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   OLG Hamm, 25.10.2001 - 4 U 95/01   

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https://dejure.org/2001,13659
OLG Hamm, 25.10.2001 - 4 U 95/01 (https://dejure.org/2001,13659)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2001 - 4 U 95/01 (https://dejure.org/2001,13659)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2001 - 4 U 95/01 (https://dejure.org/2001,13659)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung von Werbeaussagen betreffend Produkten aus der Spirulinapflanze wegen Irreführung der Verbraucher; Beimessung einer gesundheitsfördernden Wirkung ohne wissenschaftlichen Nachweis; Nachweis der biologischen Wirkung von Selen

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.03.1991 - I ZR 127/89

    Rheumalind II - Irreführung/Beschaffenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2001 - 4 U 95/01
    Denn bei gesundheitsbezogenen Werbeangaben trägt ausnahmsweise der Werbende, also hier der Antragsgegner, die Beweislast dafür, daß die beworbenen Wirkungen, hier des Selen, als fachlich unumstritten angesehen werden können, sie also gesicherter Kenntnisstand der Schulmedizin sind (BGH GRUR 1991, 848 Rheuma Lind II; BGH GRUR 1971, 153 Tampax; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 28 am Ende; § 1 UWG Rdn. 178; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 3 Rdn. 531, vor § 13 Rdn. 339; Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl., Kap. 32 Rdn. 45 ff.).
  • BGH, 23.10.1970 - I ZR 86/69

    Zulässigkeit einer Werbebehauptung durch Tragen eines Tampons während der

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2001 - 4 U 95/01
    Denn bei gesundheitsbezogenen Werbeangaben trägt ausnahmsweise der Werbende, also hier der Antragsgegner, die Beweislast dafür, daß die beworbenen Wirkungen, hier des Selen, als fachlich unumstritten angesehen werden können, sie also gesicherter Kenntnisstand der Schulmedizin sind (BGH GRUR 1991, 848 Rheuma Lind II; BGH GRUR 1971, 153 Tampax; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 22. Aufl., § 1 UWG Rdn. 28 am Ende; § 1 UWG Rdn. 178; Köhler/Piper, UWG, 2. Aufl., § 3 Rdn. 531, vor § 13 Rdn. 339; Pastor/Ahrens, Der Wettbewerbsprozeß, 4. Aufl., Kap. 32 Rdn. 45 ff.).
  • OLG Hamm, 12.02.2002 - 4 U 79/02

    Bewerbung eines Lebensmittels mit wissenschaftlich nicht abgesicherten

    bb) Angesichts der dadurch jedenfalls bestehenden Zweifel an der Richtigkeit müsste die Beklagte darlegen und beweisen, dass ihre Werbeaussage zu der gewichtsverringernden Wirkung von Q dem gesicherten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis entspricht (vgl. Senat, Urteil vom 25.Oktober 2001 4 U 95/01 betreffend Selen mit weiteren Nachweisen).
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