Rechtsprechung
   OLG Hamm, 26.07.2001 - 21 U 160/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,11182
OLG Hamm, 26.07.2001 - 21 U 160/00 (https://dejure.org/2001,11182)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.07.2001 - 21 U 160/00 (https://dejure.org/2001,11182)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. Juli 2001 - 21 U 160/00 (https://dejure.org/2001,11182)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,11182) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung von Werkvertragsrecht bei Übernahme einer Herstellungspflicht bei einem Verkauf von aus einem Altbau hervorgegangenen Eigentumswohnungen; Tatsächliche Wohnfläche von 106,49 qm gegenüber einer zum Vertragsinhalt gewordenen Wohnfläche von 114,40 qm als Mangel

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 415
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.07.1997 - V ZR 246/96

    Begriff der Wohnfläche; Minderung der Vergütung wegen Abweichung von der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2001 - 21 U 160/00
    Die Wohnfläche einer Wohnung ist nach der Verkehrsauffassung ein Merkmal, das von wesentlicher Bedeutung für ihren Wert ist (BGH NJW 1997, 2874, 2875).

    Soweit der Bundesgerichtshof eine Überschreitung von mehr als 10 % als mangelhaft angesehen hat (BGH NJW 1997, 2874; BGH NJW 1999, 1859, 1860), läßt sich daraus nicht der Schluß ziehen, daß bei geringeren Mindergrößen eine Minderung nicht in Betracht käme (so auch OLG Nürnberg, BauR 2000, 1883, 1885).

  • BGH, 07.05.1987 - VII ZR 366/85

    Isolierte formularmäßige Vereinbarung der Gewährleistungsregelung der VOB/B bei

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2001 - 21 U 160/00
    Nach gefestigter Rechtsprechung findet Werkvertragsrecht Anwendung, wenn ein Bauträger im Zusammenhang mit dem Verkauf von Eigentumswohnungen, die aus einem Altbau hervorgegangen sind, eine Herstellungspflicht übernommen hat, die mit Neubauarbeiten vergleichbar sind, etwa nach umfassender Sanierung der Altbausubstanz (BGHZ 100, 391; BGHZ 108, 164).
  • BGH, 22.10.1999 - V ZR 398/98

    Herabsetzung des Kaufpreises bei nicht nur geringfügiger Änderung der berechneten

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2001 - 21 U 160/00
    Für den Fall, daß die Vertragsparteien eine lediglich geringfügige Unterschreitung der geschuldeten Wohnungsgröße als unbeachtlich vereinbart haben, hat der Bundesgerichtshof ausgeführt, daß bei Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze die gesamte Minderfläche bei der Berechnung der Minderung zu berücksichtigen sei und nicht nur der jenseits der Geringfügigkeitsgrenze liegende Teil (BGH NJW-RR 2000, 202).
  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 398/97

    Abweichung von der vereinbarten Wohnfläche als Mangel

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2001 - 21 U 160/00
    Soweit der Bundesgerichtshof eine Überschreitung von mehr als 10 % als mangelhaft angesehen hat (BGH NJW 1997, 2874; BGH NJW 1999, 1859, 1860), läßt sich daraus nicht der Schluß ziehen, daß bei geringeren Mindergrößen eine Minderung nicht in Betracht käme (so auch OLG Nürnberg, BauR 2000, 1883, 1885).
  • BGH, 29.06.1989 - VII ZR 151/88

    Ausschluß der Sachmängelgewährleistung beim Erwerb einer Eigentumswohnung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2001 - 21 U 160/00
    Nach gefestigter Rechtsprechung findet Werkvertragsrecht Anwendung, wenn ein Bauträger im Zusammenhang mit dem Verkauf von Eigentumswohnungen, die aus einem Altbau hervorgegangen sind, eine Herstellungspflicht übernommen hat, die mit Neubauarbeiten vergleichbar sind, etwa nach umfassender Sanierung der Altbausubstanz (BGHZ 100, 391; BGHZ 108, 164).
  • OLG Nürnberg, 27.07.2000 - 13 U 1118/00

    Haftung des Herstellers einer Eigentumswohnung zur Schaffung einer Wohnfläche;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2001 - 21 U 160/00
    Soweit der Bundesgerichtshof eine Überschreitung von mehr als 10 % als mangelhaft angesehen hat (BGH NJW 1997, 2874; BGH NJW 1999, 1859, 1860), läßt sich daraus nicht der Schluß ziehen, daß bei geringeren Mindergrößen eine Minderung nicht in Betracht käme (so auch OLG Nürnberg, BauR 2000, 1883, 1885).
  • OLG Düsseldorf, 11.03.2003 - 21 U 143/00

    Zahlung einer Vergütung für Werbekonzepte und deren Umsetzung; Entwicklung und

    Auszug aus OLG Hamm, 26.07.2001 - 21 U 160/00
    K bei seiner Anhörung im Parallelverfahren 21 U 143/00 erklärt hat.
  • OLG Hamm, 29.05.2007 - 21 U 73/06

    Keine vollständige Fertigstellung bei Mängeln des Bauwerkes - Mangel durch

    Danach sind nur geringfügige Abweichungen von dem Aufteilungsplan als unerheblich anzusehen; darüber hinausgehende Abweichungen stellen sich sodann als fehlerbegründend dar (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2002, 415 f).
  • OLG Saarbrücken, 06.04.2004 - 4 U 34/03

    Verkauf einer durch Umgestaltung eines Altbaus geschaffenen Eigentumswohnung:

    Durch die vom Beklagten durchgeführten Umbauarbeiten wurde das Objekt derart umfassend umgestaltet und saniert, dass die Arbeiten nach Umfang und Bedeutung mit Neubauarbeiten vergleichbar sind (vgl. BGHZ 100, 391 (396); BGH, NJW 1988, 1972) und es daher gerechtfertigt ist, auch die nicht von den Arbeiten betroffenen Teile dem Werkvertragsrecht zu unterwerfen und so zu einer einheitlichen Regelung der Gewährleistung für alle Mängel zu kommen (vgl. OLG Frankfurt, NJW 1984, 2586; OLG Hamm, NJW-RR 2002, 415).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2005 - 9 U 97/04

    Rückgängigmachung des Erwerbs einer Eigentumswohnung - hier: renovierte Wohnung

    Dieser Rechtsprechung haben sich die Instanzgerichte angeschlossen (vgl. OLG Düsseldorf, Urt. vom 25.07.2003, Az.: 22 U 6/03, zitiert nach juris; OLG Köln, Urt. vom 18.11.1999, Az.: 12 U 71/99, zitiert nach juris, RdN 16; OLG Hamm, Urt. vom 26.07.2001, Az.: 21 U 160/00, zitiert nach juris, RdN 4).
  • LG Berlin, 31.03.2003 - 62 S 12/03

    Mietminderung bei Abweichung der vereinbarten von der tatsächlichen Wohnfläche um

    Dem steht nicht entgegen, dass nach der Rechtsprechung im Kaufrecht und im Werkvertragsrecht eine Flächenabweichung von mehr als 10 % stets als ein zur Minderung berechtigender Sachmangel angesehen wird (vgl. Urteil des Kammergerichts vom 26.11.1999 - 18 U 6271/98 - unter Hinweis auf BGH NJW 1997, 2874, 2875 [BGH 11.07.1997 - V ZR 246/96] ; OLG Hamm NJW-RR 2002, 415 ff [OLG Hamm 26.07.2001 - 21 U 160/00] ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht