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   OLG Hamm, 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04   

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https://dejure.org/2004,15489
OLG Hamm, 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04 (https://dejure.org/2004,15489)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04 (https://dejure.org/2004,15489)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Februar 2004 - 3 Ss OWi 88/04 (https://dejure.org/2004,15489)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Burhoff online

    Fahrverbot; Absehen, Gründe; tatrichterliches Ermessen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb einer geschlossenen Ortschaft; Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots; Erstmaliger Verstoß; Berufliche Nachteile

  • Judicialis

    BKatV § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BKatV § 4
    Fahrverbot; Absehen; Gründe; tatrichterliches Ermessen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 26.06.1995 - 2 Ss OWi 703/95

    Bei Taxifahrer kann auch bei einem Regelverstoß von einem Fahrverbot abgesehen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04
    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot, sondern grundsätzlich darf nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, zum Verzicht auf ein Fahrverbot führen (vgl. OLG Hamm, VRS 90, 210, 212; OLG Hamm, DAR 1996, 325; OLG Hamm, NZV 1995, 366 f.).
  • OLG Hamm, 27.08.1996 - 2 Ss OWi 926/96
    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04
    Weder der Umstand, dass die gemessene Geschwindigkeit nur knapp über dem Grenzwert der tabellarischen Stufe nach der Bußgeldkatalogverordnung lag, noch der Umstand, dass es sich um einen erstmaligen Verstoß und einen einsichtigen, geständigen Betroffenen handelte, sind Gründe, die bereits ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertigen (vgl. NZV 95, 201, NZV 97, 240).
  • OLG Hamm, 10.07.1995 - 2 Ss OWi 746/95

    Straßenverkehrsrecht; Anforderungen an Feststellungen und Absehen vom Fahrverbot

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04
    Nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung rechtfertigt nicht jeder berufliche Nachteil die Ausnahme vom Regelfahrverbot, sondern grundsätzlich darf nur eine Härte ganz außergewöhnlicher Art, die ggf. im Verlust der wirtschaftlichen Existenz zu sehen ist, zum Verzicht auf ein Fahrverbot führen (vgl. OLG Hamm, VRS 90, 210, 212; OLG Hamm, DAR 1996, 325; OLG Hamm, NZV 1995, 366 f.).
  • OLG Naumburg, 04.01.1995 - 1 Ss (B) 254/94

    Geldbuße wegen fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung; Eintritt der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04
    Weder der Umstand, dass die gemessene Geschwindigkeit nur knapp über dem Grenzwert der tabellarischen Stufe nach der Bußgeldkatalogverordnung lag, noch der Umstand, dass es sich um einen erstmaligen Verstoß und einen einsichtigen, geständigen Betroffenen handelte, sind Gründe, die bereits ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbotes rechtfertigen (vgl. NZV 95, 201, NZV 97, 240).
  • BGH, 28.11.1991 - 4 StR 366/91

    Umfang der Feststellungen bei Verhängung eines Fahrverbots; Bußgeldverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04
    Nach obergerichtlicher Rechtsprechung reichen hierfür erhebliche Härten im Einzelfall oder aber eine Vielzahl für sich genommener gewöhnlicher durchschnittlicher Umstände aus, um eine Ausnahme zu begründen (BGH NZV 1992, 117, 119, Jagusch/Henschel, Straßenverkehrsrecht, 35. Aufl., Rdnr. 15 b zu § 25 StVG mit zahlreichen w. N.).
  • OLG Hamm, 29.06.2004 - 3 Ss OWi 367/04

    Fahrverbot; Absehen; berufliche Gründe; Tatsachen; Begründung der Entscheidung

    Die eigenen Angaben des Betroffenen sind zudem nicht ungeprüft und unkritisch hinzunehmen, sondern hinsichtlich der Glaubhaftigkeit in geeigneter Weise zu überprüfen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04 - 11.03.1997 - 3 Ss OWi 100/97 - und 24.05.1998 - 3 Ss OWi 1960/98 -).

    Der Umstand, dass der Betroffene durch die ihm vorgeworfene Geschwindigkeitsüberschreitung erstmalig straßenverkehrsrechtlich in Erscheinung getreten ist und sein Fehlverhalten eingeräumt hat, rechtfertigt ebenfalls kein Absehen von der Verhängung des Regelfahrverbotes (vgl. Senatsbeschluss vom 26.02.2004 - 3 Ss OWi 88/04 - m.w.N.).

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