbot;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
    Das Tatbestandsmerkmal des "Erschleichens" i.S.d. § 265a StGB ist bereits dann erfüllt, wenn der Täter ein Verkehrsmittel unberechtigt nutzt und sich dabei allgemein mit dem Anschein umgibt, er erfülle die nach den Geschäftsbedingungen des Betreibers erforderlichen Voraussetzungen (vgl. den auf Vorlage ergangenen Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 08. Januar 2009 in 4 StR 117/08 = BGHSt 53, 122 = NStZ 2009, 211 = StV 2009, 358).
  • OLG Hamburg, 03.06.1987 - 1 Ss 67/87

    Verkehrsmittel-Benutzung; Strafbares Erschleichen; Antritt der Fahrt; Erwerb

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
    Wer einen Fahrausweis weder vor Fahrtantritt noch unmittelbar nach Betreten des Beförderungsmittels löst, obwohl er dazu verpflichtet ist, dokumentiert nach außen das Verhalten eines ehrlichen Benutzers und erweckt den Eindruck, er nehme die Beförderungsleistungen ordnungsgemäß in Anspruch (vgl. OLG Hamburg NJW 1987, 2688 f).
  • OLG Hamburg, 18.12.1990 - 2a Ss 119/90
    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
    Wer ein Beförderungsmittel ohne gültigen Fahrausweis betritt, verschweigt nicht nur das Unterlassen der Zahlung des Fahrpreises, sondern gibt mit dem Benutzen des Beförderungsmittels konkludent die wahrheitswidrige Erklärung ab, seiner Zahlungspflicht - in welcher Form auch immer - nachgekommen zu sein (vgl. OLG Hamburg NStZ 1991, 587 f).
  • OLG Hamm, 18.06.2009 - 3 Ss 222/09

    Strafmilderung; Widerruf; Bewährung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
    Dies könnte deshalb zweifelhaft sein, weil Nachteile, deren Eintritt der Täter bewusst riskiert hat oder die sich ihm zumindest hätten aufdrängen können, grundsätzlich nicht strafmildernd zu berücksichtigen sind (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 18. Juni 2009, Az. 3 Ss 222/09 - zitiert nach juris; OLG Hamm, Beschluss vom 03. Januar 2013, Az. III-1 RVs 90/12 - zitiert nach juris).
  • BGH, 22.07.2009 - 5 StR 243/09

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (Zäsurwirkung; Gesamtstrafübel; besondere

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
    Soweit in diesem Zusammenhang seitens der Strafkammer der drohende Widerruf der jeweiligen Strafaussetzungen zur Bewährung infolge der nunmehrigen Verurteilung bei der Strafzumessung nicht ausdrücklich strafmildernd aufgeführt wurde, lässt der Senat an dieser Stelle dahinstehen, ob der höchstrichterlichen Rechtsprechung, dass ein drohender Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung in anderer Sache wegen der neuen Verurteilung ein bestimmender oder jedenfalls zu erörternder Strafzumessungsgesichtspunkt ist (so aber BGH, Beschluss vom 22. Juli 2009, Az. 5 StR 243/09 - zitiert nach juris; BGH, Beschluss vom 09. November 1995, Az. 4 StR 650/95 - zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. September 2010, Az. 3 RVs 117/10 - zitiert nach juris), zu folgen ist.
  • OLG München, 10.08.2009 - 5St RR 201/09

    Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe wegen Beförderungserschleichung durch

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
    Ob die Verhängung einer die gesetzliche Mindeststrafe übersteigenden Freiheitsstrafe schuldangemessen ist, entscheidet sich vielmehr auch bei den Bagatelldelikten nach den Verhältnissen des jeweiligen Einzelfalls (vgl. BGH, Beschluss vom 15. November 2007, Az. 4 StR 400/07; Urteil des erkennenden Senats vom 10. Februar 2015 in III-5 RVs 76/14; Senatsbeschlüsse vom 04. Januar 2018 in III-5 RVs 150/17 und vom 22. September 2016 in III-5 RVs 68/16; KG Berlin, Beschluss vom 04. November 2008, Az. (4) 1Ss 375/08 (249/08); OLG München, Beschluss vom 10. August 2009, Az. 5 St RR 201/09).
  • BVerfG, 09.06.1994 - 2 BvR 710/94

    Verhängung einer kurzfristigen Freiheitsstrafe bei Diebstahl geringwertiger

    Auszug aus OLG Hamm, 24.07.2018 - 5 RVs 103/18
    Aus dem Gebot des schuldangemessenen Strafens ergibt sich auch nicht, dass die Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe nach § 47 StGB erst ab einer bestimmten Schadenshöhe in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 09. Juni 1994, Az. 2 BvR 710/94).
  • OLG Düsseldorf, 20.09.2010 - 3 RVs 117/10

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Erörterungsmangel im Zusammenhang mit

  • OLG Hamm, 10.03.2011 - 5 RVs 1/11

    Entscheidung über das Vorliegen des Erschleichens einer Beförderung ist auch bei

  • OLG Hamm, 03.01.2013 - 1 RVs 90/12

    Strafzumessung; Keine strafmildernde Berücksichtigungsfähigkeit eines drohenden

  • OLG Hamm, 10.02.2015 - 5 RVs 76/14

    Verhängung einer über das Mindestmaß hinausgehenden Freiheitsstrafe bei

  • OLG Hamm, 22.09.2016 - 5 RVs 68/16

    Ausländereigenschaft; Bewährungswiderruf

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