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   OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99   

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OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99 (https://dejure.org/2000,3622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.08.2000 - 27 U 159/99 (https://dejure.org/2000,3622)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. August 2000 - 27 U 159/99 (https://dejure.org/2000,3622)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    GWB § 91 S. 2; ; GWB § ... 95; ; GWB § 1; ; GWB § 34; ; GWB § 87 Abs. 1; ; GWB § 92; ; GWB § 96 Abs. 2; ; GWB § 87; ; BGB § 138; ; BGB § 133; ; BGB § 157; ; BGB § 138 Abs. 1; ; BGB § 139; ; HGB § 348; ; ZPO § 141; ; ZPO § 529 Abs. 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; GVG § 17 a Abs. 5; ; GVG § 17 a Abs. 4; ; GVG § 17 a Abs. 3 S. 2; ; ArbGG § 2

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit des Kartellsenats bei einschlägiger Rechtsfrage vor Berufungsgericht - unbestimmtes und sittenwidriges Wettbewerbsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2002, 273
  • BB 2000, 2596
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 25.10.1990 - IX ZR 13/90

    Wirkung eines Duldungsbescheides

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99
    Darüber hinaus können nach dem Wortlaut der Regelung auch ältere, längst beendete Geschäftsbeziehungen zu einzelnen Kunden zur Definition des bisherigen räumlichen Tätigkeitsbereichs des verkauften Unternehmens herangezogen werden, ohne dass eine derart weite Beschränkung der beruflichen bzw. gewerblichen Tätigkeit des Beklagten sachlich gerechtfertigt wäre (vgl. BGH in NJW 1991, 700).

    Die Schutzwürdigkeit des Käufers muss enden, sobald das übernommene Unternehmen und die Marktposition aus Sicht der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in den Händen des Käufers so weit konsolidiert sein wird, dass der Wiedereintritt des Verkäufers in den Wettbewerbsprozeß keine wesentlich größere Gefahr darstellt als die Konkurrenz eines neu auf den Markt kommenden Unternehmens (vgl. BGH in BB 2000, 1421; NJW 1991, 700; NJW-RR 89, 801; NJW 1982, 2001; 1979, 1606).

    Eine geltungserhaltende Reduktion des Wettbewerbsverbotes in entsprechender Anwendung des § 139 BGB kommt vorliegend nicht in Betracht, weil diese Möglichkeit, den Einklang mit der Rechtsordnung durch Reduzierung des Wettbewerbsverbotes auf das gerade noch vertretbare Maß wieder herzustellen, nur besteht, sofern die Vereinbarung über das Wettbewerbsverbot ausschließlich wegen der unangemessen langen Laufzeit gegen die guten Sitten verstößt (vgl. BGH in ZIP 2000, 1339; NJW-RR 1996, 741, NJW 1991, 700).

  • BGH, 14.07.1997 - II ZR 238/96

    Wirksamkeit eines gesellschaftsvertraglichen Wettbewerbsverbots; Verbot der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99
    Eine Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbotes gemäß § 138 Abs. 1 BGB ist mit Rücksicht auf die bei der Auslegung der zivilrechtlichen Generalklauseln zu beachtenden Wertentscheidungen der Verfassung - hier Art. 12 GG - jedoch dann anzunehmen, wenn das Verbot den Verpflichteten durch eine unangemessene Beschränkung seiner Berufsausübung und seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit übermäßig beschwert und es über die schutzwürdigen Belange des Berechtigten hinausgeht (vgl. z.B. BGH in ZIP 2000, 1337; NJW 1997, 3089; NJW-RR 1996, 742).

    Nicht sachlich gerechtfertigt ist hingegen unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsausübung gemäß Art. 12 GG das Ziel bzw. Interesse des Käufers, eine unliebsame, fachlich qualifizierte Konkurrenz vom Markt fern zu halten (vgl. etwa BGH in NJW 1997, 3089; NJW-RR 89, 801; WM 1986, 1253; NJW 1984, 2367; OLG Düsseldorf in ZIP 1999, 312 und in GmbHR 1998, 180; Bauer/Diller in GmbHR 1999, 887 f.).

    (vgl. BGH a.a.O. sowie in NJW 1997, 3089; Hiller in GmbHR 2000, 373 m.w.N.).

  • BGH, 04.04.2000 - XI ZR 200/99

    Anwendungsbereich des ermäßigten Zinssatzes nach VerbrKrG

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99
    Die Vereinbarung eines auch für ein Gebiet mit nur vereinzelten Kundenbeziehungen des verkauften Unternehmens geltenden umfassenden Wettbewerbsverbotes dient im Ergebnis nur dem - aus den angeführten Gründen - nicht geschützten Zweck, eine Person für einen bestimmten Zeitraum als Konkurrenten völlig auszuschalten (vgl. hierzu zuletzt BGH in BB 2000, 1421; OLG Düsseldorf in ZIP 1999, 313 m.w.N.).

    Die Schutzwürdigkeit des Käufers muss enden, sobald das übernommene Unternehmen und die Marktposition aus Sicht der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in den Händen des Käufers so weit konsolidiert sein wird, dass der Wiedereintritt des Verkäufers in den Wettbewerbsprozeß keine wesentlich größere Gefahr darstellt als die Konkurrenz eines neu auf den Markt kommenden Unternehmens (vgl. BGH in BB 2000, 1421; NJW 1991, 700; NJW-RR 89, 801; NJW 1982, 2001; 1979, 1606).

  • BGH, 25.06.1986 - IVa ZR 263/84

    Geltendmachung des überraschenden Charakters einer Klausel im Wege der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99
    Nicht sachlich gerechtfertigt ist hingegen unter Berücksichtigung der grundgesetzlich geschützten Freiheit der Berufsausübung gemäß Art. 12 GG das Ziel bzw. Interesse des Käufers, eine unliebsame, fachlich qualifizierte Konkurrenz vom Markt fern zu halten (vgl. etwa BGH in NJW 1997, 3089; NJW-RR 89, 801; WM 1986, 1253; NJW 1984, 2367; OLG Düsseldorf in ZIP 1999, 312 und in GmbHR 1998, 180; Bauer/Diller in GmbHR 1999, 887 f.).

    Es hätte daher ausgereicht, dem Beklagten für eine bestimmte Zeit Konkurrenz durch Beeinträchtigung der Geschäftsbeziehungen des verkauften Unternehmens zu deren Geschäftspartnern zu untersagen, um dem legitimen Interesse der Klägerin an der Nutzung der Kundenbeziehungen des erworbenen Unternehmens Rechnung zu tragen (vgl. BGH in NJW-RR 1989, 801; WM 1986, 1253; NJW 1984, 2367).

  • BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98

    Mandantenschutz beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99
    Eine Unwirksamkeit des Wettbewerbsverbotes gemäß § 138 Abs. 1 BGB ist mit Rücksicht auf die bei der Auslegung der zivilrechtlichen Generalklauseln zu beachtenden Wertentscheidungen der Verfassung - hier Art. 12 GG - jedoch dann anzunehmen, wenn das Verbot den Verpflichteten durch eine unangemessene Beschränkung seiner Berufsausübung und seiner wirtschaftlichen Bewegungsfreiheit übermäßig beschwert und es über die schutzwürdigen Belange des Berechtigten hinausgeht (vgl. z.B. BGH in ZIP 2000, 1337; NJW 1997, 3089; NJW-RR 1996, 742).

    Regelmäßig wird hierzu nach Auffassung des Senates auch bei einem Unternehmenskauf eine Dauer von zwei Jahren ausreichend sein, während eine längerdauernde Wettbewerbsbeschränkung in der Regel nur noch dem nicht schutzwürdigen Zweck dient, einen Konkurrenten auszuschalten (so wohl auch BGH in ZIP 2000, 1337; OLG Koblenz in MedR 1994, 368).

  • BGH, 29.01.1996 - II ZR 286/94

    Wirksamkeit einer Mandantenschutzklausel in einem Sozietätsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99
    Eine geltungserhaltende Reduktion des Wettbewerbsverbotes in entsprechender Anwendung des § 139 BGB kommt vorliegend nicht in Betracht, weil diese Möglichkeit, den Einklang mit der Rechtsordnung durch Reduzierung des Wettbewerbsverbotes auf das gerade noch vertretbare Maß wieder herzustellen, nur besteht, sofern die Vereinbarung über das Wettbewerbsverbot ausschließlich wegen der unangemessen langen Laufzeit gegen die guten Sitten verstößt (vgl. BGH in ZIP 2000, 1339; NJW-RR 1996, 741, NJW 1991, 700).
  • BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

    Vorenthalten von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99
    Eine geltungserhaltende Reduktion des Wettbewerbsverbotes in entsprechender Anwendung des § 139 BGB kommt vorliegend nicht in Betracht, weil diese Möglichkeit, den Einklang mit der Rechtsordnung durch Reduzierung des Wettbewerbsverbotes auf das gerade noch vertretbare Maß wieder herzustellen, nur besteht, sofern die Vereinbarung über das Wettbewerbsverbot ausschließlich wegen der unangemessen langen Laufzeit gegen die guten Sitten verstößt (vgl. BGH in ZIP 2000, 1339; NJW-RR 1996, 741, NJW 1991, 700).
  • OLG Hamm, 15.02.1993 - 8 U 154/92

    Nichtigkeit eines in einem Gesellschaftsvertrag normierten Wettbewerbsverbot;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99
    Zunächst ist kein sachlich gerechtfertigtes Interesse der Klägerin daran ersichtlich, dem Beklagten abgesehen vom Aktienerwerb - auch eine reine Kapitalbeteiligung - an Konkurrenzunternehmen zu untersagen (vgl. hierzu OLG Hamm in NJW-RR 1993, 1314).
  • BGH, 20.04.1982 - VI ZR 311/79

    Hemmung der Verjährung durch Anmeldung des Schadensereignisses

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99
    Die Schutzwürdigkeit des Käufers muss enden, sobald das übernommene Unternehmen und die Marktposition aus Sicht der Parteien zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in den Händen des Käufers so weit konsolidiert sein wird, dass der Wiedereintritt des Verkäufers in den Wettbewerbsprozeß keine wesentlich größere Gefahr darstellt als die Konkurrenz eines neu auf den Markt kommenden Unternehmens (vgl. BGH in BB 2000, 1421; NJW 1991, 700; NJW-RR 89, 801; NJW 1982, 2001; 1979, 1606).
  • BGH, 10.11.1997 - II ZB 6/97

    Eintragung des stellvertretenden Geschäftsführers einer GmbH in das

    Auszug aus OLG Hamm, 24.08.2000 - 27 U 159/99
    Ob ein Wettbewerbsverbot, das den Verpflichteten von jeglicher beruflicher Tätigkeit ausschließt, ohne das Verbot des Tätigwerdens auf die Kunden und die Geschäftsbeziehungen des verkauften Unternehmens zu beschränken, grundsätzlich als mit Art. 12 GG nicht vereinbar anzusehen ist (so OLG Düsseldorf in ZIP 1999, 313 und GmbHR 1998, 181 für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot für ausgeschiedene Gesellschafter-Geschäftsführer), kann letztlich sogar dahin stehen.
  • BFH, 23.11.1995 - IV R 75/94

    Zur Abfindung ausscheidender Gesellschafter einer Personengesellschaft im Wege

  • BGH, 03.11.1981 - KZR 33/80

    Vereinbarkeit eines vertraglichen Wettbewerbsverbots mit den Vorschriften des

  • BGH, 15.03.1989 - VIII ZR 62/88

    Sittenwidrigkeit eines Wettbewerbsverbots; Erstreckung der Gesamtnichtigkeit

  • BGH, 09.07.1975 - IV ZR 95/73

    Besondere Vereinbarungen werden auch dann Bestandteil des Versicherungsvertrages,

  • BGH, 25.02.1993 - III ZR 9/92

    Rechtsweg für Beseitigungsklage bei Strömungsschäden an Ufergrundstück -

  • BGH, 20.03.1984 - KZR 11/83

    Höchstrichterliche Rechtsprechung - Änderung - Wettbewerbsverbote -

  • BGH, 29.03.1996 - V ZR 326/94

    Begründung von Volkseigentum an einem Grundstück durch Ersitzung unter Geltung

  • BGH, 28.04.1986 - II ZR 254/85

    Vereinbarung eines Wettbewerbsverbots nach Übernahme einer Rechtsanwaltspraxis

  • OLG Düsseldorf, 23.10.1996 - 15 U 162/95

    Nachvertragliches Wettbewerbsverbot unter GmbH-Gesellschaftern

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2005 - 4 Sch 2/04

    Schiedsrichterliches Verfahren: Erfüllungseinwand im Verfahren der

    Nachdem die Parteien die Hauptsache für erledigt erklärt haben, war in analoger Anwendung von § 91a ZPO über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl. § 1063 Rdnr. 14; vgl. auch OLGR Hamm 2001, 335).

    Dem treten die Gegner einer eingeschränkten Prüfungskompetenz mit dem Argument entgegen, dass die dargestellten Erwägungen zur Prozessökonomie und zur Systemkonformität bereits deshalb nicht verfangen würden, weil das Oberlandesgericht auch zur Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage zuständig wäre (eingehend Wagner, JZ 2000, 1171, 1173 ff.; ders. JZ 2001, 598 f.; Hamm OLGR 2001, 335; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1063 Rdn. 4; Musielak/Voit, ZPO, 4. Aufl., § 1060 Rdn. 12; MünchKomm(ZPO)/Münch, 2. Aufl., § 1060 Rdn. 14; Münch, FS Ishikawa (2001), 335 ff.; dagegen Peters, JZ 2001, 598, der die Auffassung vertritt, dass in analoger Anwendung von § 1062 Abs. 1 ZPO ein erstinstanzliches Gericht zur Entscheidung über die Vollstreckungsgegenklage berufen sei).

  • OLG Saarbrücken, 16.09.2005 - 4 Sch 2/05

    Schiedsverfahren: Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruches mit vereinbartem

    Nachdem die Parteien die Hauptsache für erledigt erklärt haben, war in analoger Anwendung von § 91a ZPO über die Kosten des Verfahrens zu entscheiden (Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl. § 1063 Rdnr. 14; vgl. auch OLGR Hamm 2001, 335).

    Dem treten die Gegner einer eingeschränkten Prüfungskompetenz mit dem Argument entgegen, dass die dargestellten Erwägungen zur Prozessökonomie und zur Systemkonformität bereits deshalb nicht verfangen würden, weil das Oberlandesgericht auch zur Entscheidung über eine Vollstreckungsgegenklage zuständig wäre (eingehend Wagner, JZ 2000, 1171, 1173 ff.; ders. JZ 2001, 598 f.; Hamm OLGR 2001, 335; Stein/Jonas/Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1063 Rdn. 4; Musielak/Voit, ZPO, 4. Aufl., § 1060 Rdn. 12; MünchKomm(ZPO)/Münch, 2. Aufl., § 1060 Rdn. 14; Münch, FS Ishikawa (2001), 335 ff.; dagegen Peters, JZ 2001, 598, der die Auffassung vertritt, dass in analoger Anwendung von § 1062 Abs. 1 ZPO ein erstinstanzliches Gericht zur Entscheidung über die Vollstreckungsgegenklage berufen sei).

  • OLG Naumburg, 18.10.2005 - 9 U 74/05
    Hingegen ist eine geltungserhaltende Reduktion eines auf Grund auch seines sachlichen oder örtlichen Umfangs sittenwidrigen Wettbewerbsverbotes ausgeschlossen, weil sonst das sittenwidrige Rechtsgeschäft für die den Vertragspartner übervorteilende Partei risikolos wäre (vgl. OLG Hamm, BB 2000, 2596 [OLG Hamm 24.08.2000 - 27 U 159/99] m. w. N.).
  • OLG Koblenz, 05.12.2007 - 2 Sch 4/07
    Nachdem die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist über die Kosten nach § 91 a ZPO zu entscheiden (vgl. OLGR Hamm 2001, 335; OLGR Saarbrücken, 220 ff.; OLG Frankfurt, zitiert nach Kröll, SchiedsVZ 2007, 145, 151; OLG Koblenz, Beschlüsse vom 2. September 2002 - 2 Sch 2/02 - und 20. November 2007 - 2 Sch 5/07 - Stein-Jonas-Schlosser, 22. Aufl., § 1063 Rdn. 14).
  • OLG Koblenz, 20.11.2007 - 2 Sch 5/07
    Nachdem die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, ist über die Kosten nach § 91 a ZPO zu entscheiden (vergl. OLGR Hamm 2001, 335; OLGR Saarbrücken, 220 ff.; OLG Frankfurt, zitiert nach Kröll, SchiedsVZ 2007, 145, 151; OLG Koblenz, Beschluss vom 2. September 2002 - 2 Sch 2/02 - Stein-Jonas-Schlosser, 22. Auflage § 1063 Randnr. 14).
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