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   OLG Hamm, 25.11.1987 - 11 U 347/86   

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https://dejure.org/1987,2918
OLG Hamm, 25.11.1987 - 11 U 347/86 (https://dejure.org/1987,2918)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.11.1987 - 11 U 347/86 (https://dejure.org/1987,2918)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. November 1987 - 11 U 347/86 (https://dejure.org/1987,2918)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Befugnis des Pflegers zum Abschluss eines notariellen Vertrags zur Sicherstellung der Pflege, Betreuung und Versorgung des Pflegebefohlenen unter Einsatz dessen Vermögens auf Dauer; Genehmigungsbedürftigkeit des Vertrags durch das zuständige Vormundschaftsgericht; ...

  • mansui.eu PDF

    BGB §§ 134, 138, 242, 331, 2301
    Erbrecht; Wirksamkeit eines notariellen Versorgungs- und Betreuungsvertrages eines Testierunfähigen mit Lebensgefährtin; Vertragsanpassung.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1989, 669
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 12.11.1952 - IV ZB 93/52

    Vorlage an BGH

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1987 - 11 U 347/86
    Wie den Vorschriften der §§ 331, 2301 BGB zu entnehmen ist, gebt das Gesetz - in den Grenzen der §§ 134, 138 BGB - von der grundsätzlichen Zulässigkeit derartiger Geschäfte aus, so daß diese Geschäfte grundsätzlich nicht unter dem Gesichtspunkt einer Umgehung des Gesetzes oder berechtigter Belange anderer Personen betrachtet werden können (vgl. BGHZ 8, 23, 31/32).

    § 2301 BGB gilt nur für Schenkungen, nicht für entgeltliche Verträge (BGHZ 8, 23, 31).

  • BGH, 27.02.1985 - VIII ZR 85/84

    Auslegung eines Bierlieferungsvertrages im Hinblick auf ein mit einem Dritten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1987 - 11 U 347/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage kein Raum, wenn nach der vertraglichen Regelung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung beruft (BGHZ 74, 370, 373 mit weiteren Nachweisen; BGH, NJW 1985, 2693 und 1987, 1629, 1630).
  • BGH, 01.06.1979 - V ZR 80/77

    Risiko der Bebaubarkeit von Bauerwartungsland

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1987 - 11 U 347/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage kein Raum, wenn nach der vertraglichen Regelung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung beruft (BGHZ 74, 370, 373 mit weiteren Nachweisen; BGH, NJW 1985, 2693 und 1987, 1629, 1630).
  • BGH, 24.03.1980 - II ZR 191/79

    Kredittilung für Lebenspartner I - Nichteheliche Lebensgemeinschaft, zur

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1987 - 11 U 347/86
    Auch wenn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGHZ 77, 55, 58) bei einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft - vorbehaltlich aber einer besonderen Vereinbarung - persönliche und wirtschaftliche Leistungen der Partner nicht gegeneinander aufgerechnet werden, erscheint es im Hinblick auf die persönlichen Beziehungen nicht unangemessen und anstößig, daß sich Z. anläßlich der Sicherstellung seiner künftigen Pflege und Betreuung verpflichtete, zur teilweisen Abgeltung der von der Klägerin zu seinen Gunsten erbrachten Leistungen einen Betrag von DM 20.000,00 zu zahlen.
  • BGH, 26.02.1987 - IX ZR 98/86

    Bürgschaft eines Ehegatten für Schulden des anderen bei Scheitern der Ehe

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1987 - 11 U 347/86
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist für eine Berücksichtigung von Störungen der Geschäftsgrundlage kein Raum, wenn nach der vertraglichen Regelung derjenige das Risiko zu tragen hat, der sich auf die Störung beruft (BGHZ 74, 370, 373 mit weiteren Nachweisen; BGH, NJW 1985, 2693 und 1987, 1629, 1630).
  • BGH, 30.03.1984 - V ZR 61/83

    Voraussetzungen des Wuchertatbestandes - Voraussetzungen einer gemischten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1987 - 11 U 347/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat in zahlreichen Entscheidungen angeschlossen hat, ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig und darum nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Mißverhältnis besteht und weitere Umstände hinzutreten, insbesondere der durch das Rechtsgeschäft Begünstigte aus einer verwerflichen Gesinnung gehandelt hat (BGH, NJW 1985, 3006 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH WM 1984, 874).
  • BGH, 24.05.1985 - V ZR 47/84

    Sittenwidrigkeit - Wucherähnliches Rechtsgeschäft - Geschäftsabschlußangebot

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1987 - 11 U 347/86
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der sich der Senat in zahlreichen Entscheidungen angeschlossen hat, ist ein Rechtsgeschäft sittenwidrig und darum nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Mißverhältnis besteht und weitere Umstände hinzutreten, insbesondere der durch das Rechtsgeschäft Begünstigte aus einer verwerflichen Gesinnung gehandelt hat (BGH, NJW 1985, 3006 mit weiteren Nachweisen; vgl. auch BGH WM 1984, 874).
  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 64/84

    Ausübung einer Option auf Verlängerung eines Mietverhältnisses nach Kündigung des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1987 - 11 U 347/86
    Eine ergänzende Vertragsauslegung kommt dann in Betracht, wenn ein Vertrag innerhalb des durch ihn gesteckten Rahmens oder der tatsächlich gewollten Vereinbarung ergänzungsbedürftig ist (BGH NJW 1985, 2581, 2582 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1987 - 11 U 347/86
    Ein vom Gesetz mißbilligter (verbotener) Erfolg soll nicht durch Umgehung des Gesetzes erreicht werden dürfen (BGHZ 58, 61, 65; 85, 39, 46; BGH, NJW 1959, 332, 334; vgl. auch Mayer-Maly in Münchener Kommentar zum BGB, 2. Aufl., § 134 Rdn. 11 ff.; Krüger-Nieland/Zöller in BGB-RGRK, 12. Aufl., § 134 Rdn. 139).
  • BGH, 15.04.1964 - IV ZR 165/63

    Prozeßpflegschaft für geistesschwache Ehefrau

    Auszug aus OLG Hamm, 25.11.1987 - 11 U 347/86
    Im Interesse des Verkehrsschutzes kann eine unwirksame Pflegerbestellung nur dann in Betracht gezogen werden, wenn dabei Normen verletzt wurden, an deren Nichtbeachtung das Gesetz unzweideutig die Nichtigkeit knüpft (vgl. BGHZ 41, 303, 309).
  • BGH, 18.11.1954 - IV ZR 152/54

    Zeitpunkt des Nacherbfalls

  • BGH, 02.12.1958 - VIII ZR 154/57
  • BGH, 28.04.1967 - IV ZB 448/66

    Einstweilige Unterbringung eines Pfleglings

  • BGH, 17.12.1969 - VIII ZR 10/68

    Sonderkonto Pfandgläubiger - Prätendentenstreit bei Hinterlegung außerhalb der

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