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   OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11   

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OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11 (https://dejure.org/2012,59859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2012 - 4 U 131/11 (https://dejure.org/2012,59859)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2012 - 4 U 131/11 (https://dejure.org/2012,59859)
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  • BGH, 13.07.1962 - I ZR 43/61

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11
    Die Darlegungs- und Beweislast für die anspruchsbegründenden Tatsachen, mithin auch die Unwahrheit der durch die Verwendung des Umweltzeichens suggerierten Angabe, die Tragetaschen würden entsprechend den Anforderungen zu 80% aus Kunststoffrezyklaten hergestellt, trägt grundsätzlich die Klägerin, und zwar selbst dann, wenn es sich um negative Tatsachen handelt (vgl. BGH GRUR 1963, 270 - Bärenfang ; GRUR 2009, 625 - Fruchtextrakt ; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG Rdnr. 2.91).

    Es ist vielmehr hinsichtlich derjenigen tatsächlichen Umstände, deren Aufklärung nach Lage der Sache vom Kläger billigerweise nicht erwartet werden kann, eine prozessuale (sekundäre) Erklärungspflicht des Beklagten anzunehmen, sofern der Kläger über bloße Verdachtsmomente hinaus die für eine Wettbewerbswidrigkeit sprechenden Tatsachen dargetan und unter Beweis gestellt hat (BGH GRUR 1963, 270 - Bärenfang ; GRUR 1997, 229 - Beratungskompetenz ; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG Rdnr. 2.91; Musielak-Stadler, 4. Aufl., § 138 ZPO, Rn. 10).

  • BGH, 27.06.1961 - I ZR 13/60

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11
    Denn sie hat durch eigenes Handeln eine Lage geschaffen, in der ihre Abnehmer in voraussehbarer Weise gegen Nr. 4 2. Alt. des Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG verstoßen würden (vgl. zur Verantwortlichkeit eines Herstellers für Wettbewerbshandlungen des Einzelhändlers u.a. BGH GRUR 1962, 537 - Radkappe ; GRUR 1961, 545 - Plastic-Folien ; GRUR 2003, 624 - Kleidersack; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 8 UWG Rdnr. 2.13c; Piper/Ohly/Sosnitza, 5.Aufl., § 8 UWG Rdnr. 132).
  • BGH, 19.09.1996 - I ZR 124/94

    Beratungskompetenz - Irreführung/Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11
    Es ist vielmehr hinsichtlich derjenigen tatsächlichen Umstände, deren Aufklärung nach Lage der Sache vom Kläger billigerweise nicht erwartet werden kann, eine prozessuale (sekundäre) Erklärungspflicht des Beklagten anzunehmen, sofern der Kläger über bloße Verdachtsmomente hinaus die für eine Wettbewerbswidrigkeit sprechenden Tatsachen dargetan und unter Beweis gestellt hat (BGH GRUR 1963, 270 - Bärenfang ; GRUR 1997, 229 - Beratungskompetenz ; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG Rdnr. 2.91; Musielak-Stadler, 4. Aufl., § 138 ZPO, Rn. 10).
  • BGH, 21.04.2005 - I ZR 201/02

    Quersubventionierung von Laborgemeinschaften

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11
    Denn sie hat keinerlei Einblick in die innerbetrieblichen Vorgänge der Beklagten (vgl. BGH GRUR 2005, 1059 - Quersubventionierung von Laborgemeinschaften ; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 12 UWG Rdnr. 2.92).
  • BGH, 30.01.2003 - I ZR 142/00

    Kleidersack

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2012 - 4 U 131/11
    Denn sie hat durch eigenes Handeln eine Lage geschaffen, in der ihre Abnehmer in voraussehbarer Weise gegen Nr. 4 2. Alt. des Anh. zu § 3 Abs. 3 UWG verstoßen würden (vgl. zur Verantwortlichkeit eines Herstellers für Wettbewerbshandlungen des Einzelhändlers u.a. BGH GRUR 1962, 537 - Radkappe ; GRUR 1961, 545 - Plastic-Folien ; GRUR 2003, 624 - Kleidersack; Köhler/Bornkamm, 30. Aufl., § 8 UWG Rdnr. 2.13c; Piper/Ohly/Sosnitza, 5.Aufl., § 8 UWG Rdnr. 132).
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