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   OLG Hamm, 24.09.1998 - 18 U 186/97   

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https://dejure.org/1998,11833
OLG Hamm, 24.09.1998 - 18 U 186/97 (https://dejure.org/1998,11833)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.1998 - 18 U 186/97 (https://dejure.org/1998,11833)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 1998 - 18 U 186/97 (https://dejure.org/1998,11833)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss einer Geltendmachung von Gegenrechten durch das in § 32 Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen (ADSp) vorgesehene Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsverbot; Rechtliche Qualifizierung einer Abrede über die Rückgabe von Paletten bei der Ablieferung eines auf ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Celle, 27.10.1993 - 2 U 152/92

    Vertragliche Beziehung zwischen einem nur zur Durchführung der laufenden

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.1998 - 18 U 186/97
    Dabei wird allerdings von der h.M. (vgl. OLG Celle TranspR 1984, 253; TranspR 1994, 247 ff.; LG Hannover TranspR 1984, 254; OLG Frankfurt TranspR 1993, 145; Willenberg U-Straße, 169; Thume TranspR 1989, 47 ff.) die Verpflichtung zur Rückgabe gleichwertiger Paletten als eine im Gegenseitigkeitsverhältnis stehende Pflicht i.S. der §§ 320 ff. BGB angesehen.
  • BGH, 26.02.1987 - I ZR 110/85

    Unangemessene Benachteiligung des Vertragspartners; Zulässige Berufung auf das

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.1998 - 18 U 186/97
    Das Verbot einer Aufrechnung oder Zurückbehaltung entfällt jedenfalls dann, wenn der Spediteur zahlungsunfähig geworden ist (BGH NJW-RR 1987, 883; Koller, Transportrecht, 3. Auflage, § 32 ADSp Rdn.2; Palandt-Heinrichs BGB, 57. Auflage, § 11 AGBG Rdn. 16).
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