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   OLG Hamm, 25.07.2007 - 30 U 8/07   

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https://dejure.org/2007,14199
OLG Hamm, 25.07.2007 - 30 U 8/07 (https://dejure.org/2007,14199)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.07.2007 - 30 U 8/07 (https://dejure.org/2007,14199)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juli 2007 - 30 U 8/07 (https://dejure.org/2007,14199)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung eines Vermieters von Gewerberäumen für den Betrieb einer Spielhalle zur Erhebung von Umsatzsteuer auf die Miete; Auswirkungen der "Linneweber-Entscheidung" des EuGH vom 17.2.2005 auf die Wirksamkeit vertraglicher Vereinbarungen über auf die Miete zu zahlende ...

  • Judicialis

    UStG § 4 Nr. 9b; ; UStG § ... 4 Abs. 9b; ; UStG § 9; ; UStG § 9 Abs. 1; ; UStG § 9 Abs. 2; ; UStG § 14 Abs. 5 S. 2; ; UStG § 15 Abs. 2 Nr. 1; ; UStG § 29; ; ZPO § 50; ; ZPO § 281; ; BGB § 134; ; BGB § 215; ; BGB § 242; ; BGB § 254 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 2; ; BGB § 286; ; BGB § 286 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 291; ; BGB § 313 Abs. 1; ; BGB § 389; ; BGB § 390; ; BGB § 535 Abs. 2.; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 1, Alt. 1; ; BGB § 812 Abs. 1 S. 2, Alt. 2; ; BGB § 818 Abs. 3; ; AO § 130 Abs. 1

  • rewis.io
  • vdai.de PDF

    Keine (rückwirkende) Nichtigkeit einer Vereinbarung in einem Mietvertrag über Gewerberäume, in denen eine Spielhalle betrieben wird, die den Vermieter berechtigt, auf die Miete die jeweils geltende Umsatzsteuer abzurechnen, aufgrund der Entscheidung des EuGH, Urt. v. ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswirkungen der "Linneweber-Entscheidung" für private Spielhallenbetreiber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 17.02.2005 - C-453/02

    DIE VERANSTALTUNG ODER DER BETRIEB VON GLÜCKSSPIELEN ODER GLÜCKSSPIELGERÄTEN

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2007 - 30 U 8/07
    Mit Urteil vom 17.2.2005 hat die 2. Kammer des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil v. 17.2.2005 - verbundene Rs. C-453/02 und C-462/02 (FA Gladbeck/Edith Linneweber und FA Herne Westf./Savvas Akritidis) = DStR 2005, 371 ff. - sog. Linneweber-Entscheidung) festgestellt, die in § 4 Nr. 9b UStG enthaltene deutsche Steuerrechtsregelung, nach der nur die Umsätze öffentlicher Spielbanken umsatzsteuerfrei seien, widerspreche dem Gemeinschaftsrecht und sei damit auch für die Vergangenheit unwirksam.

    "Nach Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist es nicht zu beanstanden, wenn in den Fällen, in denen ein Unternehmer steuerpflichtig Geschäftsräume an einen Glücksspielveranstalter vermietet, welcher aufgrund der aktuellen Rechtsprechung (EuGH, Urteil in den verb. Rs C-453/02 und C-462/02, V R 7/02, V R 50/01) rückwirkend die Steuerfreiheit solcher Umsätze geltend macht, der Unternehmer seine bis zum 31.12.2005 an den Glücksspielveranstalter erbrachten Vermietungsleistungen (weiterhin) entgegen § 9 Abs. 2 UStG als steuerpflichtig behandelt.

    Die sog. "Linneweber-Entscheidung" des EuGH vom 17.2.2005 (DStR 2005, 371) führt nicht zur (rückwirkenden) Nichtigkeit der vertraglichen Regelung des § 3 des Mietvertrages gem. § 134 BGB.

    Danach steht diese nationalen Regelungen entgegen, wonach die Veranstaltung oder der Betrieb von Glücksspielen und Glücksspielgeräten aller Art in zugelassenen öffentlichen Spielbanken steuerfrei ist, während diese Steuerbefreiung für die Ausübung der gleichen Tätigkeit durch Wirtschaftsteilnehmer, die nicht Spielbankbetreiber sind, nicht gilt (EuGH, Urteil v. 17.2.2005, Tnr. 30 = DStR 2005, 371, 373).

    41 der Entscheidung (DStR 2005, 371, 374) wird klargestellt, dass die Umsatzsteuer-Pflicht rückwirkend entfalle.

    Zwar besagt die Linneweber-Entscheidung, dass differenzierende gesetzliche Regelungen, die eine Steuerpflicht privater Spielbetreiber, nicht aber öffentlicher Spielbanken vorsahen, keine Anwendung finden durften, und zwar auch mit Wirkung für die Vergangenheit (EuGH, Urteil v. 17.2.2005, Tnr. 41 = DStR 2005, 371, 374).

    Unmittelbare Auswirkung hat die Entscheidung vielmehr nur im Hinblick auf nicht richtlinienkonforme Vorschriften, soweit sie so geartet sind, dass sie Rechte festlegen, die der Einzelne dem Staat gegenüber geltend machen kann (EuGH, Urteil v. 17.2.2005, Tnr. 33 = DStR 2005, 371, 374).

  • BGH, 17.04.2002 - VIII ZR 297/01

    Auslegung eines Unternehmenskaufvertrages; Übernahme von Schulden durch den

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2007 - 30 U 8/07
    Eine ergänzende Vertragsauslegung setzt zunächst eine planwidrige Regelungslücke der vertraglichen Regelung voraus (BGH, NJW 2002, 2310; Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 157 Rn. 3).

    Eine Regelungslücke liegt dann vor, wenn die Parteien einen Punkt übersehen oder wenn sie ihn bewusst offen gelassen haben, weil sie ihn im Zeitpunkt des Vertragsschlusses für nicht regelungsbedürftig gehalten haben, und wenn sich diese Annahme nachträglich als unzutreffend herausstellt (BGH, NJW 2002, 2310).

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2007 - 30 U 8/07
    Zwar wäre die Klägerin nach der BGH-Rechtsprechung (BGH, Urteil v. 7.3.2007, VIII ZR 86/06, NZM 2007, 397) berechtigt gewesen, die volle Geschäftsgebühr geltend zu machen.
  • BGH, 10.07.1998 - V ZR 360/96

    Maßgeblicher Zeitpunkt für Auslegung einer Willenserklärung; Prüfungsmaßstab im

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2007 - 30 U 8/07
    Spätere Änderungen der für die Auslegung maßgebenden Umstände sind nicht zu berücksichtigen (BGH, NJW 1998, 3268; Palandt/Heinrichs, 66. Aufl. 2007, § 133 Rn. 6b).
  • OLG Nürnberg, 27.06.1995 - 1 U 1318/95

    Anpassung eines Vertrages auf Grund eines beiderseitigen Kalkulationsirrtums

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2007 - 30 U 8/07
    Damit fällt die unerwartete Änderung der steuerlichen Situation für die Beklagte, nämlich der Wegfall der Berechtigung zum Vorsteuerabzug auf Seiten der Beklagten ausschließlich in ihre Risikosphäre (OLG Nürnberg, NJW 1996, 1479, 1480).
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2007 - 30 U 8/07
    Diese Anrechnung wäre erst im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu berücksichtigen (BGH, Urteil v. 14.3.2007, VIII ZR 184/06, juris Tnr. 19).
  • BFH, 06.11.2002 - V R 50/01

    Steuerpflicht von Kartenspielen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2007 - 30 U 8/07
    "Nach Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist es nicht zu beanstanden, wenn in den Fällen, in denen ein Unternehmer steuerpflichtig Geschäftsräume an einen Glücksspielveranstalter vermietet, welcher aufgrund der aktuellen Rechtsprechung (EuGH, Urteil in den verb. Rs C-453/02 und C-462/02, V R 7/02, V R 50/01) rückwirkend die Steuerfreiheit solcher Umsätze geltend macht, der Unternehmer seine bis zum 31.12.2005 an den Glücksspielveranstalter erbrachten Vermietungsleistungen (weiterhin) entgegen § 9 Abs. 2 UStG als steuerpflichtig behandelt.
  • BFH, 06.11.2002 - V R 7/02

    Geldspielautomaten außerhalb von Spielbanken

    Auszug aus OLG Hamm, 25.07.2007 - 30 U 8/07
    "Nach Abstimmung zwischen den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder ist es nicht zu beanstanden, wenn in den Fällen, in denen ein Unternehmer steuerpflichtig Geschäftsräume an einen Glücksspielveranstalter vermietet, welcher aufgrund der aktuellen Rechtsprechung (EuGH, Urteil in den verb. Rs C-453/02 und C-462/02, V R 7/02, V R 50/01) rückwirkend die Steuerfreiheit solcher Umsätze geltend macht, der Unternehmer seine bis zum 31.12.2005 an den Glücksspielveranstalter erbrachten Vermietungsleistungen (weiterhin) entgegen § 9 Abs. 2 UStG als steuerpflichtig behandelt.
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