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   OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05   

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OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05 (https://dejure.org/2005,19912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.05.2005 - 2 Ss 88/05 (https://dejure.org/2005,19912)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Mai 2005 - 2 Ss 88/05 (https://dejure.org/2005,19912)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sexuelle Nötigung in Tateinheit mit versuchtem sexuellen Missbrauchs eines Kindes; Beurteilungskriterien der Intensität und Dauer für das Vorliegen einer sexuellen Nötigung; Einstufung des gezielten Betastens der weiblichen Brust oberhalb der Kleidung als sexuelle ...

  • Judicialis

    StGB §§ 184 f; ; StGB § 177

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB §§ 184f; StGB § 177
    Sexuelle Handlung; begriff; Erheblichkeit; sexuelle Nötigung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.05.1992 - 2 StR 490/91

    Erheblichkeit der sexuellen Handlung - Gefährlichkeitsgrad - Rechtsgutverletzung

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05
    Davon ausgeschlossen sind aber kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen (BGH, 3 StR 522/83) sowie flüchtige oder zufällige Berührungen (BGH NStZ 1992, 432 f.).

    Von Bedeutung sind dabei vor allem Art, Intensität und Dauer des sexualbezogenen Vorgehens, der Handlungsrahmen, in dem der unmittelbar sexualbezogene Akt begangen wird, sowie die Beziehung der Beteiligten untereinander (vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 4, 6 m. w. Nachw.; BGH, NStZ 2001, 370, 371).

    Unter Zugrundelegung dieser Maßstäbe stellen kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen der Genitalien über der Kleidung, beispielsweise das flüchtige oder zufällige Berühren der weiblichen Brust oberhalb der Kleidung, keine im Sinne des § 184 f StGB n.F. erhebliche sexuelle Handlung dar (vgl. hierzu BGH MDR/H 1974, 545 zu § 176 Nr. 3 StGB a.F.; BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 6), wohingegen ein kurzer, aber spürbarer Griff oberhalb der Kleidung an die weibliche Brust nach Auffassung des Bundesgerichtshofs nach der Art, Dauer und Intensität einen Grenzfall darstellt, dessen rechtliche Einordnung als erheblich deshalb von den Umständen (Handlungsrahmen, Beziehung der Beteiligten untereinander) abhängt.

    Eine fester Griff an die bedeckte weibliche Brust ist demgegenüber als erhebliche sexuelle Handlung angesehen worden (so BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 4 und 6).

  • BGH, 03.04.1991 - 2 StR 582/90

    Sexuelle Handlung - Erheblichkeitsschwelle - Grad der Gefährlichkeit -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05
    Von Bedeutung sind dabei vor allem Art, Intensität und Dauer des sexualbezogenen Vorgehens, der Handlungsrahmen, in dem der unmittelbar sexualbezogene Akt begangen wird, sowie die Beziehung der Beteiligten untereinander (vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 4, 6 m. w. Nachw.; BGH, NStZ 2001, 370, 371).

    Eine fester Griff an die bedeckte weibliche Brust ist demgegenüber als erhebliche sexuelle Handlung angesehen worden (so BGHR StGB § 184c Nr. 1 Erheblichkeit 4 und 6).

  • BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83

    Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05
    Auch wenn bei Kindern grundsätzlich geringere Anforderungen an die Erheblichkeit zu stellen sind als bei Erwachsenen, so erfüllen kurze Griffe über der Kleidung auch im Brustbereich nicht ohne weiteres die Voraussetzungen des § 184 f Nr. 1 StGB n.F. (vgl. BGH, NStZ 1983, 553).

    Es sind aber auch bei diesem Tatbestand nicht sämtliche sexualbezogenen Handlungen, die auf Sinneslust beruhen oder ihr dienen sollen, tatbestandsmäßig (so BGH, NStZ 1983, 553).

  • BGH, 18.12.1962 - 5 StR 522/62

    Unzüchtige Handlungen - Zungenküsse aus Sinnenlust

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05
    Der Griff an die "ausgestopfte und damit vorgetäuschte Brust" mag als Zudringlichkeit gewertet werden, nicht aber als Handlung, die das "allgemeine geschlechtliche Scham- und Sittlichkeitsgefühl" (vgl. BGHSt 18, 169, 170) in einem solchen Maße verletzt, dass ein sexueller Missbrauch i. S. d. § 176 StGB vorläge.
  • BGH, 24.09.1980 - 3 StR 255/80

    Strafbarkeit wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit sexuellem

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05
    Zwar dient § 176 StGB dem Ziel, Kinder vor einer Beeinträchtigung ihrer Gesamtentwicklung durch sexuellen Handlungen zu schützen (vgl. BGHSt 29, 336, 340).
  • BGH, 16.12.1983 - 3 StR 522/83

    Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Begriff der "sexuellen Handlung",

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05
    Davon ausgeschlossen sind aber kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen (BGH, 3 StR 522/83) sowie flüchtige oder zufällige Berührungen (BGH NStZ 1992, 432 f.).
  • BGH, 30.01.2001 - 4 StR 569/00

    Sexuelle Nötigung; Erheblichkeitsschwelle; Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für

    Auszug aus OLG Hamm, 25.05.2005 - 2 Ss 88/05
    Von Bedeutung sind dabei vor allem Art, Intensität und Dauer des sexualbezogenen Vorgehens, der Handlungsrahmen, in dem der unmittelbar sexualbezogene Akt begangen wird, sowie die Beziehung der Beteiligten untereinander (vgl. BGHR StGB § 184 c Nr. 1 Erheblichkeit 4, 6 m. w. Nachw.; BGH, NStZ 2001, 370, 371).
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