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OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Zahlung von Schmerzensgeld; Umfang des Schadensersatzes i.R. eines Verkehrsunfalls; Anspruch auf Feststellung einer Ersatzpflicht für künftige materielle und immaterielle Unfallschäden
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 03.11.1997 - 21 O 85/96
- OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.01.1997 - VI ZR 366/95
Bemessung des Verdienstausfallschadens bei einem jungen Menschen; Maßgeblichkeit …
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98
Vielmehr kann im Hinblick auf die wahrscheinliche künftige Entwicklung gerade bei einem noch jungen Menschen - wie dem zur Unfallzeit 26jährigen Kläger - ohne konkrete gegenteilige Anhaltspunkte nicht angenommen werden, daß er auf Dauer die ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten für eine gewinnbringende - auch ausbildungs- bzw. berufsfremde - Erwerbstätigkeit nicht genutzt hätte und ohne Einkünfte geblieben wäre (vgl. BGH, NJW 1997, 937). - OLG Hamm, 15.08.1994 - 6 U 184/91
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98
Jedoch kann auch die Annahme eines schon früheren Ausscheidens aus dem Berufsleben gerechtfertigt sein (vgl. OLG Hamm, r + s 1995, 256 ff.). - BGH, 06.07.1955 - GSZ 1/55
Bemessung des Schmerzensgeldanspruches
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98
Die Höhe des Schmerzensgeldes bemißt sich daher u.a. nach Art und Schwere der Verletzungen, Größe, Heftigkeit und Dauer der Schmerzen, Zahl und Schwere etwaiger Eingriffe, Dauer der Behandlung, beruflichen und persönlichen Nachteilen sowie auch Art und Schwere etwaiger Dauerfolgen (BGHZ 18, 149). - BGH, 27.06.1995 - VI ZR 165/94
Altersmäßige Begrenzung der Verdienstausfallrente bei Selbständigen
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98
Zwar ist im Regelfall davon auszugehen, daß ein Arbeitnehmer voraussichtlich erst mit Vollendung des 65. Lebensjahres aus dem Berufsleben ausscheidet (vgl. BGH, r + s 1995, 383 f.). - BGH, 15.11.1994 - VI ZR 194/93
Verdienstausfall: Berechnung; Verdienstausfallschaden: Brutto- oder Nettolohn; …
Auszug aus OLG Hamm, 25.10.1999 - 13 U 1/98
Abzüglich der darauf anteilig mit 18, 29 % entfallenden Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung von 7.206,43 DM, die auch nach der sog. Bruttolohnmethode im Wege des Vorteilsausgleichs abzuziehen sind (BGH VersR 95, 104, 105), verbleibt ein Bruttojahresarbeitslohn 32.188,10 DM.