Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.06.2015 - I-32 SA 29/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,16978
OLG Hamm, 26.06.2015 - I-32 SA 29/15 (https://dejure.org/2015,16978)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.06.2015 - I-32 SA 29/15 (https://dejure.org/2015,16978)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juni 2015 - I-32 SA 29/15 (https://dejure.org/2015,16978)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,16978) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de

    Gerichtsstandbestimmung, zuständig, unzuständig, Gericht, negativer Kompetenzkonflikt, Ermittlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Gerichtsstandbestimmung, zuständig, unzuständig, Gericht, negativer Kompetenzkonflikt, Ermittlung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Bei wettbewerbsrechtlichen Klagen (hier: Abmahnkosten) ist immer das Landgericht sachlich zuständig / Gerichtsstandbestimmungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheidung im Gerichtsstandbestimmungsverfahren bei Unzuständigkeit der bisher beteiligten Gerichte

  • online-und-recht.de

    Zuständiges Gericht bei Online-Wettbewerbsverstößen

  • kanzlei.biz

    Gerichtszuständigkeitsfragen bei Online-Wettbewerbsverstößen

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO
    Entscheidung im Gerichtsstandbestimmungsverfahren bei Unzuständigkeit der bisher beteiligten Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Zuständiges Gericht bei Online-Wettbewerbsverletzungen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.08.1994 - X ARZ 689/94

    Bestimmung des zuständigen Gerichts durch den BGH; Aufhebung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15
    Aus Gründen der Prozessökonomie hat die Rechtsprechung von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen, wenn die ausschließliche Zuständigkeit eines Gerichts feststeht und ein Verweisungsantrag des Klägers dorthin gestellt ist (BGH, Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78 -, BGHZ 71, 69-75, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 -, Rn. 6, juris) oder wenn bei dem dritten Gericht zwar kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist, dieses aber aufgrund eines bindenden Verweisungsbeschlusses gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO zuständig geworden ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 1Z AR 4/03 -, Rn. 12, juris).

    Im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nach § 36 Abs. 1 Nr. 6 ZPO ist es jedoch nicht Aufgabe des bestimmenden Gerichts, die Tatsachen zu ermitteln, die erforderlich sind, um zu entscheiden, ob eines der am negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte oder ein drittes, am Kompetenzkonflikt bisher unbeteiligtes Gericht nach dem Gesetz für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständig ist (BGH, Beschluss vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 -, Rn. 7, juris).

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15
    Aus Gründen der Prozessökonomie hat die Rechtsprechung von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen, wenn die ausschließliche Zuständigkeit eines Gerichts feststeht und ein Verweisungsantrag des Klägers dorthin gestellt ist (BGH, Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78 -, BGHZ 71, 69-75, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 -, Rn. 6, juris) oder wenn bei dem dritten Gericht zwar kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist, dieses aber aufgrund eines bindenden Verweisungsbeschlusses gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO zuständig geworden ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 1Z AR 4/03 -, Rn. 12, juris).

    Steht ein zuständiges drittes Gericht nicht sicher fest, ist daher an das verweisende Gericht zurückzugeben, damit dieses ggfs. auf Antrag weiterverweisen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78 -, BGHZ 71, 69-75, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1994 - XII ARZ 33/94 -, Rn. 6, juris).

  • BGH, 10.12.1987 - I ARZ 809/87

    Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses bei Verweisung im schriftlichen

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15
    Die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO tritt auch dann ein, wenn der Verweisungsbeschluss auf Rechtsirrtum beruht oder sonst fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338ff. - Leitsatz - ; BGH, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634, 3635, bei juris Rn. 13; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 281 ZPO Rn. 16).

    Die Bindungswirkung entfällt jedoch ausnahmsweise, wenn die Verweisung auf einer Verletzung des rechtlichen Gehörs beruht oder wenn sich die Verweisung so weit von der gesetzlichen Grundlage entfernt, dass sie im Hinblick auf das Gebot des gesetzlichen Richters und das Willkürverbot des Grundgesetzes nicht mehr hingenommen werden kann (st. Rspr., z.B. BGHZ 102, 338, 441; Zöller/Greger, aaO., § 281 ZPO Rn. 17).

  • BGH, 14.02.1995 - X ARZ 35/95

    Ermittlung von Tatsachen durch den BGH im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15
    Daher ist es zweckmäßig, den Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Essen aufzuheben, das nicht gehindert ist, die Sache an das sachlich und örtlich zuständige Gericht zu verweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Februar 1995 - X ARZ 35/95 -, Rn. 6, juris).
  • BGH, 14.12.1994 - XII ARZ 33/94

    Begründung eines Wohnsitzes der getrennt lebenden Ehefrau durch Aufenthalt in

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15
    Steht ein zuständiges drittes Gericht nicht sicher fest, ist daher an das verweisende Gericht zurückzugeben, damit dieses ggfs. auf Antrag weiterverweisen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78 -, BGHZ 71, 69-75, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1994 - XII ARZ 33/94 -, Rn. 6, juris).
  • BayObLG, 24.01.2003 - 1Z AR 4/03

    Zuständigkeit eines Drittgerichts bei negativem Kompetenzstreit -

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15
    Aus Gründen der Prozessökonomie hat die Rechtsprechung von diesem Grundsatz Ausnahmen zugelassen, wenn die ausschließliche Zuständigkeit eines Gerichts feststeht und ein Verweisungsantrag des Klägers dorthin gestellt ist (BGH, Beschluss vom 15. März 1978 - IV ARZ 17/78 -, BGHZ 71, 69-75, Rn. 5; BGH, Beschluss vom 10. August 1994 - X ARZ 689/94 -, Rn. 6, juris) oder wenn bei dem dritten Gericht zwar kein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist, dieses aber aufgrund eines bindenden Verweisungsbeschlusses gemäß § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO zuständig geworden ist (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 24. Januar 2003 - 1Z AR 4/03 -, Rn. 12, juris).
  • BGH, 10.09.2002 - X ARZ 217/02

    Bindungswirkung einer ungesetzlichen Verweisung nach Übergang in das streitige

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15
    Die Bindungswirkung nach § 281 Abs. 2 Satz 4 ZPO tritt auch dann ein, wenn der Verweisungsbeschluss auf Rechtsirrtum beruht oder sonst fehlerhaft ist (st. Rspr., z.B. BGH, I ARZ 809/87, BGHZ 102, 338ff. - Leitsatz - ; BGH, X ARZ 217/02, NJW 2002, 3634, 3635, bei juris Rn. 13; Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl. 2014, § 281 ZPO Rn. 16).
  • BayObLG, 07.02.2002 - 1Z AR 6/02

    Fehlende Bindungswirkung eines Verweisungsbeschlusses - Erfüllungsort bei

    Auszug aus OLG Hamm, 26.06.2015 - 32 Sa 29/15
    Auch ein Verweisungsbeschluss, der auf einem offensichtlichen Sachverhaltsirrtum beruht, entfaltet keine Bindungswirkung (BayOblG, 1Z AR 6/2002, BeckRS 2002 30238353; Zöller/Vollkommer, a.a.O., § 36 ZPO Rn. 28; Zöller/Greger, a.a.O., § 281 ZPO Rn. 17).
  • OLG Hamm, 18.03.2019 - 32 SA 11/19

    Gerichtsstandbestimmung; allg. Gerichtsstand einer GmbH; unverbindliche

    Eine Gerichtsstandsbestimmung ist deshalb abzulehnen, wenn - wie vorliegend das Landgericht N - ein drittes Gericht zuständig ist (vgl. Senat, Beschluss v. 26.06.2015, I-32 SA 29/15, Zitat nach juris, Rn 10; OLG Frankfurt, Beschluss v. 27.04.2018, 13 SV 1/18, Zitat nach juris, Rn 12; Schultzky in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 36 Rn 37).

    Dementsprechend war der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts I vom 13.11.2018 aufzuheben und die Sache dorthin zurückzugeben (vgl. Senat, Beschluss v. 26.06.2015, I-32 SA 29/15, Zitat nach juris, Rn 10; OLG Frankfurt, Beschluss v. 27.04.2018, 13 SV 1/18, Zitat nach juris, Rn 12; Schultzky a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 13 SV 1/18

    Zuständigkeitsbestimmung: Aufhebung eines Verweisungsbeschlusses und

    Es ist im Gerichtsstandsbestimmungsverfahren nicht Aufgabe des bestimmenden Gerichts, Tatsachen zu ermitteln, die erforderlich sind, um zu entscheiden, ob eines der am negativen Kompetenzkonflikt beteiligten Gerichte oder ein drittes, bisher unbeteiligtes Gericht für die Entscheidung des Rechtsstreits zuständig ist (BGH, Beschluss v. 10.8.1994, X ARZ 689/94, DB 1995, 141; OLG Hamm, Beschluss v. 26.6.2015, 32 SA 29/15, juris Rn. 10).

    Steht fest, dass das Gericht, an das verwiesen worden ist, nicht zuständig ist und kann die Entscheidung über die Zuständigkeit nicht ohne weitere Tatsachenermittlung getroffen werden, ist es sachgerecht, den Verweisungsbeschluss aufzuheben und den Rechtsstreit an das verweisende Gericht zurückzugeben, damit dieses ggf. auf Antrag weiterverweisen kann (BGH, Beschluss v. 10.8.1994, X ARZ 689/94, DB 1995, 141; OLG Hamm, Beschluss v. 26.6.2015, 32 SA 29/15, juris Rn. 10).

    Das Landgericht Darmstadt ist nicht gehindert, den Rechtsstreit - nach Anhörung der Parteien und bei Vorliegen eines entsprechenden Antrags - an das örtlich zuständige Gericht zu verweisen (vgl. OLG Hamm, Beschluss v. 26.6.2015, 32 SA 29/15, juris Rn. 17).

  • OLG Hamm, 23.04.2019 - 32 SA 23/19

    Gerichtsstandbestimmung; Verweisung; unverbindlich; unzuständig

    Eine Gerichtsstandsbestimmung ist deshalb abzulehnen, wenn - wie vorliegend das Amtsgericht Köpenick - ein drittes Gericht zuständig ist (vgl. Senat, Beschluss v. 26.06.2015, I-32 SA 29/15, Zitat nach juris, Rn 10; OLG Frankfurt, Beschluss v. 27.04.2018, 13 SV 1/18, Zitat nach juris, Rn 12; Schultzky in Zöller, ZPO 32. Aufl., § 36 Rn 37).

    Dementsprechend war der Verweisungsbeschluss des Amtsgerichts Münster vom 19.02.2019 aufzuheben und die Sache dorthin zurückzugeben (vgl. Senat, Beschluss v. 26.06.2015, I-32 SA 29/15, Zitat nach juris, Rn 10; OLG Frankfurt, Beschluss v. 27.04.2018, 13 SV 1/18, Zitat nach juris, Rn 12; Schultzky a.a.O.).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht