Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.06.2002 - 21 U 100/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,13391
OLG Hamm, 25.06.2002 - 21 U 100/01 (https://dejure.org/2002,13391)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2002 - 21 U 100/01 (https://dejure.org/2002,13391)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2002 - 21 U 100/01 (https://dejure.org/2002,13391)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung beim Einsatz einer Erdrakete (IBR 2003, 1033)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2003, 920
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.07.1985 - VI ZR 118/84

    Sorgfaltspflicht von Tiefbauunternehmern; Mitverantwortlichkeit des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2002 - 21 U 100/01
    Bei Tiefbauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen sind wegen der nicht absehbaren Schadensfolgen zunächst hohe Anforderungen an die Erkundigungspflichten des Tiefbauunternehmers, also der Klägerin, zu stellen (vgl. BGH VersR 1971, 741f und BGH VersR 1985, 1147).
  • BGH, 09.06.1964 - VI ZR 86/63
    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2002 - 21 U 100/01
    Bei dieser Situation muß ein Kläger seine Klage nicht in eine Leistungs- und Feststellungsklage spalten, er kann sich auch insgesamt für eine Feststellungsklage entscheiden, BGH VersR 1964, 1066 (1067).
  • BGH, 20.04.1971 - VI ZR 232/69

    Tiefbauunternehmer - Versorgungsleitung - Bauarbeiten - Bagger - Unterirdisch -

    Auszug aus OLG Hamm, 25.06.2002 - 21 U 100/01
    Bei Tiefbauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen sind wegen der nicht absehbaren Schadensfolgen zunächst hohe Anforderungen an die Erkundigungspflichten des Tiefbauunternehmers, also der Klägerin, zu stellen (vgl. BGH VersR 1971, 741f und BGH VersR 1985, 1147).
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