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   OLG Hamm, 25.10.2010 - I-18 U 69/10   

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https://dejure.org/2010,10270
OLG Hamm, 25.10.2010 - I-18 U 69/10 (https://dejure.org/2010,10270)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2010 - I-18 U 69/10 (https://dejure.org/2010,10270)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2010 - I-18 U 69/10 (https://dejure.org/2010,10270)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 652; ZPO § 592
    Geltendmachung von Ansprüchen eines Maklers im Urkundenprozess; Pflichten des Maklers aus einem Alleinauftrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Kausalität der Maklerleistung für den Hauptvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Immobilienmakler: Nachweis der Maklerleistung durch Anerkenntnis des Auftraggebers (IMR 2011, 207)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2011, 1004
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 284/02

    Rechtsfolgen der Zahlung von Teilbeträgen auf eine Schadensersatzforderung;

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 18 U 69/10
    Ein derartiges Anerkenntnis kann durch eine einseitige tatsächliche Erklärung des Schuldners abgegeben werden, vgl. Palandt/Sprau, a.a.O., § 781 Rz. 6. Es ist dann anzunehmen, wenn die Erklärung den Zweck hat, dem Gläubiger Erfüllungsbereitschaft anzuzeigen, um diesen dadurch von Maßnahmen abzuhalten oder ihm den Beweis zu erleichtern, vgl. BGH I ZR 284/02, NJOZ 2007, 1473 (1475).
  • BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04

    Anforderungen an den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 18 U 69/10
    Der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages besteht in einer Mitteilung des Maklers an seinen Auftraggeber, durch die dieser in die Lage versetzt wird, in konkrete Verhandlungen über den von ihm angestrebten Hauptvertrag einzutreten (vgl. BGH III ZR 19/04, NJW 2005, 753 (754)).
  • BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07

    Entstehen der Maklerprovision bei vorübergehender Aufgabe der Erwerbsabsicht des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 18 U 69/10
    Wenn der Makler die Gelegenheit zum Vertragsschluss nachgewiesen hat und seiner Tätigkeit der Abschluss des Hauptvertrages in angemessenem Zeitabstand folgt, ergibt sich daraus der Schluss auf den Ursachenzusammenhang zwischen beiden von selbst, wobei in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ein Abstand von bis zu 6 Monaten noch als angemessener Zeitabstand angesehen worden ist, vgl. BGH III ZR 163/07, NJW 2008, 651 (652).
  • BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91

    Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 18 U 69/10
    Den allein beauftragten Makler trifft zwar eine Dienstleistungspflicht (vgl. BGH IV ZR 154/91, NJW 1992, 2818 (2819)).
  • BGH, 18.09.1997 - III ZR 226/96

    Erhebung der Beschwerdegebühr

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 18 U 69/10
    Im Übrigen wäre der Maklervertrag auch beim Fehlen einer Erlaubnis nach § 34c GewO wirksam, BGH III ZR 226/96, NJW 1998, 62 (64).
  • BGH, 18.09.2007 - XI ZR 211/06

    Statthaftigkeit der Beweisführung durch ein im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 18 U 69/10
    Diesen Anforderungen hat der Kläger mit der Vorlage der Urkunden der Anlagen K 01 bis K 12 genügt, wobei der Senat insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgt, nach der unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen keines Beweises durch Urkunden bedürfen (BGH VIII ZR 211/72, NJW 1974, 1199 (1200f); BGH XI ZR 211/06, NJW 2008, 523).
  • BGH, 24.04.1974 - VIII ZR 211/72

    Beweisbedürftigkeit von Tatsachen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2010 - 18 U 69/10
    Diesen Anforderungen hat der Kläger mit der Vorlage der Urkunden der Anlagen K 01 bis K 12 genügt, wobei der Senat insoweit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes folgt, nach der unstreitige, zugestandene oder offenkundige Tatsachen keines Beweises durch Urkunden bedürfen (BGH VIII ZR 211/72, NJW 1974, 1199 (1200f); BGH XI ZR 211/06, NJW 2008, 523).
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