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   OLG Hamm, 25.04.2013 - I-15 W 398/12   

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https://dejure.org/2013,21931
OLG Hamm, 25.04.2013 - I-15 W 398/12 (https://dejure.org/2013,21931)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2013 - I-15 W 398/12 (https://dejure.org/2013,21931)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2013 - I-15 W 398/12 (https://dejure.org/2013,21931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zuständigkeit des Rechtspflegers im Erbscheinsverfahren bei Beantragung eines Erbscheins auf Grund gesetzlicher Erbfolge und Vorhandensein eines Erbvertrages

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RPflG § 16
    Zuständigkeit des Rechtspflegers im Erbscheinsverfahren bei Beantragung eines Erbscheins auf Grund gesetzlicher Erbfolge und Vorhandensein eines Erbvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • AG Ibbenbüren - 15 VI 100/12
  • OLG Hamm, 25.04.2013 - I-15 W 398/12

Papierfundstellen

  • FGPrax 2013, 215
  • FamRZ 2014, 881
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.06.2005 - IX ZB 287/03

    Entscheidung des Beschwerdegerichts bei erstinstanzlicher Entscheidung durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2013 - 15 W 398/12
    Nimmt ein Rechtspfleger ein ihm nach dem Gesetz nicht übertragenes und auch nicht übertragbares Geschäft wahr, so ist seine Entscheidung nach § 8 Abs. 4 S. 1 RPflG unwirksam und im Rechtsmittelverfahren unabhängig von ihrer inhaltlichen Richtigkeit aufzuheben (BGH Rpfleger 2005, 520; Keidel/Sternal, FamFG, 17. Aufl., Einl. Rn. 92), und, da keine wirksame Sachentscheidung vorliegt, nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG an das Gericht des ersten Rechtzugs zurückverweisen.
  • OLG Hamm, 25.05.2016 - 15 W 210/16

    Funktionelle Richterzuständigkeit im Erbscheineinziehungsverfahren

    Da in einem solchen Fall keine wirksame Sachentscheidung vorliegt, ist die Sache nach § 69 Abs. 1 S. 2 FamFG an das Gericht des ersten Rechtzugs zurückverweisen (vgl. Senat FGPrax 2013, 215).

    Dies bezieht sich nicht nur auf Fallkonstellationen, in denen der Richter die Erbfolge in der Fassung des gestellten Antrags nicht für nachgewiesen hält, sondern etwa auch auf die Zurückweisung eines Antrags auf Feststellung der gesetzlichen Erbfolge mit der tragenden Begründung, dass testamentarische Erbfolge eingetreten sei (Senat FGPrax 2013, 215).

  • OLG Düsseldorf, 22.12.2015 - 3 Wx 279/15

    Anforderungen an den Nachweis der Beendigung der Testamentsvollstreckung

    Nimmt ein Rechtspfleger ein ihm nicht übertragenes und auch nicht übertragbares Geschäft wahr, so ist seine Entscheidung nach § 8 Abs. 4 RPflG unwirksam (OLG Hamm, 25.04.2013, 15 W 398/12, juris).
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