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   OLG Hamm, 24.10.2001 - 13 U 85/01   

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https://dejure.org/2001,3778
OLG Hamm, 24.10.2001 - 13 U 85/01 (https://dejure.org/2001,3778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.10.2001 - 13 U 85/01 (https://dejure.org/2001,3778)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. Oktober 2001 - 13 U 85/01 (https://dejure.org/2001,3778)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BVG § 81 a

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BVG § 16; BVG § 81 a; SGB X § 116 Abs. 3
    § 81 BVG begründet uneingeschränktes Quotenvorrecht des Verletzten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BVG § 81a
    Verhältnis von Versorgungskrankengeld i.S. § 16 BVG zum Schadensersatzanspruch wegen entgangenem ArbeitsentgeltZur Begründung eines uneingschränkten Quotenvorrechts nach § 81 a Abs. 1 S. 3 BVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1322
  • VersR 2003, 1595
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.03.1995 - VI ZR 244/94

    Umfang des gesetzlichen Forderungsübergangs bei Eintrittspflicht mehrerer

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 13 U 85/01
    Das Landgericht hat weiterhin in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1995, 2413 zum Zeitpunkt des Forderungsübergangs und BGH VersR 1984, 35 zur Kenntnis i.S.d. § 407 BGB) richtig dargelegt, dass der mit dem Geschädigten R geschlossene Vergleich im Verhältnis zu dem klagenden Land keine Wirksamkeit entfaltet, weil die Ansprüche bereits mit dem Schadensfall übergangen sind und eine Gutgläubigkeit des Beklagten i.S.d. § 407 BGB nicht bestanden hat.
  • BGH, 04.10.1983 - VI ZR 44/82

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei gesetzlichem

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 13 U 85/01
    Das Landgericht hat weiterhin in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung (vgl. BGH NJW 1995, 2413 zum Zeitpunkt des Forderungsübergangs und BGH VersR 1984, 35 zur Kenntnis i.S.d. § 407 BGB) richtig dargelegt, dass der mit dem Geschädigten R geschlossene Vergleich im Verhältnis zu dem klagenden Land keine Wirksamkeit entfaltet, weil die Ansprüche bereits mit dem Schadensfall übergangen sind und eine Gutgläubigkeit des Beklagten i.S.d. § 407 BGB nicht bestanden hat.
  • BGH, 14.02.1989 - VI ZR 244/88

    Gesamtgläubigerschaft zwischen Sozialversicherungs- und Versorgungsträger bei

    Auszug aus OLG Hamm, 24.10.2001 - 13 U 85/01
    Im Gegensatz zu § 116 Abs. 3 SGB X, der ein relatives Quotenvorrecht begründet, ist § 81 a BVG für den Geschädigten besser ausgestaltet, weil er ein uneingeschränktes Quotenvorrecht des Verletzten anordnet, d.h., Ansprüche können vom Versorgungsträger nur insoweit geltend gemacht werden, als die Leistungen des Schädigers zuzüglich der Versorgungsleistungen den erlittenen vollen Schaden übersteigen (vgl. BGH NZV 1989, 268, 269; Geigel-Plagemann, 23. Auflage, Kap. 30, Rnr. 153; Fehl a.a.O., Rnr. 25 zu § 81 a BVG).
  • BSG, 25.08.2022 - B 9 V 4/21 R

    Soziales Entschädigungsrecht - Versorgungskrankengeld - Arbeitsunfähigkeit -

    Es ist dazu bestimmt, den krankheitsbedingten Ausfall des bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bezogenen Arbeitsentgelts oder sonstigen Erwerbseinkommens für einen begrenzten Zeitraum auszugleichen und die wirtschaftliche Basis für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit zu erhalten (vgl hierzu speziell zum Versorgungskrankengeld BSG Urteil vom 30.9.2009 - B 9 VS 3/09 R - SozR 4-3200 § 82 Nr. 1 RdNr 43; BSG Urteil vom 10.8.1983 - 9a RV 7/82 - juris RdNr 11; LSG für das Saarland Urteil vom 30.3.2004 - L 5 V 1/01 - juris RdNr 47; OLG Hamm Urteil vom 24.10.2001 - 13 U 85/01 - juris RdNr 29; Fehl in Fehl/Förster/Leisner/Sailer, aaO) .
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