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   OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ss 31/06   

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https://dejure.org/2006,23725
OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ss 31/06 (https://dejure.org/2006,23725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.01.2006 - 2 Ss 31/06 (https://dejure.org/2006,23725)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - 2 Ss 31/06 (https://dejure.org/2006,23725)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzung für eine öffentliche Zustellung der Ladung des Angeklagten zur Berufungshauptverhandlung; Begriff der Wohnung im Sinne der Zustellungsvorschriften; Vorübergehende Abwesenheit eines Zustellungsempfängers

  • Judicialis

    StPO § 40; ; StPO § 329; ; ZPO § 181; ; ZPO § 182

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 40; StPO § 329; ZPO § 181; ZPO § 182
    Berufungsverwerfung; öffentliche Zustellung; Voraussetzungen; Wirksamkeit; Wohnung; Begriff; längere Abwesenheit

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 309
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 28.08.1995 - 2 Ss 72/95

    Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ss 31/06
    Diese Eigenschaft geht vielmehr erst verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Zustellungsempfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an den neuen Aufenthaltsort verlagert (vgl. hierzu BGH NJW 1978, 1858; OLG Karlsruhe, NZV 1996, 164, 165).
  • BGH, 24.11.1977 - III ZR 1/76

    Ordnungsgemäße Zustellung eines Versäumnisurteils; "Wohnung" während des

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ss 31/06
    Diese Eigenschaft geht vielmehr erst verloren, wenn sich während der Abwesenheit des Zustellungsempfängers auch der räumliche Mittelpunkt seines Lebens an den neuen Aufenthaltsort verlagert (vgl. hierzu BGH NJW 1978, 1858; OLG Karlsruhe, NZV 1996, 164, 165).
  • OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ws 27/06

    Berufungsverwerfung; öffentliche Zustellung; Voraussetzungen; Wirksamkeit;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ss 31/06
    2 Ws 27/06 OLG Hamm 2 Ss 31/06 OLG Hamm .
  • OLG Düsseldorf, 22.03.1999 - 1 Ws 32/99
    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ss 31/06
    Dazu soll nach der gesetzlichen Regelung der Aushang des zuzustellenden Schriftstücks beim Gericht des ersten Rechtszugs am ehesten geeignet sein, weil es sich dabei um den Ort handelt, der dem Adressaten als Ausgangspunkt des gerichtlichen Verfahrens, in dem Zustellungen erfolgen können, bekannt ist, und weil er dort auch vernünftigerweise zunächst Nachforschungen anstellen wird (vgl. OLG Karlruhe, MDR 1991, 159; OLG Düsseldorf, VRS 97, 132, 135).
  • BayObLG, 12.10.2000 - 2St RR 185/00

    Voraussetzungen der öffentlichen Zustellung, wenn dem Gericht positiv bekannt

    Auszug aus OLG Hamm, 26.01.2006 - 2 Ss 31/06
    Nur wenn dem Berufungsgericht positiv bekannt ist, dass der Angeklagte nicht mehr unter der Anschrift wohnt, unter der letztmals zugestellt wurde, setzt die Anordnung der öffentlichen Zustellung im Verfahren über eine vom Angeklagten eingelegte Berufung nicht voraus, dass zunächst ein vergeblicher Ladungsversuch unter jener Anschrift unternommen wurde (BayObLG NStZ-RR 2001, 139).
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