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   OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04   

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https://dejure.org/2014,12625
OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04 (https://dejure.org/2014,12625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2014 - 11 U 70/04 (https://dejure.org/2014,12625)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2014 - 11 U 70/04 (https://dejure.org/2014,12625)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Amtspflichtverletzung durch vorzeitige Eintragung der Umwandlung einer AG in eine KG

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Amtspflichtverletzung durch vorzeitige Eintragung der Umwandlung einer AG in eine KG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2014, 1430
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.05.2004 - III ZR 247/03

    Umfang des Schadensersatzes bei Erwerb einer "Ost-Immobilie"

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Ob den Klägern als Folge der dem Rechtspfleger anzulastenden Amtspflichtverletzung tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist, hängt maßgeblich davon ab, welchen Verlauf die Dinge bei (unterstellt) pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich die Vermögenslage der Kläger dann dargestellt hätte (BGH, NJW 1995, 449 ff.; BGH DStRE 2005, 548 f.) , was eine vergleichende Gegenüberstellung der tatsächlichen Vermögenslage mit derjenigen erfordert, die sich ohne die Amtspflichtverletzung ergeben hätte (sog. Differenzhypothese; BGH, Urteil vom 06.05.2004, III ZR 247/03 - Rz. 44 f. - zitiert nach juris - für den Fall der Geltendmachung eines Vermögensschadens bei notarieller Amtspflichtverletzung).

    Maßgeblich für eine solche Feststellung ist dabei regelmäßig der Zeitpunkt der letzten mündlichen Tatsachenverhandlung (BGH, Urteil vom 06.05.2004, III ZR 247/03, a.a.O.).

  • OLG Dresden, 09.02.2001 - 15 W 129/01

    Kapitalerhöhung bei Aktiengesellschaft - Nichtigkeit aufgrund Abweichungen bei

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Die dagegen von den Klägern eingelegte weitere Beschwerde wurde durch Beschluss des OLG Hamm vom 28.05.2001 (15 W 129/01) ebenfalls zurückgewiesen.

    Die Feststellungsklage sei in dem vom Landgericht zuerkannten Umfang ebenfalls begründet, weil zumindest eine überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür bestehe, dass die Kläger infolge der amtspflichtwidrig verfrüht verfügten Eintragung der formwechselnden Umwandlung noch auf Ausgleich der noch nicht abgerechneten und infolgedessen noch nicht bezifferten außergerichtlichen Kosten des Rechtsträgers im Zusammenhang mit der Teilnahme an dem Beschwerdeverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamm 15 W 129/01 in Anspruch genommen werden.

  • OLG Hamm, 27.11.2000 - 15 W 347/00

    Voraussetzungen der Einleitung eines Amtslöschungsverfahrens gegen die Eintragung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Die Kläger legten gegen den Aussetzungsbeschluss Beschwerde ein und erklärten später das Beschwerdeverfahren für erledigt, nachdem der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm in einem Parallelverfahren die dortige Beschwerde durch Beschluss von 27.11.2000 (15 W 347/00) zurückgewiesen hatte.

    Auch ihre Beschwerde wurde mit dem vorgenannten Beschluss des OLG Hamm vom 27.11.2000 (15 W 347/00) zurückgewiesen.

  • BGH, 05.10.2006 - III ZR 283/05

    Abgabe der Negativerklärung der Vertretungsorgane bei einem Formwechsel;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Die Kläger tragen als Gesamtschuldner die Kosten der ersten Instanz, die außergerichtlichen Kosten des beklagten Landes im ersten Berufungsverfahren und die gesamten Kosten des Revisionsverfahrens BGH III ZR 283/05.

    Auf die vom Senat zugelassene Revision des beklagten Landes hat der Bundesgerichtshof durch Urteil vom 05.10.2006 (III ZR 283/05) das Senatsurteil vom 09.11.2005 aufgehoben, in teilweiser Abänderung des erstinstanzlichen Urteils die Klage auf Zahlung von 166, 63 EUR nebst Zinsen sowie auf Freistellung von den weitergehenden Rechtsverfolgungskosten der Kläger nebst Zinsen abgewiesen und im Übrigen die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsrechtszuges, an den Senat zurückverwiesen.

  • BGH, 18.11.1999 - IX ZR 153/98

    Haftung des Notars wegen Verletzung eines Treuhandauftrages

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Eine andere Beweislastverteilung ergibt sich nicht aus den von den Klägern angeführten beiden Entscheidungen des BGH vom 10.12.1992 in IX ZR 54/92 (= NJW 1993, 1139 ff.) und vom 18.11.1999 in IX ZR 153/98 (=NJW 2000, 734 ff.) zur Frage der Darlegungs- und Beweislast bei Aspekten des Vorteilsausgleichs.
  • BGH, 10.12.1992 - IX ZR 54/92

    Verjährung und Fälligkeit von Ansprüchen aus fehlerhafter Steuernberatung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Eine andere Beweislastverteilung ergibt sich nicht aus den von den Klägern angeführten beiden Entscheidungen des BGH vom 10.12.1992 in IX ZR 54/92 (= NJW 1993, 1139 ff.) und vom 18.11.1999 in IX ZR 153/98 (=NJW 2000, 734 ff.) zur Frage der Darlegungs- und Beweislast bei Aspekten des Vorteilsausgleichs.
  • OLG Hamm, 04.03.2009 - 8 U 59/01

    Anfechtbarkeit eines Hauptversammlungsbeschlusses wegen Verstoßes gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Diese Entscheidung wurde in der Folgezeit auf die unter anderen von den Klägern eingelegte Berufung hin mit Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 04.03.2009 (I-8 U 59/01) dahin abgeändert, dass unter anderem der in der außerordentlichen Hauptversammlung vom 23./24.02.2000 gefasste Beschluss über die Umwandlung der G AG in die G AG & Co. KG für nichtig erklärt wurde.
  • BGH, 20.01.2005 - IX ZR 416/00

    Höhe des Schadens bei fehlerhafter steuerlicher Beratung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Ob den Klägern als Folge der dem Rechtspfleger anzulastenden Amtspflichtverletzung tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist, hängt maßgeblich davon ab, welchen Verlauf die Dinge bei (unterstellt) pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich die Vermögenslage der Kläger dann dargestellt hätte (BGH, NJW 1995, 449 ff.; BGH DStRE 2005, 548 f.) , was eine vergleichende Gegenüberstellung der tatsächlichen Vermögenslage mit derjenigen erfordert, die sich ohne die Amtspflichtverletzung ergeben hätte (sog. Differenzhypothese; BGH, Urteil vom 06.05.2004, III ZR 247/03 - Rz. 44 f. - zitiert nach juris - für den Fall der Geltendmachung eines Vermögensschadens bei notarieller Amtspflichtverletzung).
  • BVerfG, 13.10.2004 - 1 BvR 2303/00

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde; Löschung der Eintragung einer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Hiergegen legten die Kläger am 18.12.2000 Verfassungsbeschwerde ein (1 BvR 2303/00).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 25.04.2014 - 11 U 70/04
    Ob den Klägern als Folge der dem Rechtspfleger anzulastenden Amtspflichtverletzung tatsächlich ein Vermögensschaden entstanden ist, hängt maßgeblich davon ab, welchen Verlauf die Dinge bei (unterstellt) pflichtgemäßem Verhalten des Amtsträgers genommen hätten und wie sich die Vermögenslage der Kläger dann dargestellt hätte (BGH, NJW 1995, 449 ff.; BGH DStRE 2005, 548 f.) , was eine vergleichende Gegenüberstellung der tatsächlichen Vermögenslage mit derjenigen erfordert, die sich ohne die Amtspflichtverletzung ergeben hätte (sog. Differenzhypothese; BGH, Urteil vom 06.05.2004, III ZR 247/03 - Rz. 44 f. - zitiert nach juris - für den Fall der Geltendmachung eines Vermögensschadens bei notarieller Amtspflichtverletzung).
  • LG Dortmund, 19.03.2007 - 18 AktE 5/03

    Festsetzung der angemessenen Barabfindung gemäß § 207 UmwG und eines

  • LG Dortmund, 16.01.2004 - 8 O 26/01
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