Rechtsprechung
OLG Hamm, 25.08.2017 - I-30 U 34/17 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rabüro.de
Zur Kündigung eines Heimvertrags wegen objektiver Gefährlichkeit des Heimbewohners für Mitarbeiter und Mitbewohner
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
WBVG § 12 Abs. 1 S. 1
Kündigung eines Vertrages über die Nutzung eines Zimmers im Rahmen einer stationären Wiedereingliederungshilfe eines psychisch kranken Patienten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hagen, 17.02.2017 - 9 O 198/16
- OLG Hamm, 25.08.2017 - I-30 U 34/17
- OLG Hamm, 11.10.2017 - 30 U 34/17
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Schleswig, 07.10.2014 - 5 W 37/14
Einstweilige Verfügung gegen die fristlose Kündigung eines Heimvertrages: …
Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2017 - 30 U 34/17
Soweit sich das OLG Schleswig im Fall eines nicht schuldhaften, tätlichen Angriffs auf das Personal auf die Prüfung und Verneinung des Kündigungsgrundes nach § 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 WBVG beschränkt hat (BtPrax 2015, 78, juris Rn. 14), liegt der Fall schon deswegen anders, weil der Kündigung dort lediglich Vorfälle während eines Spaziergangs zugrunde lagen. - OLG Frankfurt, 22.07.2016 - 8 W 38/16
Kündigung eines Wohn- und Betreuungsvertrages aus wichtigem Grund
Auszug aus OLG Hamm, 25.08.2017 - 30 U 34/17
Zu Recht ist das Landgericht dabei davon ausgegangen, dass sich in den unstreitigen Vorfällen zwischen April und Oktober 2016 die objektive Gefährlichkeit des Beklagten für Mitbewohner und Mitarbeiter des Klägers zeigt, die dem Kläger ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht (vgl. zur Bejahung eines solchen, dort auch vertraglich festgeschriebenen Kündigungsgrundes OLG Frankfurt NJW-RR 2016, 1394, juris Rn. 6, 41).
- OLG Oldenburg, 28.05.2020 - 1 U 156/19
Wirksamkeit der fristlosen Kündigung des Heimvertrages mit einer …
Abzuwägen sind demnach das Interesse des Verbrauchers, einen Umzug und die damit verbundenen Schwierigkeiten zu vermeiden, sowie das Interesse des Klägers an dem Loskommen vom Vertrag (OLG Hamm, Beschluss vom 25.08.2017 - 30 U 34/17 [juris], Rn. 21). - LG Berlin, 06.05.2020 - 65 S 264/19
Wohn- und Betreuungsvertrag: Wirksamkeit fristloser Kündigungen eines …
§ 12 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 WBVG kommt auch keine Ausstrahlungswirkung in der Weise zu, dass eine Kündigung generell nur im Zusammenhang mit einem schuldhaften Handeln des Bewohners in Betracht kommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2017, 30 U 34/17, zit. nach: juris, Rdnr. 18).Weiter kann dies zur Bejahung eines wichtigen Grundes führen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2017, 30 U 34/17, zit. nach: beck-online, Rdnr. 19).
- AG Berlin-Neukölln, 16.10.2019 - 13 C 397/18
Psychisch erkrankter Mieter unkündbar?!
Eine danach auf § 12 Abs. 1 Satz 1 WBVG gestützte Kündigung aus wichtigem Grund soll auch verschuldensunabhängig wirksam sein, wenn sich etwa im Falle der wiederholten Bedrohung und Verletzung der körperlichen Integrität der Mitarbeiter und -bewohner die objektive Gefährlichkeit des Mieters in einem Umfang gezeigt hat, die dem Vermieter ein Festhalten am Vertrag unzumutbar macht (OLG Hamm, Beschluss vom 25. August 2017 - I-30 U 34/17 -). - LG Rottweil, 08.04.2022 - 2 O 435/21
Heimvertrag: Kündigung wegen Gefährlichkeit des Heimbewohners für Mitarbeiter und …
Auch nicht schuldhaft begangene gröbliche Verletzungen der vertraglichen Pflichten durch den Bewohner einer Heimeinrichtung können eine derartige Bedeutung zukommen, dass der Einrichtung die Fortsetzung des Betreuungsvertrages nicht mehr zugemutet werden kann und diese zur sofortigen Beendigung des Vertrages berechtigt ist (OLG Hamm vom 25.08.2017 - 30 U 34/17, juris Rn. 18; LG Berlin vom 06.05.2020 - BeckRS 2020, 18702).