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   OLG Hamm, 26.04.2010 - I-3 U 62/09   

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https://dejure.org/2010,76544
OLG Hamm, 26.04.2010 - I-3 U 62/09 (https://dejure.org/2010,76544)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.04.2010 - I-3 U 62/09 (https://dejure.org/2010,76544)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. April 2010 - I-3 U 62/09 (https://dejure.org/2010,76544)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2010 - 3 U 62/09
    Schließlich besteht im Ergebnis auch keine Haftung der Beklagtenseite unter dem Gesichtspunkt des sog. voll beherrschbaren Risikos wegen der nachfolgend bei der Klägerin festgestellten Infektion mit Staphylococcus aureus (vgl. hierzu BGH, VersR 2007, 847 ff. = MedR 2010, 30 ff.; VersR 1991, 467 ff.).

    Unabhängig von der Frage, ob der Keim während der Operation in die Wunde geraten ist, scheidet eine Haftung der Beklagten hierfür aber jedenfalls deshalb aus, weil nach den überzeugenden und nachvollziehbaren Ausführungen des Sachverständigen im Senatstermin eine solche Keimübertragung auch bei Beachtung der gebotenen Hygienevorschriften nicht vermeidbar gewesen wäre (vgl. hierzu BGH, VersR 1991, 467, 468 f.).

  • OLG Düsseldorf, 19.10.2000 - 8 U 116/99

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Behandlung,

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2010 - 3 U 62/09
    Der Sachverständige hat ferner im Senatstermin die vorgenommene Entnahme von Ohrknorpel zur Konturierung der Nasenform aufgrund des geringen Infektionsrisikos ausdrücklich als Standardverfahren bezeichnet (vgl. auch OLG Düsseldorf, VersR 2001, 1380 f.).
  • BGH, 20.03.2007 - VI ZR 158/06

    Darlegungs- und Beweislast im Arzthaftungsprozess; Kausalität der Infektion einer

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2010 - 3 U 62/09
    Schließlich besteht im Ergebnis auch keine Haftung der Beklagtenseite unter dem Gesichtspunkt des sog. voll beherrschbaren Risikos wegen der nachfolgend bei der Klägerin festgestellten Infektion mit Staphylococcus aureus (vgl. hierzu BGH, VersR 2007, 847 ff. = MedR 2010, 30 ff.; VersR 1991, 467 ff.).
  • OLG Frankfurt, 19.05.1993 - 13 U 138/92

    Beweislast bei Streit über Wirksamkeit einer Einverständniserklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.04.2010 - 3 U 62/09
    Soweit die Klägerin hierzu erstinstanzlich behauptet hat, dass Frau Dr. F die handschriftliche Eintragung erst nach dem Gespräch vorgenommen habe, ist zunächst anzumerken, dass die Klägerin hierfür beweispflichtig wäre (vgl. OLG Hamm, MedR 2006, 649; OLG Frankfurt, VersR 1994, 986 f.).
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