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   OLG Hamm, 24.09.2012 - 31 U 193/10   

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https://dejure.org/2012,52198
OLG Hamm, 24.09.2012 - 31 U 193/10 (https://dejure.org/2012,52198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.09.2012 - 31 U 193/10 (https://dejure.org/2012,52198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. September 2012 - 31 U 193/10 (https://dejure.org/2012,52198)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft aus einem Schuldbeitritt hinsichtlich der Zwischenfinanzierung eines Objekts durch einen Dritten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verpflichtung einer kommunalen Wohnungsbaugesellschaft aus einem Schuldbeitritt hinsichtlich der Zwischenfinanzierung eines Objekts durch einen Dritten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 22.07.2010 - VII ZR 246/08

    Beurkundungsbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2012 - 31 U 193/10
    Das Landgericht habe sich weiter nicht hinreichend mit der Formbedürftigkeit des angeblichen Schuldbeitritts gem. § 311 b Abs. 1 S. 1 BGB auseinandergesetzt, obwohl nach einem Urteil des BGH vom 22.07.2010 (VII ZR 246/08) eine Beurkundungspflicht für grundsätzlich formfreie Geschäfte dann bestehe, wenn sie mit dem Erwerb eines Grundstücks eine rechtliche Einheit bildeten.

    Eine notarielle Beurkundung eines an sich formlos gültigen Rechtsgeschäfts erfordernder Zusammenhang mit einem Grundstückskaufvertrag liegt vor, wenn die Vereinbarungen nach dem Willen der Parteien derart voneinander abhängig sind, dass sie miteinander "stehen und fallen" sollen (BGH vom 22.07.2010, VII ZR 246/08; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl. 2012, § 311 b Rn 32 m.w.N.).

    Ein hinreichender Grund, die weitere Vereinbarung zum Gegenstand der notariellen Aufklärung, der Beratung und des Urkundsbeweises zu machen, besteht deshalb nicht (BGH vom 26.11.1999, V ZR 251/98; BGH vom 13.06.2002, VII ZR 321/00; BGH vom 22.07.2010, VII ZR 246/08).

  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 313/78

    Formbedürftigkeit eines Bauvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2012 - 31 U 193/10
    Schuldbeitritt und Grundstückskaufvertrag waren nicht Gegenstand eines einheitlichen Vertrages, so dass bereits die Urkundentrennung die Vermutung begründet, dass beide Vereinbarungen nicht im rechtlichen Zusammenhang stehen, sondern selbständig sind (BGH vom 06.12.1979, VII ZR 313/78; Palandt/Grüneberg, BGB, 71. Aufl. 2012, § 311 b Rn 32).
  • BGH, 11.05.1989 - III ZR 2/88

    Voraussetzungen für das Zustandekommens eines Darlehensvertrages - Vermutung der

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2012 - 31 U 193/10
    Wer Vereinbarungen gegen den Inhalt der Urkunde behauptet, muss beweisen, dass die Urkunde unrichtig oder unvollständig ist, da die Vermutung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der über das Rechtsgeschäft aufgenommenen Urkunde spricht (BGH III ZR 2/88; Zöller/Geimer, ZPO, 29. Aufl. 2012, § 416a Rn 10 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 09.10.1989 - II ZR 16/89

    Eigenhaftung des vollmachtlos auftretenden GmbH-Gesellschafters beim Abschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2012 - 31 U 193/10
    Es sind auch keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür vorgetragen oder ersichtlich, dass die Klägerin von der behaupteten Täuschung des Generalbevollmächtigten I wusste oder besondere Umstände sie veranlassen mussten, sich zu erkundigen, ob die ihr übermittelte Willenserklärung auf einer Täuschung beruhte (vgl. BGH II ZR 16/89).
  • BGH, 08.12.1989 - V ZR 259/87

    Offenbarungspflicht des Verkäufers von Liegeplätzen eines Seglerhafens;

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2012 - 31 U 193/10
    Dies gilt insbesondere für den vom Erklärungsempfänger beauftragten Verhandlungsführer oder -gehilfen sowie für den Beteiligten, der wegen seiner engen Beziehungen zum Erklärungsempfänger als dessen Vertrauensperson erscheint (BGH vom 08.12.1989, V ZR 259/87).
  • BGH, 09.04.1992 - IX ZR 145/91

    Fahrlässige Unkenntnis bei von Drittem verübten arglistigen Täuschung; Rückgabe

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2012 - 31 U 193/10
    Dass die Klägerin die Schuldbeitrittserklärung zunächst entworfen und damit den Anstoß für die Verhandlungen mit der Beklagten als Sicherungsgeberin gegeben hat, macht den Generalbevollmächtigten I der Schuldnerin noch nicht zur Vertrauensperson der Klägerin (BGH vom 09.04.1992;IX ZR 145/91; Palandt/Heinrichs, BGB, 71. Aufl. § 123 Rn 14).
  • BGH, 26.11.1999 - V ZR 251/98

    Formgebot des § 313 BGB - Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2012 - 31 U 193/10
    Ein hinreichender Grund, die weitere Vereinbarung zum Gegenstand der notariellen Aufklärung, der Beratung und des Urkundsbeweises zu machen, besteht deshalb nicht (BGH vom 26.11.1999, V ZR 251/98; BGH vom 13.06.2002, VII ZR 321/00; BGH vom 22.07.2010, VII ZR 246/08).
  • BGH, 13.06.2002 - VII ZR 321/00

    Formbedürftigkeit eines von einem Grundstückskaufvertrag abhängigen Bauvertrages

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2012 - 31 U 193/10
    Ein hinreichender Grund, die weitere Vereinbarung zum Gegenstand der notariellen Aufklärung, der Beratung und des Urkundsbeweises zu machen, besteht deshalb nicht (BGH vom 26.11.1999, V ZR 251/98; BGH vom 13.06.2002, VII ZR 321/00; BGH vom 22.07.2010, VII ZR 246/08).
  • OLG Hamm, 27.09.1972 - 4 Ss 910/72
    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2012 - 31 U 193/10
    Die Beklagte und der Streithelfer zu 1) sind mit Einwendungen ausgeschlossen, über die das Gericht im Vorbehaltsurteil bereits abschließend entschieden hat (BGH NJW 1960, 567; 1973, 567; WM 1994, 961).
  • BGH, 09.02.1994 - XII ZR 206/92

    Unwirksamkeit eines Mietvertrages wegen des Eigentums Dritter an den

    Auszug aus OLG Hamm, 24.09.2012 - 31 U 193/10
    Die Beklagte und der Streithelfer zu 1) sind mit Einwendungen ausgeschlossen, über die das Gericht im Vorbehaltsurteil bereits abschließend entschieden hat (BGH NJW 1960, 567; 1973, 567; WM 1994, 961).
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