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   OLG Hamm, 26.08.1998 - 3 U 201/97   

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https://dejure.org/1998,8177
OLG Hamm, 26.08.1998 - 3 U 201/97 (https://dejure.org/1998,8177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26.08.1998 - 3 U 201/97 (https://dejure.org/1998,8177)
OLG Hamm, Entscheidung vom 26. August 1998 - 3 U 201/97 (https://dejure.org/1998,8177)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Patienten auf Schadensersatz und Schmerzensgeld wegen einer Wundheilungsstörung aufgrund eines Harnwegsinfektes und einer unzureichenden Medikation; Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers bei schwerem Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823
    Verzögerung der Wundheilung bei Verbleib eines Instruments in der Wunde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2000, 325
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1998 - 3 U 201/97
    Eine Aufklärung ist dann ausreichend, wenn sie dem Patienten eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt (BGH VersR 1984, 465, 466; 1992, 960, 961).
  • BGH, 14.07.1992 - VI ZR 214/91

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte bzw. unterlassene

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1998 - 3 U 201/97
    Bei einer solchen Fehlinterpretation handelt es sich aber nur dann um einen schweren Verstoß gegen die Regeln der ärztlichen Kunst, wenn ein fundamentaler Irrtum anzunehmen ist (vgl. BGH NJW 1992, 2962, 2963).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1998 - 3 U 201/97
    Eine Aufklärung ist dann ausreichend, wenn sie dem Patienten eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt (BGH VersR 1984, 465, 466; 1992, 960, 961).
  • BGH, 26.10.1993 - VI ZR 155/92

    Vornahme der Beweisaufnahme durch den Einzelrichter im Berufungsverfahren;

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1998 - 3 U 201/97
    Insgesamt konnte für den - von der Klägerin behaupteten - Ursachenzusammenhang der für das praktische Leben brauchbare Grad von Gewißheit (vgl. BGH VersR 1989, 758, 759; 1994, 52, 53) nicht gewonnen werden.
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

    Auszug aus OLG Hamm, 26.08.1998 - 3 U 201/97
    Insgesamt konnte für den - von der Klägerin behaupteten - Ursachenzusammenhang der für das praktische Leben brauchbare Grad von Gewißheit (vgl. BGH VersR 1989, 758, 759; 1994, 52, 53) nicht gewonnen werden.
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