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OLG Hamm, 25.03.1993 - 6 U 156/91 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Schadensersatz; Hinfallen infolge des Anfahrtsrucks; Verschaffen von Halt; Bertriebsgefahr des Busses
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 05.12.1991 - 6 U 156/91
- BGH, 01.12.1992 - VI ZR 27/92
- OLG Hamm, 25.03.1993 - 6 U 156/91
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 29.06.2010 - 12 U 30/10
Schadensersatz bei Fahrgastunfall beim Abbremsen eines Linienbusses und Verfehlen …
Auch wenn der Busfahrer verkehrsrichtig angefahren ist, kann sich das Eigenverschulden des Fahrgastes, der sich nicht hinreichend festgehalten hat und durch den "Anfahrruck" zu Fall kommt, bei Vorliegen besonderer Umstände (älterer Fahrgast, nur geringes Eigenverschulden) dahin verringern, dass seine Mithaftungsquote nicht 100%, sondern nur 75% beträgt (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 6. März 1993 - 6 U 156/91 - r+s 1993, 335). - AG Frankfurt/Main, 20.03.2007 - 30 C 3480/06
Alleinverschulden bei Sturz einen Fahrgastes in einem Linienbus
Dass der Fahrgast in aller Regel allein haftet, ist so auch bereits vom OLG Hamm mit Urteil vom 25.3.1993 (Az: 6 U 156/91) entschieden worden. - OLG Koblenz, 14.08.2000 - 12 U 893/99 In Würdigung all dieser Umstände, vor allem unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Klägerin unter Außerachtlassung der nächstliegenden Eigenvorsorge keinen der zwei in nächster Nähe zu ihrem Einstieg liegenden freien Sitzplätze eingenommen hat, liegt ein so hohes Maß an Selbstverschulden vor, dass eine demgegenüber möglicherweise noch den Beklagten zuzurechnende Betriebsgefahr als Beitrag zur Verursachung des Sturzes der Klägerin so sehr in den Hintergrund tritt, dass sie ganz außer Ansatz bleiben muss (vgl. auch z.B. OLG Stuttgart, VersR 1971, 674 f.; OLG Hamm, r+s 1993, 335 f.; LG Düsseldorf, VersR 1992, 844; LG Dresden, VersR 1999, 204 f.).