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   OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 129/06   

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https://dejure.org/2007,24044
OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 129/06 (https://dejure.org/2007,24044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2007 - 22 U 129/06 (https://dejure.org/2007,24044)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2007 - 22 U 129/06 (https://dejure.org/2007,24044)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen schuldhafter Falschberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb einer Eigentumswohnung; Arglistige Täuschung über den Wiederverkaufswerte sowie über die Steuerersparnis einer Eigentumswohnung; Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine Eigentumswohnung ...

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Celle, 16.01.2007 - 16 U 160/06

    Verjährung des Anspruchs auf Rückabwicklung eines Kaufvertrages über eine

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 129/06
    Die erforderliche Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen im Sinne des § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB hat der Gläubiger, sobald er die schädlichen Folgen dergestalt erkennt, dass er eine Schadensersatzklage - zumindest in der Form der Feststellungsklage - mit einigermaßen sicherer Aussicht auf Erfolg erheben kann, die Klageeinreichung ihm also zumutbar ist (vgl. BGH NJW 1993, 648; OLG Celle OLGR 2007, 171).

    Vielmehr ist der Vorschrift zu entnehmen, dass alle vor dem 01.01.2002 entstandenen Ansprüche, für die die Regelverjährung gilt, bis zum Jahreswechsel 2004/2005 verjährt sind, wenn die subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns des § 199 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Anspruchsvoraussetzungen) am 01.01.2002 vorgelegen haben (vgl. BGH v. 23.01.2007 -XI ZR 44/06; OLG Celle OLGR 2007, 171; OLG Bamberg NJW 2006, 304; Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., Art. 229 § 6 EGBGB, Rn 1).

    Zudem ergibt sich auch aus der für das schiedsrichterliche Verfahren geltenden Vorschrift des § 1042 Abs. 3 ZPO, dass ein Schiedsgericht oder - wie hier - eine Gütestelle berechtigt ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen auch vom Gesetz abweichende Verfahrensbestimmungen zu erlassen, soweit diese nicht der Billigkeit widersprechen (§ 315 BGB), nicht überraschend und unklar sind und dem verfassungsrechtlichen Gebot entsprechen, den Zugang zum Gericht nicht in sachwidriger und unangemessener Weise zu erschweren (BVerfG NJW 2005, 814; OLG Celle OLGR 2007, 171).

    Mangels Einhaltung der in der Verfahrensordnung der Gütestelle vorgesehenen Schriftform ist eine Hemmung der Verjährung auch nicht gem. § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB durch die von den Klägern behauptete Einreichung einer E-Mail des Güteantrags am 31.12.2004 herbeigeführt worden (vgl. OLG Celle OLGR 2007, 171).

  • BGH, 06.07.1993 - VI ZR 306/92

    Verjährungsunterbrechung durch Anbringung eines Güteantrags

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 129/06
    In der vom Landgericht zitierten Entscheidung vom 06.07.1993 (BGHZ 123, 337 = NJW-RR 1993, 1493) hat der BGH zu der Vorläuferbestimmung des § 209 II Nr. 1a BGB ausgeführt, die in dieser Vorschrift geregelte Verjährungsunterbrechung trete auch dann ein, wenn der Güteantrag bei einer örtlich unzuständigen Gütestelle angebracht worden sei.

    Denn insoweit ist zunächst maßgeblich, dass das Güteverfahren generell geeignet ist, dem Gläubiger einen Vollstreckungstitel zu verschaffen (BGHZ 123, 337).

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 894/04

    Einreichung einer nicht unterschriebenen Klageschrift zur Wahrung der Klagefrist

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 129/06
    Zudem ergibt sich auch aus der für das schiedsrichterliche Verfahren geltenden Vorschrift des § 1042 Abs. 3 ZPO, dass ein Schiedsgericht oder - wie hier - eine Gütestelle berechtigt ist, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen auch vom Gesetz abweichende Verfahrensbestimmungen zu erlassen, soweit diese nicht der Billigkeit widersprechen (§ 315 BGB), nicht überraschend und unklar sind und dem verfassungsrechtlichen Gebot entsprechen, den Zugang zum Gericht nicht in sachwidriger und unangemessener Weise zu erschweren (BVerfG NJW 2005, 814; OLG Celle OLGR 2007, 171).
  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 73/06

    Beratungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 129/06
    Die darin enthaltenen Hinweise bezogen sich nicht nur auf das Risiko einer dauerhaften Vermietung insoweit, als lediglich das Risiko des Leerstands der eigenen Wohnung beschrieben worden wäre (vgl. BGH, Urteil v. 13.1.2006 V, ZR 66/06 und Urteil vom 10.11.2006, V ZR 73/06).
  • OLG Bamberg, 06.10.2005 - 4 U 148/05

    Maßgebliches Recht bei Konkurrenz von kurzer, kenntnisabhängiger und längerer,

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 129/06
    Vielmehr ist der Vorschrift zu entnehmen, dass alle vor dem 01.01.2002 entstandenen Ansprüche, für die die Regelverjährung gilt, bis zum Jahreswechsel 2004/2005 verjährt sind, wenn die subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns des § 199 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Anspruchsvoraussetzungen) am 01.01.2002 vorgelegen haben (vgl. BGH v. 23.01.2007 -XI ZR 44/06; OLG Celle OLGR 2007, 171; OLG Bamberg NJW 2006, 304; Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., Art. 229 § 6 EGBGB, Rn 1).
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 129/06
    Die Vorlage einer Kopie ist zur Wahrung der Schriftform gem. § 126 BGB nicht ausreichend; vielmehr ist das Original der Urkunde zur Wahrung der Schriftform vorzulegen (vgl. Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., S 126 BGB Rn 7, 11; § 174 Rn 5 unter Hinweis auf BGH NJW 1981, NJW 1994, 1472 für den Fall des § 174 BGB; ferner § 172 Rn 3 m. w. Nachweisen).
  • OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 130/06
    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 129/06
    Eine wirksam herbeigeführte Hemmung der Verjährung ist jedoch deswegen zu verneinen, weil der Güteantrag nicht den Bestimmungen der von der gemäß Bescheid der Präsidentin des Landgerichts Freiburg vom 26.08.2004 (vorgelegt in der Parallelsache 22 U 130/06, dort K 35) staatlich anerkannten Gütestelle (Rechtanwalt S) erlassenen Verfahrensordnung (GA 271) entspricht.
  • BGH, 11.12.1978 - II ZR 235/77

    Mängelbeseitigungspflicht auch des persönlich haftenden Gesellschafters;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 129/06
    Im Sinne des § 129 I HGB "in seiner Person begründet" mit der Folge, dass die Verjährung nur durch gegen ihn persönlich gerichtete Rechtsverfolgungsmaßnahmen gem. § 204 BGB gehemmt werden konnte, ist die in Rede stehende Einwendung nicht (vgl. BGH NJW 1979, 1361; Palandt-Grüneberg, BGB, 66. Aufl., § 425 Rn 6).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 129/06
    Vielmehr ist der Vorschrift zu entnehmen, dass alle vor dem 01.01.2002 entstandenen Ansprüche, für die die Regelverjährung gilt, bis zum Jahreswechsel 2004/2005 verjährt sind, wenn die subjektiven Voraussetzungen des Verjährungsbeginns des § 199 BGB (Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis der Anspruchsvoraussetzungen) am 01.01.2002 vorgelegen haben (vgl. BGH v. 23.01.2007 -XI ZR 44/06; OLG Celle OLGR 2007, 171; OLG Bamberg NJW 2006, 304; Palandt-Heinrichs, 66. Aufl., Art. 229 § 6 EGBGB, Rn 1).
  • BGH, 26.02.1987 - VII ZR 58/86

    Mißbräuchliche Verweigerung der Zustimmung zu einem Parteiwechsel

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2007 - 22 U 129/06
    Die Verweigerung der Zustimmung ist somit immer dann rechtsmissbräuchlich, wenn ein schutzwürdiges Interesse des neuen Beklagten an der Weigerung nicht anzuerkennen und ihm nach der Sachlage zuzumuten ist, in den bereits im Berufungsrechtszug schwebenden Rechtsstreit einzutreten (BGH NJW 1987, 1946).
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

  • BGH, 15.10.1992 - IX ZR 43/92

    Amtshaftung des Notars bei Beurkundung von Grundstückskaufverträgen

  • LG Köln, 19.07.2018 - 22 O 407/17

    Schadenersatzbegehren wegen einer fehlerhaften anwaltlichen Beratung; Bewertung

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 26. April 2007, 22 U 129/06, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.03.2010, 4 U 40/09, juris Rn. 99 ; OLG Köln, Urteil vom 13.11.2014, 24 U 176/13, juris Rn. 66 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.12.2014, 9a U 12/14, juris Rn. 46, 50) wurde hinsichtlich der hinreichenden Individualisierung die Auffassung vertreten, der Güteantrag müsse nicht in jeder Beziehung den Anforderungen des § 253 ZPO für eine Klageerhebung entsprechen, insbesondere bedürfe es keines bestimmten Antrags zur Erlangung eines Titels.
  • LG Köln, 19.07.2018 - 22 O 145/18

    Darlegungslast und Beweislast eines Mandanten für die Verletzung der Pflichten

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 26. April 2007, 22 U 129/06, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.03.2010, 4 U 40/09, juris Rn. 99 ; OLG Köln, Urteil vom 13.11.2014, 24 U 176/13, juris Rn. 66 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.12.2014, 9a U 12/14, juris Rn. 46, 50) wurde hinsichtlich der hinreichenden Individualisierung die Auffassung vertreten, der Güteantrag müsse nicht in jeder Beziehung den Anforderungen des § 253 ZPO für eine Klageerhebung entsprechen, insbesondere bedürfe es keines bestimmten Antrags zur Erlangung eines Titels.
  • LG Köln, 19.07.2018 - 22 O 10/18

    Maßstab für die Bewertung der Pflichten eines Rechtsanwalts; Hinreichende

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung (OLG Hamm, Urteil vom 26. April 2007, 22 U 129/06, juris; OLG Brandenburg, Urteil vom 03.03.2010, 4 U 40/09, juris Rn. 99 ; OLG Köln,  Urteil vom 13.11.2014, 24 U 176/13, juris Rn. 66 f.; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.12.2014, 9a U 12/14, juris Rn. 46, 50) wurde hinsichtlich der hinreichenden Individualisierung die Auffassung vertreten, der Güteantrag müsse nicht in jeder Beziehung den Anforderungen des § 253 ZPO für eine Klageerhebung entsprechen, insbesondere bedürfe es keines bestimmten Antrags zur Erlangung eines Titels.
  • LG Hamburg, 18.02.2014 - 302 O 102/13

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Anlageberatung aufgrund Verletzung der

    Der Einwand der Beklagten, die Verjährungshemmung durch Anrufung einer Gütestelle sei auf die Fälle einer obligatorischen Streitschlichtung beschränkt, vermag im Hinblick auf den weiten Wortlaut des § 204 Abs. 1 Nr. 4 BGB nicht zu überzeugen (OLG Hamm, Urteil vom 26.07.2007, Az. 22 U 129/06, zitiert nach juris vgl. auch MünchKommBGB-Grothe, 6. Auflage 2012, § 204 BGB Rn. 35).
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