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   OLG Hamm, 26.04.2002 - 34 U 115/97   

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https://dejure.org/2002,18204
OLG Hamm, 26.04.2002 - 34 U 115/97 (https://dejure.org/2002,18204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2002 - 34 U 115/97 (https://dejure.org/2002,18204)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2002 - 34 U 115/97 (https://dejure.org/2002,18204)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung der Beschädigung eines Gebäudes durch Sprengungen sowie Unterlassung der Rissbildungen an einem Gebäude; Ersatz von Gebäudeschäden durch Sprengungen eines Steinbruchbetriebes; Beweiserbringungen bezüglich eines Kausalzusammenhangs zwischen im Steinbruch ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.11.1998 - V ZR 411/97

    Wesentlichkeit sprengungsbedingter Erschütterungen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2002 - 34 U 115/97
    Trotz Einhaltung derartiger Grenz- oder Richtwerte liegt eine grundstücksbeeinträchtigende Immission jedoch dann vor, wenn diese zu Sachschäden am Grundstück eines Betroffenen führt (vgl. BGHZ 92, 143; NJW 1999, 1029; Palandt § 906 Rn. 22).

    Für den Kläger bestand daher keine aussichtsreiche Möglichkeit, die schadensauslösenden Sprengungen rechtzeitig durch Geltendmachung eines Abwehranspruchs aus §§ 1004, 906 Abs. 1 BGB zu unterbinden, so daß ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch entsprechend § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB dem Grunde nach besteht (vgl. BGH NJW 1999, 1029; Palandt/Bassenge, § 906 Rn. 42).

  • BGH, 11.06.1999 - V ZR 377/98

    Haftung des Hauseigentümers für einen technischen Defekt an elektrischen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2002 - 34 U 115/97
    Die prinzipielle Möglichkeit, einen Beweis indirekt nach dem Ausschlußverfahren in der Weise zu führen, daß alle anderen theoretisch in Betracht kommenden Ursachen zur Überzeugung des Tatrichters ausgeschlossen werden, hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich anerkannt (vgl. BGH NJW 1999, 2896).
  • BGH, 25.11.1964 - V ZR 185/62

    Nachbarliches Gemeinschaftsverhältnis

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2002 - 34 U 115/97
    Darüber hinaus ist nach ständiger Rechtsprechung des BGH im Rahmen eines nachbarlichen Gemeinschaftsverhältnisses die Vorschrift des § 278 BGB nicht anwendbar (vgl. BGHZ 42, 374; Palandt-Heinrichs, § 278 Rn. 3).
  • BGH, 18.09.1984 - VI ZR 223/82

    Darlegungs- und Beweislast bei Ansprüchen aufgrund Überschreitung der Grenzwerte

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2002 - 34 U 115/97
    Trotz Einhaltung derartiger Grenz- oder Richtwerte liegt eine grundstücksbeeinträchtigende Immission jedoch dann vor, wenn diese zu Sachschäden am Grundstück eines Betroffenen führt (vgl. BGHZ 92, 143; NJW 1999, 1029; Palandt § 906 Rn. 22).
  • OLG Hamm, 04.07.1996 - 22 U 164/95
    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2002 - 34 U 115/97
    Zwar indiziert die Einhaltung öffentlich-rechtlicher Grenz- oder Richtwerte oder privatrechtlicher Umweltstandards wie DIN-Normen gemäß § 906 Abs. 1 Satz 2, 3 BGB die Unwesentlichkeit einer Grundstücksbeeinträchtigung (vgl. OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 272; Palandt-Bassenge, BGB-Kommentar, 61. Aufl., § 906 Rn. 17).
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