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   OLG Hamm, 24.11.2017 - 13 UF 230/16   

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https://dejure.org/2017,67070
OLG Hamm, 24.11.2017 - 13 UF 230/16 (https://dejure.org/2017,67070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24.11.2017 - 13 UF 230/16 (https://dejure.org/2017,67070)
OLG Hamm, Entscheidung vom 24. November 2017 - 13 UF 230/16 (https://dejure.org/2017,67070)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit der Beschwerde des antragstellenden Ehegatten gegen den Ausspruch der Scheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 26.06.2013 - XII ZR 133/11

    Scheidungsverbundverfahren mit Auslandsbezug: Beschwer für Rechtsmittel gegen den

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2017 - 13 UF 230/16
    Aufgrund des Ausnahmecharakters dieses Grundsatzes muss der Rechtsmittelführer in diesem Fall das Ziel der Aufrechterhaltung der Ehe eindeutig und vorbehaltlos verfolgen (vgl. BGH in FamRZ 2013, 1366 ff).

    Eine Verletzung des Verfahrensverbunds nach § 137 FamFG FamFG durch das Amtsgericht, die dadurch entstehen kann, dass der Scheidungsausspruch nicht zusammen mit den beantragten sowie von Amts wegen zu berücksichtigenden Scheidungsfolgesachen erfolgt, und welche eine selbstständige Beschwer geschaffen hätte (vgl. BGH FamRZ 2013, 1366), liegt nicht vor.

    (vgl. BGH FamRZ 2013, 1366 ff).

  • BGH, 19.11.2014 - XII ZB 522/14

    Unterhaltsklage des geschiedenen Ehegatten: Anforderungen an die hinreichende

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2017 - 13 UF 230/16
    Die Anberaumung eines Fortsetzungstermin von Amts ist unzulässig (vgl. BGH Beschl. v. 19.11.2014 - XII ZB 522/14).

    Sie hat hiermit - im Unterschied zu dem dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19.11.2014 (XII ZB 522/14) zugrundeliegenden Sachverhalt - deutlich zu erkennen gegeben, dass sie nur noch eine Entscheidung über den Leistungsantrag begehrt.

  • BGH, 21.04.2015 - II ZR 255/13

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht bei

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2017 - 13 UF 230/16
    Wenn ein an der der mündlichen Verhandlung beteiligter Richter vor Fristablauf ausscheidet, muss die mündliche Verhandlung daher wieder eröffnet werden (vgl. vgl. BGH, Urteil vom 21.4.2015 - II ZR 255/13 -).
  • BGH, 07.11.2016 - 2 StR 9/15

    Mitwirkung einer Richterin während des gesetzlichen Mutterschutzes führt zur

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2017 - 13 UF 230/16
    Von Bedeutung ist insoweit auch, dass es sich bei dem Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs. 2 MuSchG zwar um ein absolutes Beschäftigungsverbot handelt (vgl. (Erbs/Kohlhaas/Ambs MuSchG § 3 Rn. 1), dieses Beschäftigungsverbot aber - anders als das nachgeburtliche Beschäftigungsverbot nach § 6 I MuSchG (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 7.11.2016 - 2 StR 9/15 -) auf Seiten der werdenden Mutter disponibel ist.
  • BGH, 08.02.2001 - III ZR 45/00

    Befangenheit nach Unterzeichnung, aber vor Verkündung des Berufungsurteils

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2017 - 13 UF 230/16
    Durch diese Verkündung wurde das Urteil nicht ein Urteil ihrer Nachfolgerin, sondern verblieb ihr Urteil (vgl. BGH NJW 2001, 1502 ff).
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 92/85

    Berufung gegen Scheidungsausspruchs des Familiengerichts; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Hamm, 24.11.2017 - 13 UF 230/16
    Voraussetzung für die Zulässigkeit des Rechtsmittels ist daher, dass der Rechtmittelführer in seiner Rechtsmittelbegründung deutlich erkennen lässt, dass die Ehe aufrechterhalten werden soll, und vorbehaltlos die Rücknahme seines Scheidungsantrages erklärt oder einen Verzicht nach § 306 ZPO ankündigt (vgl.BGH in NJW-RR 1987, 387 ff).
  • BGH, 19.01.2021 - 5 StR 401/20

    Urteil des Landgerichts Berlin wegen Schießerei in einem Café in Berlin-Wedding

    Davon kann mit Blick auf die bestehende auch teilweise Disponibilität des vorgeburtlichen Mutterschutzes keine Rede sein (vgl. auch OLG Hamm, Beschluss vom 24. November 2017 - 13 UF 230/16, juris Rn. 63 ff.).
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