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   OLG Hamm, 26.06.2000 - 18 U 139/99   

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https://dejure.org/2000,9552
OLG Hamm, 26.06.2000 - 18 U 139/99 (https://dejure.org/2000,9552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.2000 - 18 U 139/99 (https://dejure.org/2000,9552)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 2000 - 18 U 139/99 (https://dejure.org/2000,9552)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Rückzahlung der Provison eines Vermittlungsmaklers wegen der Tätigkeit des Maklers auf beiden Seiten; Verwirkung des Provisionsanspruchs eines Maklers wegen vorsätzlicher Treuepflichtverletzung gegenüber seinem Auftraggeber

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Provisionszahlung von Verkäufer und Käufer?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 1276
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 05.07.1993 - 18 U 258/92

    Doppeltätigkeit eines Maklers - erlaubt?

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2000 - 18 U 139/99
    Die Darlegung- und Beweislast für sämtliche Voraussetzungen des § 654 BGB trägt dabei der Auftraggeber (vgl. BGH NJW 1981, 2293, 2294; OLG Hamm NJW-RR 1994, 125; Staudinger/Reuter § 654 Rdnr. 15).
  • BGH, 24.06.1981 - IVa ZR 159/80

    Anspruch auf Auszahlung der in einem Maklervertrag vereinbarten Provision -

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2000 - 18 U 139/99
    Die Darlegung- und Beweislast für sämtliche Voraussetzungen des § 654 BGB trägt dabei der Auftraggeber (vgl. BGH NJW 1981, 2293, 2294; OLG Hamm NJW-RR 1994, 125; Staudinger/Reuter § 654 Rdnr. 15).
  • BGH, 16.01.1970 - IV ZR 1162/68

    Beurkundung eines geringeren als den tatsächlichen Kaufpreis - Verwendung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2000 - 18 U 139/99
    Der BGH (NJW 1970, 1075) steht zu Recht auf dem Standpunkt, daß der Doppelmakler nicht verpflichtet ist, seinen Vertragspartner über die Einzelheiten der mit der Gegenseite vereinbarten Vergütung zu informieren.
  • BGH, 05.02.1962 - VII ZR 248/60

    Verwirkung des Mäklerlohns

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2000 - 18 U 139/99
    Der Makler verwirkt nach der h.M. im Schrifttum (vgl. Schwerdtner, Maklerrecht, 4. Aufl., 1999, Rdnr. 717 m.w.N.; vgl. aber auch Staudinger/Reuter § 654 Rdnr. 9; MünchKomm-Roth § 654 Rdnr. 2, 20) und insbesondere nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. z.B. WM 1981, 1084), von der abzuweichen kein Anlaß besteht, seinen Provisionsanspruch, wenn er vorsätzlich oder in einer dem Vorsatz nahekommenden Weise seine Treuepflichten gegenüber dem Auftraggeber verletzt.
  • OLG Düsseldorf, 23.12.1996 - 18 U 65/96

    Beginn des Besitzes des Frachtführers

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2000 - 18 U 139/99
    Der Maklerkunde kann aber auch nicht durch eine Verzögerung der Zahlung nach Eintritt der Fälligkeit des Provisionsanspruchs seine Rechtsstellung verbessern, so daß es die Interessenlage gebietet, bei einem Pflichtenverstoß des Maklers nach Abschluß des Hauptvertrages und damit nach Fälligkeit des Provisionsanspruchs eine Verwirkung im Regelfall zu verneinen (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 24.10.1998, 18 U 65/96).
  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2000 - 18 U 139/99
    Von einer solchen Pflichtverletzung könnte zwar ausgegangen werden, wenn der Beklagte die teilweise Unrichtigkeit des Gutachtens des Architekten P (Bl. 28 d.A.) positiv gekannt oder wenn er ins Blaue hinein falsche Angaben gemacht hätte, da er dann zumindest mit der Unrichtigkeit der Angaben gerechnet und daher bedingt vorsätzlich gehandelt hätte (BGH, Urt. v. 26.9.1997 X ZR 29/96 = ZfIR 1998, 81, 82).
  • BGH, 26.09.1984 - IVa ZR 162/82

    Verwirkung der Maklerprovision

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2000 - 18 U 139/99
    Sollte der Beklagte, wie der Zeuge A bestätigt hat, nach Abschluß des Kaufvertrages wahrheitswidrig erklärt haben, daß er selbst das Baulastenverzeichnis der Stadt H eingesehen habe, führt dies erst recht nicht zu einer Verwirkung des Provisionsanspruchs, da eine Verletzung von Treuepflichten - eine solche hier unterstellt - nach Abschluß des Hauptvertrages nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1985, 45) jedenfalls in aller Regel nicht zu Verwirkung, sondern nur zu Schadensersatzansprüchen führen kann, wenn zu diesem Zeitpunkt der Maklerlohn schon gezahlt worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 29.10.1993 - 7 U 249/92

    Pflichten des Maklers; Überprüfung von Angaben

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2000 - 18 U 139/99
    Der Makler ist nur Wissensvertreter und schuldet seinem Auftraggeber keine Ermittlungen (vgl. OLG Düsseldorf OLGR 93, 349).
  • OLG Hamm, 02.03.2006 - 18 U 127/05

    Keine generelle Überprüfungspflicht des Maklers zu Objektangaben des Verkäufers

    (vgl. zum Ganzen Senat NJW-RR 2001, 1276, 1277; jurisPK-BGB/ Jäger § 654 BGB, Rz 4 m.w.N. auf die Rechtsprechung; MüKo/Roth § 652 BGB. Rz. 2).
  • LG Dortmund, 20.02.2017 - 12 O 244/16

    Zahlungsansprüche aus einem Maklervertrag sowie Freistellung von den

    (vgl. zum Ganzen Senat NJW-RR 2001, 1276, 1277; jurisPK-BGB/ Jäger § 654 BGB, Rz 4 m.w.N. auf die Rechtsprechung; MüKo/Roth § 652 BGB. Rz. 2).
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